Gericht bricht Aussage von Zollfahnder ab: “Kommen Sie vorbereitet wieder”

Weiden. Der zweite Tag im Shisha-Bar-Prozess endet am Donnerstag abrupt. Das Gericht bricht die Aussage des Zollfahnders ab. Richter Peter Werner: "So was habe ich noch selten erlebt, so ein Gestopsel."

Der Betreiber einer inzwischen geschlossenen Shisha-Bar steht derzeit vor dem Landgericht Weiden. Foto: Martin Stangl

Der Sachbearbeiter des Zollfahndungsamtes, Dienststelle Weiden, muss am 19. Dezember erneut im Zeugenstand antreten. Richter Werner: “Kommen Sie nochmal. Ordnungsgemäß vorbereitet.”

Telefonüberwachung und Observierung

Was war geschehen? Der 46-jährige Ermittler hatte um 13.30 Uhr recht flott begonnen. Er schildert, wie der Zoll zunächst eine Tätergruppierung im westlichen Landkreis observierte. Die drei Tatverdächtigen bedienten den Raum Grafenwöhr/Amberg. In der Telefonüberwachung bekam der Zoll mit, wie neue Lieferanten ins Spiel kamen: die “Leute aus Weiden”.

Relativ schnell sei man darauf gekommen, dass sich der Rauschgifthandel im Umfeld der Shisha-Bar in der Weidener Bahnhofstraße abspielte. Ins Zentrum der Ermittlungen rückten zwei Cousins aus Weiden und drei ihrer Freunde – die jetzigen Angeklagten. Das Zollfahndungsamt installierte eine Überwachungskamera an der Shisha-Bar. Zudem wurden die Telefone angezapft. “Das wurde immer konkreter.”

Großeinkauf am Hasenbergl

Am 17. Juni 2022 gelang die Dokumentation einer Beschaffungsfahrt zum Dealer im Hasenbergl in München. Gegen den Türken wird gesondert ermittelt, er bediente noch andere Kunden. Bei der Tour am 17. Juni 2022 sollen die Cousins und ein befreundeter Türsteher sechs Kilogramm Marihuana zum Grammpreis von 4,50 bis 5 Euro abgeholt haben.

Der Zollfahnder kommt ins Schleudern, als er detailliert die Beweise für die 14 angeklagten Delikte erläutern soll. Mehrfach verweist er auf die Fallakten. Das bringt ihm einen Rüffel von Richter Florian Bauer ein. “Wir können hier nicht mit Hinweisen, was wir lesen sollen, eine Beweisaufnahme führen.” Im Strafprozess gelte das Mündlichkeitsprinzip.

“Kommen Sie immer so unvorbereitet?”, fragt Anwalt Marc Wederhake (München), der einen Studenten (22) vertritt. Es rumort im Publikum. Rund 50 Angehörige und Freunde füllen den Zuschauerraum des Schwurgerichtssaals. Kollektives Kopfschütteln. “Das ist alles so umfangreich”, will der Zollbeamte erklären. Richter Werner lässt das nicht gelten: “Wir verhandeln hier zurzeit noch ein viel umfangreiches Verfahren. Die sind weitaus besser vorbereitet.”

Freundin “wohl nichtsahnend”

Nicht viel ergiebiger ist die Aussage einer Ex-Freundin des jüngsten Angeklagten (Azubi, 21). Im Keller ihrer Wohnung in Weiden hat der Freund kiloweise Marihuana gelagert. Sie war laut Staatsanwalt Christoph-Alexander May “wohl unwissend”. Sie soll noch auf andere Weise hineingezogen worden sein: Der Freund tauschte mit ihr Handy, wenn er nach München fuhr. “Weil er keine Flat hatte”, sagt sie. Was sie nicht wusste: Er kommunizierte mit ihrem Smartphone mit dem Münchner Händler.

Die junge Frau hat auch mehrmals einen BMW für die Touren nach München angemietet, bei denen sie teils selbst am Steuer saß. “Ich fahre gerne Auto.”

Der zweite Zeuge vom Vormittag sagt gleich überhaupt nichts. Er hat als Zeugenbeistand Prof. Dr. Jan Bockemühl aus Regensburg an seiner Seite. Gegen den Mechaniker (23) läuft selbst ein Verfahren, er gilt als Hauptabnehmer der Shisha-Gruppe. “Es sind keine Fragen denkbar, die nicht auch sein Verfahren betreffen”, sagt Bockemühl. Der Mechaniker macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Fortsetzung ist am 19. Dezember. Mit einem erneuten Anlauf des Zollfahnders.

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