Urteil im Shisha-Prozess: 5,5 Jahre für den Barbetreiber

Weiden. Ein voller Schwurgerichtssaal - das gibt es selten. Zur Urteilsverkündung im Shishabar-Prozess kamen zahlreiche Angehörige der Angeklagten. Für den Haupttäter (28) gab es für den Handel mit rund 30 Kilogramm Marihuana eine Haftstrafe von 5,5 Jahren.

Shishabar Prozess Landgericht Weiden
Der Betreiber der Shishabar (rechts) mit Verteidiger Engelbert Schedl kurz vor der Urteilsverkündung. Foto: Christine Ascherl

Aus Sicht der Familienangehörigen ist das viel. Der Barbetreiber hat zwei kleine Kinder, ist in keiner Weise vorbestraft und war geständig. Aus der Warte des Staatsanwalts ist es wenig. Christoph Alexander May im Plädoyer: “Vor einem Jahr wäre diese Freiheitsstrafe undenkbar gewesen. Vor vier Jahren völlig undenkbar. Das ist der Wind der Zeit.” Die Legalisierung von Cannabis mache sich im Gerichtssaal bemerkbar, “auch wenn ich kein gigantischer Freund davon bin”.

Gegen 14.20 Uhr verkündete die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Werner mit Beisitzer Florian Bauer und den Schöffen das Urteil. Für den Shishabar-Betreiber gab es 5,5 Jahre.

Bestrafungsaktion mit heruntergelassener Hose

Die Strafen für die weiteren Angeklagten: 3 Jahre für den Türsteher (37) aus Amberg, der auf Anweisung des Barbetreibers einen unzufriedenen Kunden geschlagen hatte (inklusive Hose hinunterlassen) sowie 1,5 bis 2 Jahre für die Mittäter und Beihelfer (21, 22 und 26 Jahre alt). Letztere hatten sich durch frühe Einlassungen gegenüber den Ermittlern in Bewährungsstrafen gerettet. “Das war nicht einfach und muss honoriert werden”, betonte Anwalt Marc Steinsdörfer. Sein Mandant, ein Azubi (21), ist noch dazu verwandt mit dem Barbetreiber und entschuldigte sich im letzten Wort bei den anderen Angeklagten.

Dabei muss er kein schlechtes Gewissen haben. “Reingeritten” wurden die drei Jungen vom Barbetreiber, der sich gern als “Pate” darstellt. Der Staatsanwalt nennt ihn den “Mastermind” des Drogenhandels. “Ohne ihn wäre niemand auf die Idee gekommen, im Hasenbergl kiloweise Marihuana zu kaufen”, sagte May.

Der Ablauf war immer gleich: Der 28-Jährige orderte bei einem türkischen Händler im Münchner Norden. Seine Mittäter holten die Ware im Mietwagen ab und deponierten die Sporttaschen in der Bar, aber auch in einem Keller in der Mooslohe und einer Garage in Windischeschenbach. Die Beweislage für die angeklagten 10 Drogendeals war erdrückend, auch ohne Geständnisse. Zollfahnder überwachten die Telefone und hatten eine Kamera installiert.

Die Plädoyers der Verteidiger

“Er hat nicht das ganz große Geld gemacht”, verteidigte Anwalt Engelbert Schedl den Barbetreiber. “Da gäbe es andere Rauschmittel.” Beweggrund sei die Familie gewesen, für die er mehr Geld verdienen wollte. Auch für seinen Vater, dem er einen Lkw kaufen wollte. Der 28-Jährige ist nicht vorbestraft und hat zwei Kinder.

Für die drei geständigen Mittäter baten die Verteidiger um bewährungsfähige Strafen unter 2 Jahren. Die jungen Männer haben bis zu 10 Monate Untersuchungshaft hinter sich. Beispiel: der Student (22) aus dem Landkreis Neustadt/WN. Er saß in Stadelheim. “23 Stunden eingeschlossen, eine Stunde Freigang. Das ist Untersuchungshaft”, sagte sein Anwalt Marc Wederhake. Der 22-Jährige steht vor dem Ausbildungsbeginn, die Eltern waren im Prozess immer an seiner Seite. Der Student war bei einer Fahrt nach München dabei und hat 750 Gramm weiter vertickt.

Türsteher als einziger nicht geständig

Für die vier geständigen Angeklagten hatte es im Prozess schon früh eine Verständigung gegeben. Die Strafhöhen kamen daher nicht unerwartet. Anders sah es bei dem Türsteher (37) aus Amberg aus, der ein enger Freund des Shishabar-Betreibers ist. Er ist neunfach vorbestraft. Unstrittig ist die Körperverletzung am Kunden, die per Video dokumentiert ist. Zudem war der 37-Jährige einmal mit in München, stieg am Hasenbergl aber gar nicht mit aus. Er wusste – so sein Anwalt – nichts von den mehreren Kilo Marihuana im Kofferraum.

Verteidiger Brian Härtlein war es schleierhaft, warum man dem 37-Jährigen dies nicht glaube. Der Freundin des 21-Jährigen nehme man hingegen ab, nie etwas geahnt zu haben. Die junge Frau hatte die Autos angemietet, über ihr Handy liefen Kontaktaufnahmen mit dem Händler in München, in ihrem Keller lag kiloweise Marihuana. “Ihr glaubt man alles.” Wagner forderte “in dubio pro reo” und eine Bewährungsstrafe für die Körperverletzung.

In ihren letzten Worten entschuldigten sich alle Angeklagte bei ihren Familien.

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