Weiter Kontaktsperren – aber auch Lockerungen

Weiden/Neustadt/WN/Tirschenreuth. Bis zum 3. Mai gelten weiter Ausgangsbeschränkungen in Bayern. Das Tragen von Gesichtsmasken wird empfohlen. Aber: Es gibt auch Lockerungen. Was ihr jetzt wissen müsst. 

Da Bayern – und vor allem die Nordoberpfalz – besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen ist, sollen die geplanten Lockerungen hier etwas langsamer kommen, als in den restlichen Bundesländern. Aber einige Geschäfte dürfen wieder öffnen, die Schulen starten Stück für Stück wieder und auch auf den langersehnten Haarschnitt muss man nicht mehr ewig warten.

Alle Regelungen und geplanten Lockerungen findet ihr hier:

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Ausgangsbeschränkungen

Die Kontaktsperren bleiben im Großen und Ganzen weiter bestehen. Es ist aber ab 20. April erlaubt sich mit einer weiteren Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, zu treffen – allerdings nur im Freien.

Ansonsten gilt, wie zuvor auch, das Haus sollte man nur für Einkäufe oder Arztbesuche verlassen. Sport und Spaziergänge an der frischen Luft sind weiter erlaubt. Die Regelungen gelten voraussichtlich bis 4. Mai.

Diese Geschäfte dürfen öffnen

Noch dürfen nicht alle Läden wieder ihre Türen aufsperren. Ab 20. April dürfen Gartencenter, Gärtnereien und Baumärkte wieder öffnen. Eine Woche später, ab dem 27. April, dürfen dann auch Autohändler und Fahrradgeschäfte wieder Kunden bedienen. Auch Buchhandlungen können dann aufsperren. Außerdem dürfen Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern aufmachen.

Dabei sollten die Besitzer aber Hygienekonzepte haben und Einlasskontrollen durchführen. Auf 20 Quadratmetern darf sich nur ein Kunde aufhalten und die Abstandsregelung soll eingehalten werden können.

Nochmal eine Woche später können dann auch Friseure und Fußpflege-Betriebe wieder öffnen. Hier gelten allerdings strengere Auflagen. Kunden und Friseure sollten Mundschutz tragen, außerdem sollte ein Behandlungsplatz zwischen den Kunden frei bleiben oder genug Platz sein. Das gesundheitsministerium empfiehlt außerdem die Teams in Schichten aufzuteilen.

Shoppingcenter, wie das NOC, bleiben vorerst zu.

Schrittweise zurück zum Unterricht

Ab 27. April heißt es für einige Schüler wieder ab in die Schule. Zuerst sollen Abschlussklassen von Gymnasien, Real- und Mittelschulen und auch von Berufsschulen den Unterricht wieder aufnehmen.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus auch hier so gering wie möglich zu halten, sollen die Klassen auf maximal 15 Schüler*innen verkleinert werden, damit auch im Klassenzimmer der Mindestabstand eingehalten werden kann. Eine Woche später dürfen dann auch die Jahrgänge wieder in den Unterricht, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen haben.

Grundschulen und Kitas bleiben erst einmal zu. Auch wann die anderen jüngeren Jahrgangsstufen zurück dürfen ist bisher nicht bekannt. Dafür soll aber die Notfallbetreuung weiter ausgebaut werden, um die Eltern zu entlasten.

Keine Konzerte und Feste

Großveranstaltungen sind bis mindestens 31. August tabu. Dazu zählen Volksfeste, Konzerte oder Theateraufführungen. Zahlreiche Termine, zum Beispiel auch von Feuerwehrfesten, wurden bereits verschoben oder abgesagt.

Gastronomie bleibt zu

Besonders hart trifft es Gaststätten, Cafés, Restaurants und Hotels. Die müssen weiter geschlossen bleiben. Wie lange ist bisher nicth bekannt. Ministerpräsident Markus Söder hofft allerdings, dass sich die Lage bis Pfingsten etwas entspannt.

Gibt es eine Maskenpflicht?

Eine Maskenpflicht besteht nicht. Aber man solle im Nahverkehr, also Bussen und Bahnen, und in Supermärkten und Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

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