Ostbayernring: Deckblattunterlagen werden ausgelegt

Nordoberpfalz. Der Abschnitt B-Süd zwischen der Regierungsbezirksgrenze Oberpfalz/Oberfranken und dem Umspannwerk Etzenricht ist der letzte, noch nicht genehmigte Teilbereich des Ostbayernrings. Die Unterlagen kann man sich bis 27. September in den betroffenen Kommunen ansehen.

Für den Ersatzneubau des Ostbayernrings sind Mast-Fundamente in der Größe eines Einfamilienhauses notwendig. Foto: David Trott

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt B-Süd zwischen der Regierungsbezirksgrenze Oberpfalz/Oberfranken und dem Umspannwerk Etzenricht hat TenneT die optimierten Planungsunterlagen eingereicht. Diese Planänderungen werden nun als sogenannte Deckblattunterlagen für einen Monat in betroffenen Städten und Gemeinden ausgelegt und auf der Website der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit der Auslegung ist eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Mit dem Deckblattverfahren rückt die Genehmigung des letzten Abschnitts des neuen Ostbayernrings näher. Der Abschnitt B-Süd ist der letzte, noch nicht genehmigte Teilbereich des Ersatzneubaus Ostbayernring. Die überarbeiteten Pläne sind ab dem 28. August 2023 bis zum 27. September 2023 in elektronischer Form auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

Einwände bis 27. Oktober

Parallel dazu liegt in den betroffenen Städten und Gemeinden zusätzlich das Informationsangebot (Zeichnungen und Erläuterungen) in Papierform aus. Zur Auslegung der optimierten Planungen sind Einwände zu den Änderungen im Rahmen einer festgelegten Frist möglich. Betroffene und Vertreter öffentlicher Interessen können bis 27. Oktober 2023 ihre Einwände vorbringen. Eingegangene Stellungnahmen wird die Regierung der Oberpfalz prüfen. Sofern sich keine weiteren Änderungen ergeben, wären Planfeststellungsverfahren und Genehmigungsphase damit beendet. Mit dem Planfeststellungsbeschluss rechnet TenneT voraussichtlich im Winter 2023 – für den Ostbayernring wäre damit die letzte fehlende Baugenehmigung erteilt.

Die Planungsänderungen im Detail

Die Planänderungen im Abschnitt zwischen der Regierungsbezirksgrenze Oberfranken-Oberpfalz und dem Umspannwerk in Etzenricht umfassen im Wesentlichen:

  • Geänderte Trassenverläufe für eine engere Infrastrukturbündelung mit der Autobahn A 93
  • Anpassungen von Maststandorten, Masthöhen und Beseilung
  • Neue Betroffenheiten u.a. durch Verschiebung von Schutzstreifen
  • Berücksichtigung des mittlerweile feststehenden Verlaufs für die Leitung SuedOstLink

Über das Deckblattverfahren

Das Deckblattverfahren ist Teil des Planfeststellungsverfahrens und damit Teil des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens. Bei Großprojekten wie dem Ostbayernring kommt es in dieser Genehmigungsphase hin und wieder zu Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen. Dies können kleine Mastverschiebungen oder andere Anpassungen sein, die sich aus der Planung oder aus den eingereichten Stellungnahmen und Einwänden im Rahmen der vorausgegangenen Beteiligung ergeben. Alle Änderungen fließen dann in die sogenannten Deckblattunterlagen ein.

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