Strom aus dem Bürgerwindpark “Eichentratt”

Parkstein. Bereits ab 2025 ist der Bezug von Strom von den Windkraftanlagen aus dem Bürgerwindpark „Eichentratt“ denkbar.

Foto: Walter Beyerlein

Anfang 2025 könnte der erste Strom von den Windkraftanlagen aus dem Bürgerwindpark „Eichentratt“ kommen. „Sobald dann der Rubel rollt, würden auch die Eigentümer von Genossenschaftsanteilen finanziell davon profitieren“.

Mit diesen Antworten des Vorstandsvorsitzenden der Bürgerenergie Parkstein eG, Josef Langgärtner, und Mariella Schubert, Plan BC GmbH, endete die Informationsveranstaltung der Bürgerenergie zur Errichtung der Windkraftanlagen und der Solarparks „Am Hardt“ und „Theile“. Die Stühle im Festsaal waren belegt, ob es bereits Genossenschaftsmitglieder waren, künftige Mitglieder, oder Kritiker für diese Vorhaben, war nicht auszumachen.

Vorstellung laufender Projekte

Vorstandsvorsitzender Josef Langgärtner stellte die drei laufenden Projekte der Parksteiner Energiegenossenschaft mit deren technischen Daten vor. Zum Ablauf der Infoveranstaltung bat Langgärtner nur Fragen zu stellen, keine Statements abzugeben. Matthias Rösch, Energie-Technologisches Zentrum Nordoberpfalz Weiden, meinte, dass der Deutsche Bundestag mit seiner Entscheidung für einen massiven Ökostromausbau der erneuerbaren Energien eine wichtige Entscheidung getroffen habe.

Damit werde der Freistaat Bayern verpflichtet, bis zum Jahr 2026 1,1 Prozent seiner Landesfläche für die Errichtung von Windkrafträdern zur Verfügung zu stellen, bis zum Jahr 2032 müssten es 1,8 Prozent sein. „Wenn das nicht erreicht wird, müsste die Bundesregierung eingreifen“, meinte Rösch.

Feststellung von öffentlichem Interesse an Windkraftanlagen

Mit dieser Gesetzesvorlage werde ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ an der Errichtung von Windkraftanlagen festgestellt, betonte der „Windkümmerer“. Er sprach auch vom Wegfall von 10H-Regelungen, was später Mariella Schubert leicht relativierte. Rösch berichtete auch über die geplante Errichtung von Windkrafträdern im Bereich des Marktes Tännesberg auf dem „Woppenriether Berg“.

Die Planung dieser Anlagen sei nicht mit einem Bürgerentscheid verbunden gewesen, ausschließlich der Marktgemeinderat Tännesberg habe die Entscheidung dafür getroffen. Mit Blick auf Parkstein sagte Rösch, dass in Tännesberg der Bürgerwiderstand kaum spürbar sei. Ausfluss der vom Bundestag vorgegebenen Gesetzesänderung sei die Anfrage und Bitte des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz Nord an die Kommunen, bis spätestens 31. Oktober, für Windkraft geeignete Flächen zu benennen.

Klare Erkenntnis: Der Klimawandel ist da

Zur Überleitung auf Mariella Schubert übernahm Josef Langgärtner nochmals das Mikrofon. „Der Klimawandel ist da“, war seine klare Erkenntnis, der für die Menschen noch nie so wie jetzt aktuell spürbar sei. Langgärtner verwies hinsichtlich der Stromerzeugung in den französischen Atomkraftwerken auf deren derzeitige Störanfälligkeit, auch auf deren Ausfall aus verschiedenen Gründen.

So sind laut dem Vorstandsvorsitzenden von den 56 französischen Atomkraftwerken 29 stillgelegt, weil sie technische Probleme haben oder mangels Wasser in den vorbeiführenden Flüssen keine Kühlmöglichkeit haben. Es sei anzunehmen, dass diese Atomkraftwerke in diesem Jahr so wenig Strom liefern wie es seit 30 Jahren nicht mehr der Fall war.

Lage der geplanten Windkrafträder

Mariella Schubert beschrieb nochmals, wie bereits bei der Infoveranstaltung 2021, die Lage der geplanten Windkrafträder. Sie betonte aber ausdrücklich, dass die 10H-Regelung nicht gekappt würde, sondern nur „Erleichterungen“ enthalte. Feststehe auch, dass die Windräder im „Eichentratt“ eine maximale Höhe von 250 Metern haben werden. Dazu zeigte Schubert Planungen der möglichen ausführenden Firmen.

Derzeit läuft laut Schubert die artenschutzrechtliche Prüfung, deren Ergebnis im September 2022 vorgestellt wird. Dann beginnt die einjährige Windmessung, anschließend folgt der Einstieg ins Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

Sieben Verfahrensabschnitte

Dann wiederum sind Bürgerinformationsveranstaltungen geplant. In den Jahren 2023 und 2024 soll das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eingeleitet werden. Die Grafik zeigte, dass von den sieben Verfahrensabschnitten zurzeit der zweite Abschnitt am Laufen ist.

Die Frage aus dem Zuhörerkreis zur Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte Schubert nicht konkret beantworten: Es würde momentan vom „Worst Case“ ausgegangen, jedoch sei noch nicht der Punkt erreicht, wo das Vorhaben wegen Unrentabilität abgebrochen werden müsse.

Abschließend erklärte Langgärtner, dass die Vorstände und Aufsichtsräte der Bürgerenergie eG bisher entgegen anderslautenden Gerüchten ohne Erhalt einer Aufwandsentschädigung gearbeitet haben.

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