Landkreis überschreitet Inzidenzwert von 300 – weitere Beschränkungen

Tirschenreuth. Seit Mittwoch verzeichnet der Landkreis Tirschenreuth 74 neue Corona-Fälle. Damit steigt die 7-Tage-Inzidenz auf über 300. 

Bei 37 Fällen handelt es sich um bereits unter Quarantäne stehende Kontakt-1-Personen zu infizierten Fällen. Leider ist auch ein Todesfall zu verzeichnen. Es handelt sich um eine Person über 80 Jahre mit Vorerkrankungen, welche an SARS-CoV-2 verstorben ist.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Tirschenreuth beträgt heute 338,7. Es handelt sich weiterhin um ein über den ganzen Landkreis verteiltes diffuses Infektionsgeschehen, zudem sind aktuell zwei Altenheime („Haus Ziegelanger“ Tirschenreuth und „St. Martin“ Waldsassen) betroffen.

Weitere Beschränkungen

Allgemeinverfügung regelt weitere Beschränkungen ab Samstag, den 02.01.2021: Das Landratsamt Tirschenreuth hat aufgrund der aktuellen Situation und der nach wie vor hohen Fallzahlen heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die über die allgemeinen landesweiten Beschränkungen folgende weitere strengere Regelungen trifft:

  • Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes sind u. a. sowohl unter freien Himmel als auch in geschlossenen Räumen auf eine Teilnehmerzahl von höchstens 10 Teilnehmern und auf eine Dauer von höchstens 60 Minuten beschränkt
  • für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Altenheime, Behindertenheime und Seniorenresidenzen wird ein komplettes Besuchsverbot erlassen, Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen und unter Auflagen möglich
  • in den vorher genannten Einrichtungen sind sowohl Mitarbeiter als auch Besucher zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, die Mitarbeiter müssen sich zweimal pro Woche einen Corona-Test unterziehen.
  • Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten sind zu jeder Zeit in der Wohnung der zu pflegenden Person zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet und müssen sich zweimal pro Woche einen Corona-Test unterziehen

Die genannten Regelungen wurden im Einvernehmen mit der Regierung der Oberpfalz getroffen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, den 02.01.2021, bis vorerst einschließlich 10.01.2021. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

“Einzige Chance Weiterverbreitung zu verhindern”

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth (www.kreis-tir.de) einsehbar.

Das Landratsamt und Gesundheitsamt appellieren aufgrund dieser Entwicklung an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte einzuschränken und sich genau zu überlegen, welche Kontakte aktuell wirklich notwendig sind. “Halten Sie bitte die AHAL-Regel (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften) ein.” Auch wenn es schwer falle, das Einschränken unserer Kontakte sei derzeit die einzige Chance, die Weiterverbreitung des Virus so gering wie möglich zu halten. Sollte der Inzidenzwert weiter steigen, müsse mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden.

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