Stadtrat beschließt Hundeanleinverordnung

Eschenbach. Bürgermeister Marcus Gradl wünscht sich mehr Handhabe, um der Gefahr gegen Hundebisse vorzubeugen. Darum hat der Stadtrat nun eine Leinenpflicht erlassen.

Symbolbild: Stefan Neidl

Kontroverse Debatte im Eschenbacher Stadtrat: Bereits im Januar hatte das Gremium über eine Anleinpflicht für Hunde im Gemeindegebiet diskutiert. Nun hatte die Verwaltung eine Satzung entworfen und sich dabei an den Vorgaben des Landesstrafrechts und Verordnungsrechts in Bayern (LStVG) orientiert. Bürgermeister Marcus Gradl (CSU) will damit eine rechtliche Grundlage schaffen, um überhaupt handeln zu können. Ohne eine solche wären Gespräche oder Ermahnungen zahnlose Tiger.

Neue Vorschriften

Die Verordnung sieht eine Anleinpflicht für große Hunde und Kampfhunde in allen öffentlichen Anlagen, Straßen und Plätzen innerhalb des bebauten Stadtgebiets mit den Ortsteilen Apfelbach und Netzaberg vor. Dies gilt ebenso auf allen geteerten Geh- und Radwegen. An hier nicht genannten Stellen haben die Halter ihre Hunde auch anzuleinen, wenn sie auf Radfahrer oder Passanten treffen. Die Leine darf nicht länger als drei Meter sein und der Halter muss das Tier körperlich beherrschen können.

Als großer Hund gilt ein erwachsenes Tier mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 Zentimetern; Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Deutsche Doggen gelten immer als große Hunde. Ausgenommen von der Regel sind Blindenführerhunde, Polizeihunde, Herdenschutzhunde, geprüfte Rettungshunde und Hunde im Bewachungsgewerbe.

Vorfall am Tag der Sitzung

Am Tag der Sitzung hatte es erst einen Vorfall gegeben, wie der Bürgermeister berichtet: Zwei Hunde waren vom Grundstück ausgerissen und hatten einen dritten Hund angegriffen. Sie verbissen sich im Halsbereich, nur durch den beherzten Griff ins Maul konnten sie gelöst werden – Eine riskante Handlung. „Ein Glück, dass der Mensch nicht gebissen wurde“, meinte Gradl. Ohne eine Verordnung wären der Stadt Eschenbach nun die Hände gebunden, Sanktionen gegen den Halter zu erlassen.

Gradl sieht für solche einen Stufenplan vor: Bei einem ersten Vorfall soll das Ordnungsamt ein Gespräch mit dem Halter führen. Bei weiteren Ereignissen können Ordnungsgelder erlassen werden. Die Höhe hat nach einer Anzeige das Gericht festzulegen.

Polizeioberkommissar gibt Einschätzung

Als Experte war Polizeioberkommissar Markus Stopfer von der Hundestaffel Weiden eingeladen: „Die Zahl der Hunde steigt seit Jahren. Ohne eine gültige Verordnung herrscht immer eine Unsicherheit.“ Persönlich befürwortet er eine Anleinpflicht unabhängig von der Größe des Hundes.

Thomas Riedl (FW) sieht dies ebenso, die Verwaltung sieht eine Leinenpflicht für kleine Hunde rechtlich kritisch: „Vor einem Hund mit 35 Kilo reiner Muskelmasse, aber unter 50 Zentimeter Schulterhöhe hätte ich jetzt mehr Angst als vor so manchem Schäferhund.“ Er sah aber die Gefahr, dass die Verordnung für Nachbarschaftsstreitereien missbraucht werden könnte.

Dokumentation von Vorfällen

Elisabeth Gottsche (FW) ist selbst Hundebesitzerin und hinterfragte den Sinn der Verordnung: „Was bringt eine Leinenpflicht, wenn der Hund aus dem Garten abhaut?“ Gradl verwies auf seinen Stufenplan: Mit der Verordnung könnte man den Halter ermahnen und Sanktionen androhen. Dazu wird das Vergehen aktenkundig dokumentiert, um Wiederholungen zu erfassen. In der Umgebung sei Eschenbach der einzige Ort ohne eine solche. Reinhard Wiesent (CSU) war klar dafür: „Wenn durch die Verordnung nur ein einziger Hundebiss verhindert wird, hat sie sich bewährt.“

Die Verordnung wurde mit zwölf zu fünf Stimmen angenommen und ist ab sofort in Kraft. Rield stellte dabei klar, dass er nur gegen die Verordnung war, weil sie kleine Hunde nicht einbezieht.

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