Neustadt/WN: Mancher schleckte am Sonntag das wohl teuerste Eis seines Lebens

Neustadt/WN. Die Lust auf Eis war am Sonntag groß und der Neustädter Stadtplatz ausgerechnet zugeparkt. Einige Autofahrer nutzten unberechtigterweise die Behindertenparkplätze. Die Polizei passte auf.

Am Montag leer, am Sonntag noch zugeparkt. Einige Autofahrer stellten ihren Wagen etwa für den kurzen Sprung in die Eisdiele auf dem Behindertenparkplatz ab. Foto: Theo Kurtz

Für Joachim L. (Name von der Redaktion geändert) war es wohl das teuerste Eis aller Zeiten. Seine zwei Stracciatella- und seine zwei Cookies-Kugeln kamen ihm auf stolze 61,40 Euro. Und so kam der Preis zustande.

Stadtplatz zugeparkt

Sonntag-Spätnachmittag. Nix geht mehr am Neustädter Stadtplatz. Freie Stellplätze? Absolute Mangelware. Und dann herrscht auch zu dieser Tageszeit noch bestes Vorfrühlingswetter. Wer hat da nicht Lust auf Eis? Doch die Parkflächen rund um die derzeit einzige offene Eisdiele in der Kreisstadt sind alle belegt. Nicht ganz. Ein Parkplatz ist frei.

Beim genaueren Hinsehen ist auch klar, warum. Es ist ein Behindertenparkplatz. L. parkt dort, unberechtigterweise. Sind ja nur ein paar Minuten. In der Eisdiele dauert es dann doch ein bisserl länger. Kein Wunder. L. ist nicht der einzige, dem jetzt ein Eis schmeckt. Die 6,40 Euro auf den Tisch gelegt und dann schnell zurück zum Auto. Zu spät.

Polizei entdeckt den “Falschparker”

Die Polizei hat den “Falschparker” schon entdeckt. Mit einem tiefen Bedauern drückt der Beamte L. einen spielkartengroßen Karton mit QR-Code in die Hand. Einscannen und sich über den Bezahlvorgang informieren lassen. Falls kein Smartphone verfügbar, bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle den Geldbeutel aufmachen. Das kurze Falschparken hat seinen Preis: 55 Euro muss L. zahlen. Das war schon mal günstiger. Bis 8. Januar 2021 waren “nur” 35 Euro fällig.

Polizei spricht sechs Verwarnungen aus

Er ist an diesem Tag nicht der einzige, der deswegen zur Kasse gebeten wird. Laut Auskunft der Polizeiinspektion Neustadt/WN sind alleine am Sonntag ein halbes Dutzend dieser Verwarnungen ausgesprochen worden.

Das ist die Rechtslage

Das unberechtigte Auto-Abstellen auf einem Behindertenparkplatz könnte sogar noch teurer werden. Denn die Behörden können das Fahrzeug auch abschleppen lassen. Was natürlich zusätzliche Kosten verursacht. Ob man auf einem Behindertenparkplatz überhaupt halten darf, das ist nicht eindeutig festgelegt. Aber steht man länger als drei Minuten, oder verlässt der Fahrer den Wagen, droht in jedem Fall ein Bußgeld.

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1 Kommentare

Anwohner - 11.03.2024

Man könnte mal um 0615 in Floß vor der Metzgerei/Bäckerei aufschreiben. Da gibt es genügend, die den Motor während des Einkaufs einfach laufen lassen. Wie 1970.