Ganztagsbetreuung: Anspruch stellt Kirchenthumbach vor große Herausforderungen

Kirchenthumbach. Bis 2026 muss es für die Grundschulkinder ein verpflichtendes Angebot auf Ganztagsbetreuung geben.

Umdenken beim Schulhausthema. Für den in einigen Jahren verpflichtenden Rechtsanspruch der Grundschulkinder auf eine Ganztagsbetreuung will der Marktgemeinderat die Ganztagsschule aus dem bestehenden Schulgebäude herausnehmen und gesondert abdecken. Foto: Robert Dotzauer

Es wird ein Kraftakt für Kirchenthumbach werden, gab Sitzungsleiter Ewald Plößner mit Blick auf die kommunalen Verpflichtungen zum Ausbau des Ganztagsangebotes in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates zu. Ein Thema, das der Zweite Bürgermeister im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bericht über die Schulentwicklung“ ansprach. Den Rat plagen große Sorgen, wenn die gesetzlichen Vorgaben ab 2026 greifen. Der amtierende Bürgermeister informierte über Pläne, die Ganztagsschule aus dem bestehenden Gebäudekomplex herauszunehmen und den Raumbedarf gesondert abzudecken. Dazu gelte es, nach Räumlichkeiten zu suchen und Optionen zu erarbeiten. In welche Richtung die Überlegungen gehen, ließ Plößner offen. „Vieles ist noch nicht spruchreif“. Dennoch werde zügig nach Lösungen gesucht, versprach der Vizebürgermeister.

Satzungsbeschluss für Baugebiet „Sandbrunnen V & VI“

Geschafft, im positiven Sinn darf der Marktgemeinderat durchatmen. Mit dem Satzungsbeschluss für die Baugebietserweiterung „Am Sandbrunnen“ schafft man beste Voraussetzungen für das Bauen im Grünen. Geduld ist für die Bewerber um die insgesamt 30 Bauplätze, die meisten schon im Eigentum des Marktes, dennoch angesagt, erst im erschlossenen Zustand kann gebaut werden.

Erneut, aber abschließend behandelte der Marktgemeinderat den Bebauungsplanentwurf „Sandbrunnen V und VI“. Hintergrund war eine „Verfahrens-Ehrenrunde“ nach Einsprüchen der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt. Nur noch wenige Anregungen und Wünsche von Behörden und Trägern öffentlicher Belange hatte das Gremium ein letztes Mal abzuwägen. Anschließend segnete die Ratsversammlung mit einem einstimmigen Satzungsbeschluss die Planung des Architekturbüros RSP aus Bayreuth ab.

Bauabschnitte Sandbrunnen V und VI

Die Bauabschnitte befinden sich in schöner Lager nordwestlich des Kirchenthumbacher Ortskerns an der Kreisstraße in Höhe Burggrub in Richtung Thurndorf. Der Regelhaustyp ist das freistehende Familieneigenheim im Grünen. Zudem enthält der Bebauungsplan einige größere Grundstücke, um auch mehrstöckige Häuser und Eigentumswohnungen errichten zu können. Deshalb sind die Bauparzellen zwischen 586 und 1126 Quadratmetern unterschiedlich groß.

Mit einer Bebauung des Areals rechnen der Zweite Bürgermeister und Geschäftsleiter Matthias Kroher allerdings erst im nächsten Jahr. Als nächste Schritte nannte Kroher die Ausschreibung und die anschließende Vergabe der Erschließungsarbeiten. Mit dem Erschließungsbeginn sei deshalb im Herbst 2023 und mit ersten Hausbauten im besten Fall im Herbst 2024 zu rechnen.

Radwegbau entlang der künftigen Umgehungsstraße auf der Kippe

In Sachen Planung der Ortsumgehung Kirchenthumbach gab es weiteren Diskussionsbedarf. Nach dem neuesten Planungsstand soll der staatsstraßenbegleitende Geh- und Radweg aus dem Entwurf des Planfeststellungsverfahrens herausgenommen werden, teilte Ewald Plößner mit. Eine Information, die im Mai beim Ersten Bürgermeister eingetroffen, aber nicht an den Marktgemeinderat weitergeleitet worden sei, bedauerte Plößner. Hintergrund der Planänderungen des Staatlichen Bauamtes sei eine Intervention des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, der eine staatliche Finanzierung des Radweges entlang der Häuser der Lindenstraße ablehne, erläuterte der Zweite Bürgermeister. Vielmehr solle sich der Markt um eine Co-Finanzierung aus Fördermitteln aus Radwegeprogrammen bemühen.

Dominik Brütting bezeichnete das als “Unfug”. Immerhin werde die Radwegplanung vom Freistaat forciert und gehöre zu den politischen Zielsetzungen. „Nicht nachgeben“, lautete die Forderung von Jürgen Geyer und Jan Wiltsch empfahl, parallel weiter zu planen. Darauf setzt das Gremium bei der kommenden Anhörung im Rahmen des neuen
Planfeststellungsverfahrens.

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