Pläne zur Erweiterung des Flossenbürgs Solarparks stören einen Nachbarn gewaltig

Flossenbürg. Scheitert die Erweiterung des Solarparks am Widerspruch eines Nachbarn? Im Gegensatz zu öffentlichen Institutionen hat der Mann handfeste Einwände. Für Bürgermeister Thomas Meiler gibt es aber kein Recht auf einen freien Blick auf eine Wiese.

Der Flossenbürger Solarpark vor den Toren der Gemeinde soll erweitert werden. Ein künftiger Nachbar der Anlage hat massive Einwände. Foto: Gabi Eichl

Die Bauleitplanung für die Erweiterung des Solarparks vor den Toren der Gemeinde hat gerade die erste Auslegung durchlaufen, bei der die sogenannten Träger öffentlicher Belange, also Behörden wie etwa das Wasserwirtschaftsamt, keine nennenswerten Bedenken angemeldet haben. Die hat aber ein Nachbar, für den die Erweiterung bedeutet, dass er künftig nicht mehr auf eine Wiese am Waldrand blickt, sondern auf aneinandergereihte Solarmodule.

Sorge wegen einer Lärmbelästigung

Der Nachbar macht geltend, er würde geländebedingt auf eine „Mauer“ schauen. Außerdem fürchtet er unter anderem Lärmbelästigung, zum Beispiel durch Wechselrichter und Trafo oder prasselnden Starkregen. Als wesentliches Argument führt er aber den geringen Abstand zu den aufgeständerten Modulen an, der nach der vorliegenden Planung weniger als sieben Meter beträgt. Nachbargemeinden hätten Mindestabstände von bis zu 250 Metern zur Wohnbebauung festgelegt. Warum nicht auch Flossenbürg, fragt der Mann.

Gemeinde: Bleiben mindestens 20 Meter weg

In dem Punkt will die Gemeinde ihm entgegenkommen. Wie Landschaftsarchitekt Franz Rembold erläuterte, werde man die Baugrenze so verschieben, dass mindestens 20 Meter Abstand zu dem Nachbarn gewährleistet seien. Wechselrichter würden so weit wie möglich von dessen Grundstück entfernt installiert, der Trafo sei ohnehin am anderen Ende der Wiese vorgesehen.

Meiler: Anlage muss zwingend wirtschaftlich sein

Der Nachbar kündigt „lang andauernde juristische Auseinandersetzungen“ an für den Fall, dass seinen Bedenken nicht Rechnung getragen werde. Rembold zeigte sich jedoch überzeugt, dass es keine rechtliche Grundlage gebe für eine juristische Durchsetzung der Wünsche des Nachbarn. Den Worten Thomas Meilers zufolge geht es aber nicht nur um eine Verzögerung der Pläne durch mögliche Rechtsstreitigkeiten. Entscheidendes Kriterium ist laut Bürgermeister die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Das Kommunalunternehmen der Gemeinde sei als Betreiber der Anlage darauf angewiesen, mit dieser Gewinne zu erzielen. Nach den bisherigen Gesprächen mit dem Nachbarn seien dessen Vorstellungen mit einem wirtschaftlich arbeitenden Solarpark nicht in Einklang zu bringen. Das Kommunalunternehmen werde sich bemühen, so weit wie möglich von der Grundstücksgrenze des Nachbarn wegzubleiben, aber das sei nur so weit möglich, so weit die Anlage dann noch wirtschaftlich sei.

Wenn wir da drinnen ein Baugebiet machen würden, was durchaus möglich ist, dann kann ich bis auf drei Meter hinbauen. (…) Das muss man auch mal im Vergleich sehen. Bürgermeister Thomas Meiler

Meiler gibt zu bedenken, dass die Gemeinde auf dieser Wiese jederzeit auch ein Baugebiet ausweisen könne. Einzuhaltender Mindestabstand zum Nachbarn: drei Meter. Der Bürgermeister wörtlich: „Wenn wir da drinnen ein Baugebiet machen würden, was durchaus möglich ist, dann kann ich bis auf drei Meter hinbauen. (…) Das muss man auch mal im Vergleich sehen.“ Die große Mehrheit des Gemeinderates schließt sich der Haltung des Bürgermeisters an; gegen die von Rembold verfasste Erwiderung auf die Einwände des Nachbarn stimmen nur die SPD-Gemeinderäte Roman Schell und Pamela Wünsche.

Spiel- und Erholungsfläche in Altenhammer

Für das mit 100.000 Euro ausgestattete Regionalbudget der ILE Naturparkland für Kleinprojekte meldet die Gemeinde die Schaffung einer Spiel- und Erholungsfläche auf dem Gebiet Altenhammer/Kapellenberg an. Die nicht ganz 200 Quadratmeter große Fläche liegt in der Flosser Gemarkung Schönbrunn, der Markt Floß hat aber schon Zustimmung zu dem Projekt signalisiert. Die Kosten sind auf rund 11.000 Euro geschätzt; bei einem Zuschlag wären das angesichts einer Förderung von 80 Prozent gerade einmal 1000 Euro für jede der beiden Kommunen. Dazu kommt, dass sich schon zwei Bewohner aus Altenhammer angeboten haben, das Projekt umzusetzen.

Vorerst keine Förderung für Wärmeplanung

Zu spät dran war die Gemeinde mit ihrem Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung. Die Verwaltung hat laut Meiler auf Nachfrage erfahren, dass aktuell keine Förderanträge bewilligt würden, seit das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung zu dem bekannten Sparkurs gezwungen habe. Die Annahme von Anträgen pausiere derzeit.

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