Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ in Tännesberg

Tännesberg. Die Flächen für Windkraftanlagen wurden festgesetzt. Darüber informierte der Bürgermeister in einer weiteren Sitzung letzte Woche erneut.

Erster Bürgermeister Ludwig Gürtler erläutert den Teilflächennutzungsplan. Foto: Josef Glas
Erster Bürgermeister Ludwig Gürtler erläutert den Teilflächennutzungsplan. Foto: Josef Glas
Auf diesem Gelände bei Woppenrieth sind die Windkraftanlagen vorgesehen. Foto: Josef Glas
Auf diesem Gelände bei Woppenrieth sind die Windkraftanlagen vorgesehen. Foto: Josef Glas
Josef Glas
Josef Glas

„Mit der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans ‚Windenergie‘ legt der Markt Tännesberg Gebiete fest, wo Windkraftanlagen errichtet werden können“, hielt der erste Bürgermeister, Ludwig Gürtler, noch einmal fest. Gleichzeitig werde damit auch eine Ausschlusswirkung für andere Flächen erreicht und eine „ungeordnete Streuung“ von Anlagen verhindert.

Trotz der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Teilflächennutzungsplans kamen aus der Bevölkerung keine Einwände oder Anregungen. Dagegen haben die Träger öffentlicher Belange ihre Anregungen frühzeitigen eingebracht und teilweise punktuell ergänzt.

Beteiligte

  • Regierung der Oberpfalz
  • Regionaler Planungsverband Oberpfalz Nord
  • Sachgebiete des Landratsamtes Neustadt/WN
  • Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
  • Luftamt Nordbayern
  • Amt für Landwirtschaft und Forsten
  • Wasserwirtschaftsamt Weiden
  • Autobahn GmbH des Bundes
  • Immobilien Freistaat Bayern
  • Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
  • PLEdoc GmbH
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Deutscher Wetterdienst
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Die vom „TEAM 4 Bauernschmitt-Wehner“ erarbeiteten Vorschläge wurden einzeln zur Kenntnis genommen. Über sie wurde einstimmig entschieden, es ergibt sich dennoch keine Planänderung. Der Plan-Entwurf liegt nunmehr dem Landratsamt zur weiteren Bearbeitung vor.

Abschließend wurde eine neue Kostensatzung erlassen. Diese gilt für die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde.

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