Marktgemeinderat Tännesberg beschließt einstimmig Teilflächennutzungsplan Windenergie

Tännesberg. Keine wesentlichen Änderungen durch die Einwendungen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange des Entwurfs des Teilflächennutzungsplans Windenergie.

Beispiel einer Anlage mit drei Windrädern, hier Pamsendorf.Foto.Josef Glas

Laut dem „Wind-an-Land-Gesetz“ müssen auch bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden. Zwar gilt die sogenannte 10H-Regel weiter, aber mit weit mehr Ausnahmefällen, die eine „ungeordnete Streuung“ von Windkraftanlagen ermöglicht. Um das zu vermeiden, ist der Markt Tännesberg dabei, einen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aufzustellen und Gebiete festzulegen, um damit eine Ausschlusswirkung für andere Flächen zu erreichen. Die Rechtskraft muss bis spätestens Ende Januar 2024 erreicht sein.

„Wir sind noch gut in der Zeit“, stellte Erster Bürgermeister Ludwig Gürtler eingangs fest, „aber trotzdem ist wegen der vorgegebenen Genehmigungsfristen Eile geboten und deshalb diese Sondersitzung einberufen“. Auf der Tagesordnung stand nämlich nur die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Aus der Öffentlichkeit kamen keine Stellungnahmen.

Von den insgesamt 58 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange haben 33 keine Stellungnahme abgegeben und fünf keine Einwendungen erhoben. Von 13 Trägern öffentlicher Belange wurden Einwendungen und Anregungen vorgebracht. Die Vorschläge zur Wertung wurden vom „TEAM 4 Baurernschmitt-Wehner“ erarbeitet und von Landschaftsarchitekt Christoph Zeiler erläutert.

Planungsverband Oberpfalz Nord

Der Planungsverband steht der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans grundsätzlich positiv gegenüber, will aber laufend informiert werden.

Landratsamt Neustadt/WN

Technischer Umweltschutz. Der Hinweis auf Geräuscheinwirkung und optische Beeinträchtigung (Schattenwurf) zu Voitsberg, Kleinschwand und Großenschwand wird durch entsprechende Gutachten im Rahmen der Genehmigungsplanung berücksichtig.

Bodenschutz/staatliches Abfallrecht. Auch wenn zurzeit keine Altlasten bekannt sind, ist auf mögliche Vorkommen im Laufe der Umsetzung hinzuweisen.

Naturschutz. Hinsichtlich des Artenschutzes, der Landschaftsschutzgebiete, der Natura 2000, der Eingriffsregelung und des Biotopschutzes stellt das Vorhaben für den Naturschutz einen massiven Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild dar und ist nicht ausgleichbar. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Anlagen Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgelöst werden. Der Ausweisung der Konzentrationsflächen wurde deshalb nicht zugestimmt.

Der Marktgemeinderat ist sich des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild bewußt und stellt das ausdrücklich in die Abwägung ein. Im Hinblick auf das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien und der Gefahr einer unkontrollierten, mit massiveren Umweltauswirkungen verbundenen Ausbaus der Windenergie bei Nichtaufstellung der gegenständlichen Planung wird an der Planung festgehalten. Geändert wird lediglich, dass die Konzentrationswirkung im sonstigen Außenbereich erst für Anlagen mit einer Gesamthöhe von über dreißig Meter gilt.

Bauamt. Das Bauamt weist im wesentlichen auf die Stellungnahmen anderer Fachbehörden hin und verweist zusätzlich auf gesetzliche Vorgaben. Die weiteren Anregungen werden berücksichtigt und entsprechend ergänzt und klargestellt. Eine Planänderung ergibt sich außer der Konzentrationswirkung für Anlagen über dreißig Meter nicht.

Jagdrecht. Befürchtet wird eine generelle Auswirkung auf die dort lebenden Wildtiere und die Einschränkung der Jagdausübung durch Beunruhigung des Wildes. Der Marktgemeinderat sieht hier keine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung für dort lebende Wildtiere und erwartet auch keine deutlichen Auswirkungen auf die Jagdausübung.

Gesundheitswesen. Soweit erforderlich, wird nur auf die Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt hingewiesen.

Bundesamt für Infrastruktur -Bundeswehr

Das Bundesamt weist lediglich auf die Nähe des militärischen Flugplatzes Grafenwöhr hin und behält sich, wenn nötig, Einwendungen im weiteren Verfahren (beispielsweise im Bundesimmissionsschutzgesetz) vor.

Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

Es wurden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben.

Wasserwirtschaftsamt Weiden

Die vom Wasserwirtschaftsamt vorgebrachten Ausführungen und Hinweise hinsichtlich Wasserversorgung, Grundwasser, Abwasserentsorgung, Lage zu Gewässern, Drainagen, wild abfließendes Wasser, Altlasten und vorsorgenden Bodenschutz werden im Zulassungsverfahren beachtet und führen zu keiner Planänderung.

Autobahn GmbH

Die Autobahn GmbH weist lediglich auf die von der A6 ausgehenden Emissionen hin, deren Abhilfe nicht eingefordert werden kann.

Handwerkskammer

Nachdem seitens der Handwerkskammer keine Planungen beziehungsweise Maßnahmen eingeleitet sind, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung bedeutsam sein könnten, besteht Einverständnis.

PLEdoc GmbH

Es wird nur auf die von ihr vertretenen Eigentümern und Betreibern hingewiesen, deren Interessen jedoch nicht berührt werden.

Telekom

Bei nachfolgenden Bebauungsplänen, die zurzeit jedoch nicht beabsichtigt sind, soll in geeigneten Trassen die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorgesehen werden.

Deutscher Wetterdienst

Das Wetterradar Eisberg benötigt an sich einen „Freiradius“ von fünfzehn Kilometer, der jedoch in Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen unterschritten werden kann. Der unabdingbar geforderte Radius vom fünf Kilometer wird berücksichtigt.

Bund Naturschutz in Bayern

Nachdem der Stromerzeugung aus Windkraft als effektivster Nutzungsform erneuerbarer Energien (Flächenverbrauch, natürliche Kreisläufe) besondere Bedeutung zukommt, wird lediglich explizit auf die gesetzlichen Artenschutzbestimmungen und Vorgaben zum Schutz von Lebensräumen und ortsnahe Ausgleichsflächen für den Eingriff in die Natur hingewiesen. Gefordert wird unter anderem eine umfassende Fledermauskartierung. Der Marktgemeinderat ist sich des Artenschutzes und des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bewusst und stellt dies ausdrücklich in die Abwägung ein. Zu beachten ist das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien und den massiven Gefahren eines unkontrollierten Ausbaus von Windenergieanlagen hinsichtlich der Umwelt.

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz

Die Einwendungen, dass offensichtlich zahlreiche Abwägungsfehler Einfluss auf die Entscheidung des Marktgemeinderates genommen haben, wurden zur Kenntnis genommen und besprochen, führten aber zu keiner Planänderung.

Einstimmige Beschlüsse und Auslegung

Die zur Abwägung erforderlichen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Er machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu eigen und billigte den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans vom 29. August, der nun öffentlich ausgelegt wird.

Bekanntmachungen

Nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe gab der Erste Bürgermeister bekannt, dass beim Haus der Biodiversität die Dachabdichtungsarbeiten (Neubau) an die Firma Gerd Blotzki, Wernberg-Köblitz, zu einem Auftragswerk von 39.134,46 Euro, die Leichtmetallarbeiten an die Firma Vollmuth GmbH, Sulzbach-Rosenberg, mit 34.828,92 Euro und die Fensterbauarbeiten an die Firma Ferstl GmbH & Co. KG, Pemfling, mit 63.452,36 Euro vergeben wurden.

Durch die Umstellung der Heizungssteuerung im Schulgebäude konnte der Verbrauch von rund 209.000 kW/h im Jahr 2021 auf rund 87.000 kW/h gesenkt werden.

Durch die Erdverkabelung werden in Großenschwand die Freileitungen abgebaut. Das alte Trafogebäude wird durch eine wesentlich kleinere Einrichtung ersetzt.

Aus Sicherheitsgründen ist die Baumreihe am südlichen Uferrand des „Brauweihers“, die keine besonderen Tierarten beheimatet, zu entfernen.

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