Pressekonferenz: Welche Corona-Lockerungen sind geplant? [mit Video]

Nordoberpfalz. Heute leitet Ministerpräsident Markus Söder eine Sitzung des Ministerrats. In einem Video-Livestream sollen ab 11.30 Uhr weitere Lockerungen der Corona-Regeln bekanntgegeben werden. Nach dem vorläufigen Beschlusspapier kämen die geplanten Entlastungen dem Einzelhandel, der Gastronomie und auch den Club- und Discothekenbetreibern zugute.

Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung informieren Ministerpräsident Dr. Markus SöderWirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Der Livestream aus München:

Auch wenn sich Bund und Länder erst am Mittwoch, 16. Februar, über Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen beraten, ist es möglich, dass heute schon gute Nachrichten aus München kommen. “Bayern ist Team Vorsicht, aber auch Team Freiheit. Wir müssen jetzt den Einstieg in den Ausstieg planen. Nicht überstürzt, aber konsequent. Da Omikron weniger gefährlich und die Krankenhausbelastung bislang stabil ist, sind Öffnungen gerechtfertigt. Bayern ist dabei Trendsetter”, schrieb Markus Söder heute Morgen auf Twitter.

Laut IHK-München ist es das Ziel, die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens bis zum 20. März zurückzunehmen.

Geplant sind bisher drei Schritte:

  1. Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sollen mit mehr Personen möglich sein. Bisher gilt eine Obergrenze von 10 Personen, in der Diskussion sind zukünftig 20 Personen. Kinder bis 14 Jahre werden weiterhin nicht mitgezählt.
    • Die Regeln für Ungeimpfte sollen unverändert bleiben. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, bleibt ein Treffen auf die Mitglieder eines Haushalts sowie zwei Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt.
    • Die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel sollen entfallen. In Bayern ist dies bereits der Fall. Bleiben soll die Maskenpflicht (in Bayern FFP2-Masken).
  2. Vom 4. März an soll in der Gastronomie der Zugang wieder nach der 3G-Regel möglich sein. Das heißt, es dürfen nicht nur Geimpfte und Genesene Gaststätten besuchen, sondern auch Ungeimpfte, die einen negativen Schnelltest vorweisen können. Dies gilt auch für Beherbergungsbetriebe wie Hotels oder Pensionen.
    • Diskotheken und Clubs sollen nach der 2G-Plus-Regel wieder öffnen dürfen. Das heißt, Personen mit vollständigem (doppelten) Impfschutz sowie zusätzlich einer Booster-Impfung oder einem negativen Schnelltest dürfen wieder Clubs besuchen.
    • Die Regeln für überregionale Großveranstaltungen sollen gelockert werden. In Bayern sind die Auflagen für Veranstaltungen bereits gelockert. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass im Freien bis zu 60 Prozent der Sitzplätze belegt werden dürfen, die Anzahl der Zuschauer wird auf 25.000 gedeckelt. In Bayern sehen die aktuellen Auflagen eine Belegung von 50 Prozent und eine Deckelung auf 15.000 Zuschauer vor.
  3. Vom 20. März an sollen die meisten Schutzmaßnahmen entfallen.
    • Dazu gehört unter anderem die verpflichtende Homeoffice-Regelung.

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