Inzidenzwert in Weiden steigt auf 93,6: Diese Regeln gelten jetzt

Weiden. Die Corona-Infektionszahlen in Weiden steigen weiter, daher seien weitere Maßnahmen erforderlich, so die Stadt. 

Die Stadt Weiden hat heute einen 7-Tages-Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen von 93,6 erreicht. Daher ergreift die Verwaltung notwendige Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Neuinfektionen.

Oberbürgermeister Jens Meyer erklärt: „Die Infektionszahlen in der Stadt Weidensind in den vergangenen Tagen kontinuierlich angestiegen. Damit dieser Anstieg eingedämmt wird, müssen für das Stadtgebiet nun besondere Maßnahmen getroffen werden. Die Regelungen bis 26. Oktober 2020 treffen insbesondere private Feiern. Ich bedauere die Einschränkungen, die jetzt möglicherweise auch besondere Lebensereignisse betreffen.”

OB appelliert an Weidener

Weiter appelliert er an die Unterstützung der Weidener: “Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weiden um Verständnis und um ihre Mithilfe. Bitte halten Sie sich an die notwendigen Maßnahmen. Tragen Sie dort wo sie mit Anderen dichter oder länger zusammen kommen auf jeden Fall eine Maske. Ich empfehle die Maske nicht nur in der Fußgängerzone, wo die Maske ab morgen verpflichtend zu tragen ist, sondern darüber hinaus auch in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen wie Fahrstühlen, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern, in Bildungsstätten, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz. Ich danke Ihnen allen sehr herzlich. Halt‘ ma zam.“

[box type=”info”]

Diese Regeln gelten aktuell in Weiden:

Maskenpflicht

Innerhalb der gesamten Fußgängerzone besteht im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr an Werktagen Maskenpflicht.

Private Feiern und Veranstaltungen

Private Feiern und Kontakte sind ab Samstag, 17.10. bis einschließlich Montag, 26.10. auf fünf Personen oder maximal zwei Haushalte beschränkt.

Schule und Kita

Für das Stadtgebiet Weiden wurde die Phase drei des Drei-Stufen-Plans zum Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021 des Bayerischen Kultusministeriums durch das Gesundheitsamt Weiden – Neustadt ausgegeben. Das bedeutet:

  • Teilung der Klassen und Unterricht im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht (Ausnahme: Mindestabstand von 1,5 Metern kann vor Ort auch bei voller Klassenstärke eingehalten werden)
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten.

Gastronomie

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettsitzung vom 15. Oktober 2020 beschlossen, dass bei einem Inzidenzwert über 50 ab 22 Uhr eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt wird. Dieser Beschluss wird in den nächsten Tagen gesetzlich geregelt werden.

Alkoholverbot

Im Bereich des Zentralen Omnibus-Bahnhofes (ZOB), des Großparkplatz “Naabwiesen” sowie in den städtischen Grünanlagen und der Außenanlage der Max-Reger-Halle gilt ein generelles Alkoholverbot.

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettsitzung vom 15. Oktober 2020 beschlossen, dass bei einem Inzidenzwert über 50 ab 22 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen eingeführt wird. Dieser Beschluss wird in den nächsten Tagen geregelt werden.

Veranstaltungen

Veranstaltungen, die für jedermann zugänglich sind, sind von der Allgemeinverfügung der Stadt Weiden nicht betroffen. Hier gelten weiter die allgemeinen Regelungen der geltenden BayIfSMV und die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Schutz- und Hygienekonzepte der Veranstalter.

Weitere Informationen und alle Regelungen aus zu Sportveranstaltungen oder Gottesdiensten findet ihr unter: https://www.weiden.de/corona/faq. [/box]

* Diese Felder sind erforderlich.