Landkreis Neustadt/WN: Strengere Regeln für Grenzgänger, Pendler und Betriebe

Neustadt/WN. Das Landratsamt Neustadt/WN erlässt eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung gegen das Corona-Infektionsgeschehen in der Grenzregion zu Tschechien. 

Die Allgemeinverfügung betrifft allen voran Grenzpendler (Heimat im Landkreis Neustadt/WN, Arbeit/Studium/Ausbildung in Tschechien) und Grenzgänger (Wohnsitz in einem Risikogebiet, wegen Arbeit/Studium oder Ausbildung im Landkreis Neustadt/WN) und Betriebe. 

Zukünftig müssen Grenzgänger, sich nach jeder Einreise in den Landkreis Neustadt/WN auf direktem Weg an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte begeben, wie das Landratsamt mitteilt. Danach sind sie dazu verpflichtet, auf direktem Weg wieder nach Hause zu fahren. 

Aufenthalte außerhalb der Arbeits- oder Bildungsstätte sind nur gestattet, wenn sie während der Arbeit/Schule/Studium/etc. zwingend erforderlich sind oder dazu dienen einen vorgesehenen Corona-Test nach der Einreise-Quarantäneverordnung, der Corona-Einreiseverordnung zu machen. Ähnliches gilt auch für Menschen mit Wohnsitz im Landkreis, die in einem Hochinzidenzgebiet arbeiten. 

Auch für Betriebe treten Anordnungen in Kraft: Betriebe in Hochinzidenzgebieten müssen – wenn nicht schon geschehen – ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept ausarbeiten. “Das Schutz- und Hygienekonzept soll insbesondere Vorgaben enthalten zum Mindestabstand zwischen den Beschäftigten, zur Maskenpflicht und zur Arbeitstätigkeit möglichst in gleichbleibenden Arbeitsgruppen.” Das Schutz und Hygienekonzept muss auch ein Testkonzept für alle Arbeitnehmer beinhalten. 

Die detailierte Allgemeinverfügung geltend für den Landkreis Neustadt/WN hier lesen.

Infektionszahlen im Landkreis Neustadt/WN weiter hoch 

Die Infektionszahlen im Landkreis Neustadt/WN sind deutlich höher verglichem mit dem bayernweiten Durchschnitt. “Der bayernweite Trend mit sinkenden Infektionszahlen seit Anfang Januar ist im Landkreis Neustadt/WN nicht zu beobachten”, erklärt ein Sprecher aus dem Landratsamt. Zudem wurden bereits mehrfach Mutationen nachgewiesen, weshalb auch der geplante Schulstart mit Präsenzunterricht für Oberstufen nicht umsetzbar war. 

Inzidenzwerte in den benachbarten Regionen in Tschechien sind um ein Vielfaches erhöht. Tschechien gilt seit Ende Januar auch als Hochinzidenzgebiet. “Die 7-Tages-Inzidenz in Tschechien beträgt aktuell 454,7, im Bezirk Eger sogar über 1.000”, heißt es aus dem Landratsamt. (Stand: 10.02.2021). Daher seien aus epidemiologischer Sicht weitergehende Maßnahmen notwendig.

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