Gerichtsurteil grätscht Störnstein in die Ausweisung des neuen Baugebietes

Störnstein. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grätscht der Gemeinde in die Ausweisung des neuen Baugebietes „Im Badgarten“. Unter Umständen wird der Bebauungsplan unwirksam und das Bauleitplanverfahren muss umständlich neu aufgerollt werden.

Aus dieser Wiese soll einmal das Baugebiet „Im Badgarten“ werden. Was ganz schnell geplant war, verzögert sich nun deutlich: Das Bauleitplanverfahren muss wegen eines Gerichtsurteils neu aufgerollt werden. Foto: Gabi Eichl

Der bundesdeutsche Paragraf 13 b des Baugesetzbuches, der die vereinfachte Ausweisung eines Baugebietes ohne Umweltprüfung erlaubt, ist laut Bundesverwaltungsgericht nicht vereinbar mit EU-Recht. Und das Baugebiet „Im Badgarten“ ist nach eben jenem vereinfachten, deutlich schnelleren Verfahren geplant worden. Bürgermeister Markus Ludwig hat dem Gemeinderat die aus dem Urteil resultierenden Optionen vorgestellt. Der Beschluss, wie weiter zu verfahren ist, wurde vertagt, da verschiedene Rechtsfragen noch nicht geklärt sind.

Gemeinde hat drei Möglichkeiten

Welche Optionen hat die Gemeinde? Sie kann am bestehenden Bebauungsplan festhalten und mit der Erschließung die sogenannte Rügefrist abwarten, die im Januar 2024 abläuft. Sie kann auch das Bauleitplanverfahren komplett neu aufrollen und im umfangreichen Regelverfahren mit Umweltprüfung und Flächenausgleich durchziehen. In dem Fall wäre dann auch eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Die dritte Möglichkeit wäre die Aufhebung des schon beschlossenen Bebauungsplans beziehungsweise der Satzung, wobei nicht klar ist, ob ein solcher Schritt überhaupt notwendig ist.

“Gefährliche Hanglage” entschärfen

Die Büsche und Sträucher oberhalb der Mauer an der Einmündung der Lanzer Straße wurden vor Jahren im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Areals um Backofen und Pumphaus entfernt. Wie der CSU-Sprecher Andreas Müller im Gemeinderat erläuterte, sei dort nun eine „gefährliche Hanglage“ entstanden. Es sei auch schon zu beobachten gewesen, dass sich Kinder dort aufhielten. Die Gefahr sei groß, dass ein Kind beim Spielen auf die Straße falle. Die CSU fordert daher, den Gefahrenpunkt in geeigneter Weise zu entschärfen, zum Beispiel durch das Neuanpflanzen einer Hecke. Wobei darauf geachtet werden müsse, flachwurzelnde Sträucher zu verwenden, damit die darunterliegenden Keller nicht beschädigt würden.

Im Lanzer Weg gegenüber der Kirche ist die Mauer nach Auffassung der CSU-Fraktion ein Gefahrenpunkt für Kinder. Sie fordert entsprechende Absicherungsmaßnahmen. Foto: Gabi Eichl

Der Gemeinderat schließt sich dem CSU-Antrag an, die Verwaltung hat nun die Aufgabe, eine geeignete Lösung zu finden, den Hang zu sichern, sei es mit einem Zaun oder einer Hecke. Wobei eine Hecke den Worten Ludwigs zufolge die optisch schönere Lösung sei und ein Zaun Kinder möglicherweise noch zum Klettern ermuntere.

Leichenträger bekommen ein bisschen mehr

Nachdem in der Juli-Sitzung die Gebührensätze für Grabmachertätigkeiten angehoben wurden, hat der Gemeinderat eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung beschlossen und dabei auch das Entgelt für die Leichenträger von 15 auf 25 Euro erhöht. Neu in die Satzung aufgenommen wurden Umbettungen (Gebühr 40 Euro). Für die beiden Einzelgrabstätten, die durch die Auflösung der Gruft entstanden sind, wurde festgelegt, dass diese nur für Urnenbestattungen verwendet werden dürfen.

Reiserdorfer Bebauungspläne werden aufgehoben

Die veralteten Bebauungspläne für die Reiserdorfer Baugebiete Gramleite I und II sollen wie berichtet aufgehoben werden. Die Verwaltung wird eine erste Anhörung von Bürgern und Fachstellen vorbereiten.

Wie viele andere Gemeinden bezieht auch Störnstein Strom und Gas über die Firma Kubus, die Bündelausschreibungen durchführt und damit günstigere Preise erzielt. Kubus wird für künftige Ausschreibungen eine sogenannte Mehr- und Minderregelung aufnehmen, die eine abweichende Liefermenge im Umfang von bis zu zehn Prozent mehr oder weniger gegenüber der ausgeschriebenen Jahresmenge ermöglicht. Kubus hofft dadurch nach eigenen Angaben auf eine Beteiligung von mehr Energieversorgern an den Ausschreibungen.

Strom nicht von “Gott weiß woher” holen

FW-Sprecher Hubert Meiler nutzte diese Information des Bürgermeisters für den Einwand, Kontakt mit regionalen Stromanbietern wie der Flosser ZENO zu suchen. Diese könnten sich an Kubus-Ausschreibungen nicht beteiligen, da sie die geforderten Strommengen nicht zu liefern imstande seien. Aber es sei doch sinnvoll, diese zu unterstützen, statt den Strom „von Gott weiß woher zu holen“. Ludwig wies darauf hin, dass man dann aber auf das Kubus-Angebot verzichten müsse. In der Vergangenheit habe man den billigen Strom durchaus gern mitgenommen.

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