„Die objektive Sicherheitslage in der Stadt Weiden ist gut bis sehr gut“

Weiden. Ein Antrag von CSU, Freien und Bürgerliste dürfte in der Stadtratssitzung am kommenden Montag für Diskussionsstoff sorgen: Es geht um die Sicherheitslage in der Stadt.

Polizei am NOC – mittlerweile ein gewohntes Bild. Foto: Christine Ascherl

Wie können Sicherheitslage und Sicherheitsgefühl in Weiden verbessert werden? Nach den Geschehnissen im Umfeld von NOC, ZOB und Max-Reger-Park fordern die Fraktionen von CSU, Freien und Bürgerliste in der Stadtratssitzung Aufklärung darüber sowie ein Konzept, wie all das verbessert werden kann.

„In Anbetracht der jüngsten Geschehnisse im Umfeld des NOC ist die Verunsicherung in der Bevölkerung groß. Um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum, insbesondere an relevanten Standorten wie dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zu erhöhen und gleichzeitig vor Kriminalität zu schützen, beantragen die Fraktionen zum einen eine umfassende Berichterstattung zur Machbarkeit sowie zum anderen die Umsetzung einer Videoüberwachung.“

„Sicherheitslage gut bis sehr gut“

In der Sitzung wird zum einen Polizeidirektor Markus Fuchs, Leiter der Polizeiinspektion Weiden, über die Sicherheitslage berichten. Zum anderen hat die Rechtsabteilung der Stadt bereits eine umfassende Stellungnahme ausgearbeitet, die im Ratsinformationssystem der Stadt eingesehen werden kann. Darin heißt es unter anderem, dass in der Stadt „keine tatsächliche konkrete Gefahr“ festzustellen sei. „Die Stadt befindet sich weit davon entfernt, im Innenstadtbereich einen tatsächlichen Kriminalitätsbrennpunkt zu entwickeln.“ Angesichts der … umfangreichen Präventivmaßnahmen von Polizei und Verwaltung wäre ein eigenes Konzept … nicht sinnvoll. „Die objektive Sicherheitslage in der Stadt Weiden ist gut bis sehr gut“, schreibt die Verwaltung.

Verstärkte Polizeipräsenz am NOC. Symbolbild OberpfalzECHO/David Trott

Und weiter: „Das Ziel, eine Verbesserung des Sicherheitsgefühls zu erreichen, sollte mit den bereits erarbeiteten Maßnahmen erreichbar sein.“ Die Behörde führt hier unter anderem eine Aufstockung des NOC-Sicherheitspersonals, eine erhöhte Polizeipräsenz und Betretungsverbote für „Dauerstörer“ in diesem Bereich an. Ferner werden Stadtjugendring und der Verein „Das Magische Projekt“ zusammen mit den Jugendlichen versuchen, die Ursachen zu ermitteln. Schließlich wird die Stadt „Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) gemeinwohlorientierte Tätigkeiten, sogenannte Arbeitsgelegenheiten, zuweisen, um mehr Sinn und Tagesstruktur in deren Alltag zu bringen.“ All dies soll im Sommer bei einem weiteren Runden Tisch überprüft und bei Bedarf nachgesteuert werden.

Nein zur Videoüberwachung

Eine Absage erteilt die Stadtverwaltung auch dem neuerlichen Antrag auf Videoüberwachung. Dafür sei nicht die Stadt, sondern die Polizei zuständig. Bereits vor vier Jahren hatte die Bürgerliste einen ähnlich lautenden Antrag gestellt, der auch damals schon abgelehnt wurde. Für eine Videoüberwachung sei ausschließlich die Polizei zuständig und die habe „keinen sicherheitsrelevanten Brennpunkt mit signifikanter Häufung von Straftaten an NOC, Bahnhof, Max-Reger-Park festgestellt“. Angesichts des erheblichen Eingriffs durch eine Videoüberwachung in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung könne das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch eine größere polizeiliche Präsenz mit Unterstützung durch Sicherheitswacht und KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) verbessert werden.

„Wegen der hohen rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung öffentlicher
Einrichtungen verwundert es nicht, dass es in der Oberpfalz bis dato nur eine Stadt gibt,
die … eine dauerhafte Kameraüberwachung eingerichtet hat.“ In Regensburg überwache die Polizei einen Teil des Bahnhofumfelds per Video. Dennoch haben sich dort noch immer circa 600 Vorfälle im Jahr ereignet. Laut Polizei verhinderten Kameras hauptsächlich solche Delikte, die ohnehin keinen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl haben. Zum Beispiel suche sich ein Drogendealer, den die Öffentlichkeit im Regelfall ohnehin nicht wahrnehme, wegen der Videoüberwachung andere Standorte. „Straftaten, die aus der Emotion heraus verübt werden, wie gerade der Vorfall am 2. März vor dem NOC, oder verbale Beleidigungen verhindert eine Videoüberwachung dagegen nicht.“

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