Initiative „Klinik Retten“ zieht alle Register und will Bürgerbegehren starten

Tirschenreuth. Mehr als ein Hoffnungsschimmer am düsteren Krankenhaus-Himmel? Die Initiative „Klinik Retten“ will ein Bürgerbegehren gegen die (bereits erfolgte) Schließung der Notaufnahme am Krankenhaus Tirschenreuth starten.

Beim Protestzug im Januar gegen die KNO-Reform marschierten die Tirschenreuther Notärzte vorne weg. Foto: Martin Zimmer

Die Initiative „Klinik Retten“ gibt nicht auf: Sie fordert die Wiedereröffnung einer vollwertigen Notaufnahme der Stufe I (Basisnotfallversorgung) und die Einhaltung der 30- beziehungsweise 40-Minuten-Erreichbarkeit eines Krankenhauses für die gesamte Landkreisbevölkerung. Erreichen will man das mit einem Bürgerbegehren, für dessen Zulassung man in den vergangenen Wochen 7877 Unterschriften gesammelt hat. Das sind circa elf Prozent der Landkreisbevölkerung. Erforderlich gewesen wären nur sechs Prozent, also 4329 Unterschriften von 72.155 Landkreisbewohnern.

Am Freitag, 19. April, 7.45 Uhr, werden Vertreter der „Initiative Klinik Retten“ – Dr. Bertram Völkl, Dr. Hans-Jürgen Jokiel und Klaus Gehring – die Ordner mit den Unterschriftenlisten im Landratsamt Tirschenreuth an Landrat Roland Grillmeier (CSU) und seinen Stellvertreter Dr. Alfred Scheidler (CSU) übergeben.

„Klinikum Weiden häufig überlastet“

Den Initiatoren geht es laut einer Pressemitteilung um die Erreichbarkeit einer Basisnotfallversorgung, weil das Klinikum Weiden „häufig überlastet“ sei. „Die 30- bzw. 40-Minuten-Erreichbarkeit eines Krankenhauses mit Basisnotfallversorgung ist unser größtes Anliegen. Für 11.000 Menschen nahe der tschechischen Grenze ist diese Zeit nicht mehr zu
schaffen.“ Besorgniserregend sei auch die Häufigkeit der Abmeldungen von Weiden.
„Allein seit dem 29. März 2024 war die Notaufnahme in Weiden an mehreren Tagen abgemeldet und durfte somit vom Rettungsdienst nicht angefahren werden“, schreiben die Tirschenreuther Notärzte.

„Der Bund macht die Gesetze, die Länder planen die Krankenhäuser. Die Umsetzung und Bereitstellung einer medizinischen Grund- und Basisnotfall-Versorgung verantworten allein die Kommunen. Bei uns der Landkreis Tirschenreuth, egal ob aus eigenem Antrieb, in Kooperation mit anderen Landkreisen und/oder im Verbund wie mit der Kliniken Nordoberpfalz AG.“ Wenn der Landkreis die Zuständigkeiten “auslagere”, ändere das nichts an der Zuständigkeit. „Wie auch immer etwas ausgelagert wird, es ist allein der
Auslagernde dafür verantwortlich, dass dies nach allen geltenden Vorgaben (30/40-Minuten-Regel) passiert.“

Wer trägt die Verantwortung?

Die Notärzte der „Initiative Klinik Retten“ haben sich rechtliche Beratung eingeholt und weisen auf Folgendes hin: „Kommt ein Patient durch Mängel in der Organisation und/oder Personalausstattung des Rettungsdienstes zu Schaden, und hätte der Schaden bei entsprechender Personalausstattung oder flächendeckender Notfallversorgung verhindert werden können, werden sich der Rettungsdienstträger und die für die Notfallversorgung verantwortlichen Organisationen mit dem Vorwurf des sogenannten Organisationsverschuldens auseinandersetzen müssen.“

„Den Notarztdienst leistenden Leuten werde man den Vorwurf eines Übernahmeverschuldens nicht machen können, wenn sie auf die Diensteinteilung und die Organisation des Rettungsdienstes keinen Einfluss, auf mögliche drohende Konsequenzen aufmerksam gemacht und ihre fachlichen Bedenken geäußert haben.“

Kreistag muss sich befassen

Die Initiative zeiht einen logischen Vergleich: Müssten zum Beispiel in Berlin zehn Krankenhäuser schließen, würden kaum gravierende Lücken entstehen, weil es dort auf einer eher kleinen Fläche ein riesiges Angebot gleichwertiger Versorgungsangebote gebe. „Diesen Luxus haben wir auf dem Land nicht, wo die flächendeckende Versorgung bereits mit dem Wegfall eines einzigen Hauses nicht mehr gegeben ist und zehntausende Menschen betroffen sind.“

Nach der Übergabe muss sich der Kreistag innerhalb eines Monats mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befassen. Wie die Behörde erklärt, greife die Fragestellung des Bürgerbegehrens („Sind Sie dafür, dass der Landkreis Tirschenreuth für all seine Bürgerinnen und Bürger die ständige Erreichbarkeit eines Krankenhauses mit Basisnotfallversorgung innerhalb von 30 bzw. 40-Pkw-Minuten sicherstellen muss?“ ) in mehrere Rechtsbereiche ein. Der Landkreis habe die Gesundheitsversorgung und Notfallrettung an die KNO (Klinken Nordoberpfalz) und den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Oberpfalz-Nord ausgelagert, weshalb man sich in der Landes- und Bundesgesetzgebung befinde.

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1 Kommentare

Jürgen M. - 16.04.2024

Augen auf bei der nächsten Wahl.