Handgemenge bei Corona-Protest in Pressath

Pressath. Beamte der Polizeiinspektion Eschenbach wollten die Personalien eines 46-Jährigen überprüfen. Aber der rastete komplett aus.

319602
Auch in Erbendorf gab es in den vergangenen Wochen sogenannte “Spaziergänge”. In Pressath kam es bei einer ähnlichen Veranstaltung am Montag zu zwei Zwischenfällen. Foto: NEWS5/Wellenhöfer

Die Beamten der Polizeiinspektion Eschenbach mussten in der Vergangenheit schon desöfteren nach Grafenwöhr und Pressath ausrücken, um dort die überraschend angesetzten sogenannten “Spaziergänge” der Gegner der Coronamaßnahmen zu begleiten. “Bislang verlief immer alles friedlich”, betont Inspektionsleiter Werner Stopfer. Bis zum Montag. Da wurde es zum ersten Mal handgreiflich.

Rund 200 Teilnehmer hatten sich im Pressather Stadtpark versammelt, und sich von dort auf den Weg Richtung Rathaus gemacht. Dann um 19 Uhr der erste Vorfall: Ein Mann (65) aus dem westlichen Landkreis trat plötzlich vom Gehweg auf die Fahrbahn. Ein ohnehin langsam fahrender Wagen konnte noch rechtzeitig abbremsen. Was der Mann dann abzog, war schauspielreif.

Ohne Grund vors Auto geworfen

Er warf sich vor das stehende Fahrzeug und beklagte sich allen Ernstes, zusammengefahren worden zu sein. “Ein Kollege von mir, aber auch ein Teilnehmer des Aufzugs hatten genau beobachtet, dass dem Mann überhaupt nichts passiert ist”, erzählt Stopfer. Der Mittsechziger hat jetzt wegen seiner kleinen Stunteinlage eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr an der Backe.

Mann (46) beschimpft und bedroht Polizisten

Als der Zug umdrehte, entdeckten die Beamten einen Mann (46), der möglicherweise als Versammlungsleiter fungiert hatte. Als die Polizisten seine Personalien überprüfen wollten, weigerte er sich Angaben zu machen und rastete zudem verbal komplett aus. Als er sich dann auch noch vom Acker machen wollte, hielten ihn die Polizisten fest. Es kam zu einem Handgemenge.

Der Mann musste gefesselt und zur Dienststelle gebracht werden. Auf dem Weg dorthin beleidigte und bedrohte er die Gesetzeshüter massiv. Jetzt hat er ein ganzes Anzeigen-Potpourri am Hals: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung von Polizisten und versuchte Körperverletzung.

Sogenannte “Spaziergänge” rechtlich bedenklich

Für Inspektionsleiter Stopfer sind diese Spaziergänge ohnehin recht bedenklich. “Es handelt sich ja im Grunde genommen um Versammlungen, die mindestens 48 Stunden vorher angemeldet werden müssen”, erläutert er. Ein Versammlungsleiter muss dazu bestimmt werden, der für den geordneten Verlauf der Veranstaltung verantwortlich ist, Ordner müssen gestellt und Auflagen eingehalten werden.

“Bei diesen spontanen Veranstaltungen ist ja auch die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet”, mahnt Stopfer. Wenn ein Pulk dunkelgekleideter Personen auf schlecht beleuchteten Straßen unterwegs ist, bestehe immer ein erhöhtes Unfallrisiko, warnt der Inspektionsleiter.

* Diese Felder sind erforderlich.