2G-Regel ab Mittwoch: Droht jetzt eine Klagewelle?

Nordoberpfalz. Ab Mittwoch dürfen im weiß-blauen Freistaat nur mehr Geimpfte und Genesene vor Ort shoppen gehen. Ausnahmen gibt es für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Handelsverband Bayern wirft der Politik Versagen vor.

In Bayern darf man ab Mittwoch nur mehr als Geimpfter oder Genesener ins Bekleidungsgeschäft. Foto: Pixabay

Ab 8. Dezember gelten für den Einzelhandel strengere Corona-Regeln. Dann dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene vor Ort shoppen gehen. Ausgenommen sind Läden, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Beim 60.000 Mitglieder starken Handelsverband Bayern in München ist man stocksauer. “Die Impfkampagne der Politik ist grandios gescheitert”, wettert Verbandssprecher Bernd Ohlmann.

Jetzt müsse der Einzelhandel dieses Versagen ausbaden. “Das ist absurd”, ärgert er sich. Zum einen sei man kein Pandemietreiber und zum anderen treffe diese Verschärfung nicht, wie beabsichtigt, die Ungeimpften, sondern Einzelhändler und die Geimpften und Genesenen. Denn wer nicht mehr stationär einkaufen darf, der ordert halt ganz einfach online. “Das gibt dem Internethandel zusätzlichen Schub”, betont Ohlmann.

Umsatzeinbrüche bis zu 50 Prozent befürchtet

Bei ihm schrillen mit dem Blick auf das enorm wichtige Weihnachtsgeschäft die Alarmglocken. Er rechnet alleine beim Textilhandel mit Umsatzeinbrüchen von bis zu 50 Prozent. “Das ist einfach eine Katastrophe”, sagt er. Überhaupt ist das Adventsgeschäft auch ohne 2G schleppend angelaufen. So verzeichnete der weiß-blaue Einzelhandel am ersten Adventssamstag ein Kundenminus von satten 40 Prozent. “Und dabei hatten wir damit gerechnet, dass mit Blick auf den Mittwoch vorher noch einmal die Läden richtig voll werden.”

Ist der Ärger im Laden vorprogrammiert?

Spontaneinkäufe, weil man im Schaufenster etwas entdeckt hat, werde es in der Form nicht geben. “Nicht jeder Kunde hat seinen Personalausweis und die 2G-Bestätigung immer einstecken”, ist Ohlmann überzeugt. Zudem kommt auf den Einzelhandel durch die verpflichtenden “Einlasskontrollen” zusätzlicher Personalaufwand dazu. Ohlmann prognostiziert weiteres Ungemach: “In den Läden wird es Frust und Ärger geben, weil die Leute nicht mehr reindürfen oder sie ständig Ausweisdokumente herzeigen müssen”, ist er überzeugt.

Einzelhändler sind verunsichert

Mit ihrem Aktionismus habe die Politik ein blankes Tohuwabohu angerichtet, ärgert sich der Verbandssprecher. Aktuell glühen in der Münchner Zentrale die Telefone. “Viele unserer Mitglieder sind verunsichert und haben Fragen über Fragen”, erzählt er. Etwa, ob bei 2G auch wieder Click und Collect möglich ist. Ohlmann glaubt, dass sich der Einzelhandel diese verschärften Corona-Maßnahmen nicht gefallen lassen wird. “Es wird eine Klagewelle geben”, befürchtet er.

Der aktuellen Situation kann er nur einen einzigen positiven Aspekt abgewinnen. “Die Läden müssen wenigstens nicht mehr schließen.” Dem Einsatz des Verbands sei Dank: Denn die Politik hätte tatsächlich auch jetzt wieder diese Möglichkeit erwogen, weiß Ohlmann.

Die 2G-Regelung gilt nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu gehören insbesondere:

  • Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs
  • Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)

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