[Update] Kreistag Tirschenreuth lehnt Bürgerbegehren zur Krankenhaus-Zukunft ab

Tirschenreuth. Der Kreistag Tirschenreuth hat nach einer fünfstündigen Sitzung das von der "Initiative Klinik Retten" initiierte Bürgerbegehren zur Zukunft des Krankenhauses Tirschenreuth aus "rechtlichen Gründen" mit 28:10 Stimmen abgelehnt.

Klaus Gehring, Dr. Hans-Jürgen Jokiel (von rechts) und Dr. Bertram Völkl (nicht auf dem Bild) übergaben Landrat Roland Grillmeier am 19. April die Unterschriftenlisten. Foto: Udo Fürst

Die Ablehnung des Bürgerbegehrens der „Initiative Klinik Retten“ (IKR) hatte sich bereits bei der Pressekonferenz vor der Kreistagssitzung angedeutet. Dort informierte Oberregierungsrätin Regina Kestel, dass das Begehren nach genauer Prüfung in mindestens drei Punkten nicht die „materielle rechtliche“ Zulässigkeit erfülle.

Eine rechtliche Würdigung des Bürgerbegehrens nahmen in der Kreistagssitzung Dr. Fritz Böckh und Regina Kestel vor. Diese kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das Bürgerbegehren als nicht zulässig eingestuft werden muss. Hauptgründe sind die Übertragung der gesetzlichen Pflicht zum Betrieb von Krankenhäusern an die Kliniken Nordoberpfalz AG bereits seit 2006 sowie fehlerhafte Behauptungen im Bürgerbegehren selbst. Der Kreistag folgte den Ausführungen der beiden Juristen und der Sachverständigen und lehnte das Begehren mit 28:10 Stimmen als unzulässig ab.

Deutliche Worte fand nach der Sitzung Dr. Hans-Jürgen Jokiel, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens der „Initiative Klinik Retten“. Er bezeichnete die Referentenvorträge und Stellungnahmen der Fraktionssprecher im Kreistag als „Geschwafel, das man sich hätte sparen können“.

Beim Bürgerbegehren ging es auch um das Aus der Notaufnahme am Krankenhaus Tirschenreuth. Foto: Udo Fürst

Landrat: „Wir haben verstanden“

Landrat Roland Grillmeier machte deutlich, dass man durchaus verstanden habe, was die
Bürgerinnen und Bürger mit ihren Unterschriften erreichen wollen. „Deutlich über 8.000 Unterschriften müssen wir sehr ernst nehmen. Wir als Kreistag wollen deshalb heute ein Signal senden. Gesundheitsversorgung für die Menschen ist für uns eine wichtige Aufgabe, der wir uns weiterhin aktiv stellen.“

Folgende Beschlüsse fasste der Kreistag Tirschenreuth zum Abschluss der Sitzung:

1. Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis seinen Einfluss auf die KNO AG geltend macht, sich für den dauerhaften Erhalt und den Ausbau zukunftsfähiger Medizin und Strukturen an den Standorten Tirschenreuth und Kemnath einzusetzen. Dazu gehören am Standort Tirschenreuth die Stärkung der Inneren Medizin mit dem Schwerpunkt Altersmedizin und des MVZs, die Verbesserung der Notfallambulanz mit der KVB, der weitere Ausbau des ambulanten OP-Zentrums der KNO sowie der Erhalt des Standorts
Kemnath.

2. Der Kreistag unterstützt eine adäquate Nachnutzung der KNO-Liegenschaft in Erbendorf.

3. Der Kreistag beschließt, dass sich der Landkreis beim ZRF dafür einsetzt, eine Verbesserung der Notfallrettung mit Erweiterung und Stärkung der RTW Standorte im Landkreis – insbesondere im Versorgungsbereich der Standorte Wernersreuth und Griesbach zu erreichen.

4. Der Kreistag beschließt, dass sich der Landkreis beim Bayerischen Staatsministerium des
Inneres erneut um eine Verbesserung der Flugzeiten für die Luftrettung, wie
Randzeitenerweiterung bzw. 24/7 Einsatz des Christoph 80, einsetzt.

5. Der Kreistag beschließt eine Arbeitsgruppe mit Vertretern/innen der Fraktionen, der KNO AG, Notärztinnen und Notärzten, niedergelassenen Ärzten, KVB, ZRF und Personen mit
medizinischer Fachkompetenz einzurichten, die dieses Thema begleiten und evaluieren. Diese Arbeitsgruppe soll in der nächsten Wahlperiode in einen Fachausschuss des Landkreises umgewandelt werden.

6. Der Kreistag beschließt, dass sich der Landkreis bei den Bundes- und Landesgesetzgebern dafür einsetzt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung und -finanzierung insbesondere im ländlichen Raum ermöglichen.

7. Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis sein Maßnahmenbündel für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Akteuren der
Hausarztschmiede, Arztstipendien, Pflegekonferenz, Konzepte der GesundheitsregionPlus
Nordoberpfalz, Unterstützung der kommunalen MVZ-Strukturen, Unterstützung des
Programms der KNO zur Notarztausbildung und weitere durch die Arbeitsgruppe bzw. den
Fachausschuss zu erarbeitende Maßnahmen fortsetzen und verstärken wird.

Die Sicht des Zweckverbands für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung

Hat die Schließung der Notfallaufnahme am Krankenhaus Tirschenreuth
Auswirkungen auf die rettungsdienstliche Versorgung in der Region? Diese Frage wurde vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Oberpfalz-Nord eingehend analysiert. Folgend auszugsweise die Ergebnisse der Analyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) München, die ZRF-Sprecher Jürgen Meyer mitteilt:

„Das Krankenhaus Tirschenreuth hat als Teil des Sanierungskonzepts wesentliche Bereiche an das Klinikum Weiden verlagert. Dies hat zur Folge, dass die rettungsdienstliche Versorgung in Tirschenreuth neu organisiert werden muss. Die Analyse, basierend auf aufbereiteten Einsatzdaten der Integrierten Leitstelle (ILS) in Weiden, untersuchte den Einfluss der Schließung auf die gesetzliche 12-Minuten-Frist in den Versorgungsbereichen Kemnath, Erbendorf, Mitterteich und Tirschenreuth.

Vor der Schließung wurden bereits Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen oder Verletzungen wie Kreislaufstillstand, Polytrauma, Schlaganfall oder Herzinfarkt in umliegende Kliniken transportiert“, erklärt Meyer. Die Untersuchung ergab, dass die gesetzliche Erreichungsfrist in allen Versorgungsbereichen weiterhin erreicht werden kann. Jedoch steigt die prähospitale Zeit (Zeitraum zwischen Notfallmeldung und Ankunft an der Zielklinik) für Notfälle mit Patiententransport im Versorgungsbereich Tirschenreuth an, was im Mittel einer Verlängerung um etwa 15 Minuten entspricht. „Der wesentliche Einflussfaktor auf den Erreichungsgrad der 12-Minuten-Frist ist die Fahrzeit der qualifizierten Rettungsmittel zum Notfallort. Diese ist weiter gewährleistet, da in den letzten Jahren bereits zusätzliche Rettungswagen-Standorte in Wernersreuth, Griesbach und Neusorg geschaffen wurden.“

Im bayernweiten Vergleich erreiche man in der Region auch nach den Veränderungen noch gute Werte bei der Einhaltung der 12-Minuten-Frist mit bis zu 86 Prozent. Die längere Einsatzbindung durch die Schließung der Notaufnahme in Tirschenreuth führe zwar zu längeren Fahrtwegen zu anderen Kliniken, was auch die Verfügbarkeit von Rettungswagen für Notfalleinsätze beeinträchtigen könnte. Durch die zusätzlichen Standorte sei aber bereits zusätzliche Sicherheit geschaffen worden.

Die Geschäftsleitung des ZRF Oberpfalz-Nord mit Katja Sonnauer und Rudi Niegl und dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), Dr. Josef Kick, bewerteten das Gutachten. Laut deren Analyse habe die Verlängerung der prähospitalen Zeit um 15 Minuten keinen wesentlichen Einfluss auf die Notfallversorgung im Landkreis Tirschenreuth, solange die Umverteilung der Patienten auf andere Kliniken effektiv realisiert werde. Kick: „Die Einhaltung der 12-Minuten-Erreichungsfrist in allen Versorgungsbereichen ist gegeben. Jedoch verzeichnen wir eine deutliche Zunahme der Einsatz- und Transportzeiten für den Rettungsdienst. Die Bindung rettungsdienstlicher Ressourcen hat sich deutlich erhöht. Zudem muss unbedingt die Aufnahme-Fähigkeit der Kliniken Weiden, Kemnath und Marktredwitz deutlich verbessert werden. Insgesamt können die gesetzlichen Vorgaben der Einhaltung der 12-Minuten-Frist in den Versorgungsbereichen Kemnath, Erbendorf, Mitterteich und Tirschenreuth weiterhin eingehalten werden.“ Es sei lediglich mit geringfügigen Verschlechterungen zu rechnen. „Daher ist laut Gutachten keine Anpassung der
derzeitigen Rettungsmittelvorhaltungen oder der räumlichen Verteilung von Rettungswachen und Stellplätzen erforderlich“, sagt Katja Sonnauer.

Bayernweit im Vorderfeld

Zuvor hatten Dr. Josef Kick, ärztlicher Leiter des Zentralen Rettungsverbands, und die vom Landkreis beauftragte medizinische Sachverständige Dr. Regina Klakow-Franck dargelegt, dass die Erreichbarkeit der infrage kommenden Krankenhäuser Weiden, Kemnath und Marktredwitz innerhalb von 30 Minuten für 95,7 Prozent aller Landkreisbürger gewährleistet sei. Lediglich auf 3102 Einwohner (Bad Neualbenreuth und Mähring) treffe das knapp nicht zu. Doch das liege im gesetzlich vorgeschriebenen „Betroffenheitsmaß“.

Bayernweit rangiere man mit diesen Zahlen sogar im Vorderfeld, betonte Landrat Roland Grillmeier. Sowohl Kick als auch Klakow-Franck hatten ihre Vorträge detailreich und mit aufschlussreichen Zahlen untermauert. Josef Kick wies ferner darauf hin, dass man 30 Minuten mit dem Pkw nicht mit einer Fahrt im Rettungswagen vergleichen könne. Alle drei Redner betonten, dass die Schließung der Notaufnahme am Haus Tirschenreuth keine oder kaum Folgen für die Patienten habe. Sie verwiesen erneut darauf, dass bisher schon alle zeitkritischen Fälle („Tracer-Diagnosen“) wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder (unfall-)chirurgische Verletzungen in anderen Krankenhäusern wie Weiden behandelt worden seien.

„Geschwafel hätte man sich sparen können“

Dr. Hans-Jürgen Jokiel zeigte sich enttäuscht über das Ergebnis, obwohl man das „fast erwarten habe können“. Der Notarzt kritisiert das Prozedere der Sitzung mit den „ellenlangen Vorträgen“, die Jokiel als „Werbeveranstaltung für die KNO und Geschwafel“ bezeichnete. Es hätte gereicht, wenn allein die rechtlichen Gründe für die Ablehnung dargelegt worden wären. Er zweifelte die Aussagekraft der Argumente sowohl von Dr. Josef Kick („Thema verfehlt, Note 5“) als auch von Dr. Regina Klakow-Franck an. „Uns geht es um die 30-Minuten-Frist, die für ein paar Tausend Landkreisbewohner nicht eingehalten werden kann. Geredet wurde aber immer von der bayerischen 12-Minuten-Hilfsfrist, um dies es aber gar nicht ging. Man hätte sich auch das Geschwafel der Fraktionssprecher sparen können. Die wissen seit einem halben Jahr, worum es geht.“ Abschließend befürchtet Jokiel, dass die Leute die Entscheidung des Kreistags mit ihrer Stimme bei der nächsten Wahl entsprechend quittieren könnten.

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5 Kommentare

HD-Ausweis - 24.05.2024

Zur Klarstellung: Es wurde ALLEN verboten, die „einstmals unveräußerlichen! Grundrechte“ auszuüben (u.v.m.) – und die Gesundheit der widerspenstigen Bevölkerung mitte November sogar zu deren Schutz mit Wasserwerfern begossen. Und nun herrscht wirklich Entsetzen, ob der Ignoranz gegenüber der Bevölkerung?! 🙂 .. Wirklich?! .. Haben die Leute die letzten Jahre geschlafen? Lustig, wenn es nicht so traurig. Ciao la germania

Paul Heinrich Trapp - 21.05.2024

EISKALT Zum KNO-Bericht vom 16.05.2024 KNO entläßt 60 Beschäftigte. Das haben die Unternehmensberater entschieden und die Aufsichtsräte haben dem zugestimmt. Dabei dürften etwa 5 Millionen Euro eingespart werden. Schön für die „Berater“. Wie sollen denn nach der Reform die Patienten gleich oder besser versorgt werden, wenn das Personal reduziert wird ? Also geht es offensichtlich um den Zaster und nicht um die Patienten oder um die Mitarbeiter. Der Zaster spielt aber keine Rolle, wenn es um den Austausch von Führungskräften mit schönen Abfindungen geht. Was ich aber nach wie vor nicht verstehe, daß sich öffentlich kein Politiker darüber aufregt,und somit das Wohl der Patienten, wenigstens moralisch, alleine ein paar Unternehmensberatern überläßt. Wo bleibt das soziale Gewissen ? Von überregionalen und Bundes-Politikern hört man oft den blutleeren Spruch, sinngemäß “ das Land muß versorgt werden „. Hört sich doch gut an. Krankenhäuser sind doch keine Wirtschaftsbetriebe, sondern soziale Einrichtungen zum Behandeln von kranken Menschen.

Zemsch Erhard - 19.05.2024

Um das Niveau eines Gutachtervortrages zu unterstreichen : -1- Dr. Josef Kick auf die Frage der Kreisrätin Scharf aus Erbendorf, was sich seit 1. April in Tirschenreuth verändert hätte, „kann ich nicht beantworten, ich habe keine Zahlen dazu“ – Vorbereitung ungenügend, Thema verfehlt. -2- Antwort von Dr. Josef Kick auf eine Aussage eines Kreisrates (ich denke es war Helmut Zeitler aus Waldsassen) : Aussage : Tracer-Diagnosen wurden vor dem 1.4. ins Krankenhaus Tir gebracht (ich denke aus einem gutem, medizinischen Grund) . Antwort : Das war rechtlich nicht in Ordnung. < Wäre es besser gewesen am Straßenrand zu warten, bis irgendeine andere Klinik irgendwann die Anfuhr erlaubt hätte !? > -3- Antwort von Dr. J. Kick zu Helikoptereinsätzen und möglichen Vorteilen : Sie bringen zeitlich nichts, dazu bringt er das Beispiel Pirk / Weiden. – Sehr aussagekräftiges Beispiel, Pirk ist von Weiden ca. 6 km entfernt. Der Zuhörer hätte sich sicher gerne die Situation bzgl. Mähring oder auch Neualbenreuth erklären lassen. Antwort zeugt von mangelhafter Vorbereitung. Überhaupt ging Dr. Kick auf die Orte in tschechischer Randlage überhaupt nicht mit Daten ein. -4- Notärzte Nach Ansicht von Dr. Kick besteht derzeit schon ein Mangel an Notärzten, ein Problem, welches sich weiter verschärfen wird. Seine Lösungen sind : a) Aber wir haben schon bzw. bekommen ja Teleärzte und b) bei Herzinfarkten bedarf es keiner Begleitung von Notärzten in die Klinik. Wichtig ist nur, dass innerhalb einer Stunde das Gefäß in der Klinik geöffnet wird. c) Die Sanitäter im Sanka werden weitergebildet und können die Notärzte – in einem gewissen Umfang – ersetzen. Anderseits spricht Dr. Kick davon, dass die Ausbildung zu Notärzten inzwischen 3 Jahre dauert. – Passt das zusammen !? -5- Dr. Kick berichtet, dass eine Analyse für die zu bewertende Problematik einem Institut in München anvertraut wurde. Auf das Simulationsergebnis stützt sich seine Bewertung und damit der Rat an die Kreisräte. Um der Situation Tirschenreuth Rechnung zu tragen, hat das Institut den oder einen wichtigen Parameter auf ‚2‘ eingestellt. – Meine berufliche Erfahrung hat mir gezeigt, dass ein Simulationsergebnis auch davon abhängt, von wem es in Auftrag gegeben wird. Je nach Wahl des Parameters kann man auch zu völlig konträren Ergebnissen kommen. Von den veröffentlichten Daten, oftmals auch hinzugefügten Bildern lassen sich Laien sehr leicht blenden. Erhard Zemsch, Rentner in Mitterteich

Gmeiner Herbert - 19.05.2024

Man kann nur hoffen, dass in naher Zukunft Menschen, die solche Beschlüsse treffen, die nur auf „nackten“ Zahlen basieren, selbst mal eine bittere Erfahrungen mit der gesundheitlichen Versorgung im Grenzland machen. 8000 Menschen äussern mit ihrer Unterschrift ihre Angst im Notfall. Das ist für mich die Intension des Bürgerbegehrens! Da abgelehnt, dort sehr unfreundlich aufgenommen oder auf langen Wegen erst gar nicht erfolgreich abgeliefert. Man hat bei F.-J. ST. gesehen, was es bedeutet in der Diaspora auf dringende Hilfe angewiesen zu sein. Es kam jede Rettung einfach, vielleicht um 12 Min zu spät! Wie schnell kommt man in die missliche Lage auf Hilfe angewiesen zu sein und befindet sich nicht gerade in einem Bereich der flächendeckend medizinisch versorgt ist. Blass, sehr blass dieser Landrat und seine gestammelten Argumente! Frage mich auch, wozu man die Notaufnahme in Tir für viel Geld renoviert hat? Vermutlich verstaubt Neues besser! Und Geld, Geld spielt keine Rolle, oder?

Klaus Emmerrich - 18.05.2024

Lesermeinung Ich bin fassungslos, wie sich der Kreistag Tirschenreuth über das Bürgerbegehren der Initiative zum Erhalt der medizinischen Notfall-, Grund- und Regelversorgung im Landkreis Tirschenreuth hinweg setzt. 1. Es geht um das Grundrecht jedes Einwohners auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 S. 2 Grundgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html) 2. Es geht im Bürgerbegehren nicht (!) um die Erreichbarkeit des Rettungsdienstes sondern eines Krankenhauses mit Basisnotfallversorgung. Es geht um die dortigen Klinikstrukturen zur Lebensrettung im Rahmen der Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten. Dazu zählen u.a. Lungenemboly, Blutvergiftung, antiseptisscher Schock, aber auch die klinische Erstversorgung im Schockraum mit Erhalt der Vitalfunktion (z.B. Verblutungsgefahr), wenn der Weg zu einem Schwerpunktkrankenhaus oder Maximalversorger zu weit wäre (z.B. traumatische Verletzung nach einem Verkehrsunfall), bis ggf. ein Hubschrauber zum Transport in ein höherwertiges Krankenhaus kommt. 3. Die Verantwortung für die klinische Versorgung liegt lt. LKrO beim Landkreis, nicht beim Klinikum Nordoberpfalz AG. Nach Art. 51 Abs. 3 der bayerischen Landkreisordnung ist der Landkreis Tirschenreuth verpflichtet, „… die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten …“ Wenn der Landkreis die Versorgung an ein Klinikunternehmen überträgt, das Mindeststandards (z.B. Erreichbarkeit der Notfallversorgung) nicht einhält, bleibt die Verantwortung beim Landkreis, das Klinikum setzt sie lediglich um oder – wie im Landkreis Tirschenreuth – nicht um. Deshalb hat der Landkreis entweder das Klinikum Nordoberpfalz AG zur Einhaltung der Basisnotfallversorgung zu veranlassen, oder eine alternative Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten sicher zu stellen.. 4. Die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Sicherstellungszuschlag und zur Basisnotfallversorgung setzen im stationären Notfall erreichbare 30 Fahrzeitminuten voraus. Für den Sicherstellungszuschlag wird als Ermittlungsgrundlage der offiziell anerkannte GKV-Kliniksimulator herangezogen. Damit kann der GKV-Kliniksimulator als korrektes Tool zur Ermittlung betroffener Einwohner angesehen werden. Das sind in Tirschenreuth 11 Tsd. von (87,4 + 11 Tsd.) im Umkreis von 30 km, also 11% (https://www.gkv-kliniksimulator.de/downloads/simulation1/Praesentation_GVE_2023_388901.pdf) Klaus Emmerich Klinikvorstand im Ruhestand Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/