Parkstein Darlehen für Solarpark ohne Genehmigung

Parkstein. Der Markt Parkstein plante für 2024, 3 Millionen Euro Kredit an die Bürgerenergiegenossenschaft für eine Photovoltaikanlage zu vergeben, was Fragen zur Zulässigkeit aufwarf. Das Landratsamt Neustadt informierte, dass für das Darlehen weder eine Anzeige noch eine Genehmigung erforderlich sei, aber haushaltsrechtliche Grundsätze zu beachten sind. Über die tatsächliche Höhe der Beteiligung ist der Kommunalaufsicht nichts bekannt.

Auf der Fläche in der Bildmitte soll die Freiflächenphotovoltaikanlage „Am Hardt“ entstehen. Foto: Walter Beyerlein

Finanzplanung des Marktes Parkstein sorgt für politische Nachfrage

In Parkstein steht eine bedeutende Investition in den Ausbau erneuerbarer Energien an. Für das Jahr 2024 sind bedeutende Ausgaben in Höhe von 3 Millionen Euro für Kredite an eine Bürgerenergiegenossenschaft geplant, die im Zuge des Baus der Freiflächenphotovoltaikanlage „Am Hardt“ vergeben werden sollen. Aufgrund dieser beträchtlichen Summe erhob Josef Scheidler von der CSU kritische Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit des Darlehens.

Auskunft des Landratsamtes zeigt Grünes Licht für Darlehensgewährung

Das Landratsamt Neustadt, repräsentiert durch Pressesprecher Marcel Weidner, klärte auf, dass der Markt Parkstein bezüglich der Genehmigung des Darlehens an die „Solarpark Am Hart GmbH & Co KG“ vollumfänglich handlungsfähig ist. Nach Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz wurde festgestellt, dass weder eine Anzeigepflicht noch eine rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Kreditvergabe notwendig sind.

Mit der Information des Landratsamtes Neustadt/WN wurde letztlich die Aussage bestätigt, die Bürgermeister Reinhard Sollfrank in der Marktgemeinderatssitzung gemacht hatte. Er erklärte, am Montagabend, dass seitens der Kommunalaufsicht keine Einwände erhoben worden waren.

Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätze des Artikel 61 der Bayerischen Gemeindeordnung, insbesondere die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Sicherstellung der dauerhaften Erfüllung gemeindlicher Aufgaben, eingehalten werden müssen.

Stellungnahme des Landratsamtes offenbart keine genauen Beteiligungshöhen

Marcel Weidner betonte in seiner Stellungnahme, dass dem Landratsamt keine genauen Details zur Höhe der tatsächlichen Beteiligung bekannt sind. Somit bleibt unklar, in welchem Ausmaß sich die Kommune an der Energiegenossenschaft finanziell beteiligen wird.

Durch die geplanten Maßnahmen schreitet Parkstein entschlossen in Richtung einer nachhaltigeren und energetisch unabhängigeren Zukunft voran. Die Investitionen in Erneuerbare Energien wie die Freiflächenphotovoltaikanlage stellen wichtige Schritte im Rahmen der Energiewende und des ökologischen Fortschritts dar.

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