Entwurf für Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes stößt auf Kritik

Weiden. Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz bekam einen neuen Entwurf. Peter Weiß, Geschäftsführer der “Oase” in Weiden – einem Tageszentrum für psychisch kranke Menschen und behinderte Menschen” kritisierte diesen aber. Im Gespräch mit MdL Annette Karl erklärte er die Problematik. 

Von Jürgen Wilke 

Oase Weiden Tageszentrum für Psychisch Kranke Peter Weiß Leiter
Annette Karl (3. von links) und Peter Weiß (4. von links) im Gespräch mit Oase-Tageszentrum-Gästen. Der Geschäftsführer hatte für den Gesetzesentwurf des ‘Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes’ nicht viel übrig. Bild: Jürgen Wilke.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Annette Karl besuchte das Tageszentrum für psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen „Oase“ in Weiden. Mit dem Oase-Geschäftsführer und Dipl. Sozialpädagogen, Peter Weiß, den Mitarbeitern im Sozialteam und den Gästen des Tageszentrums führte MdL Karl angeregte und aufschlussreiche Gespräche. Das Hauptthema war das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG).

Das BayPsychKHG beinhaltet den Ausbau von Präventionsambulanzen. Außerdem soll eine Notfallversorgung für psychisch Kranke eingerichtet werden. Peter Weiß steht dem neuen Gesetz eher skeptisch gegenüber. Er begrüße, dass ein flächendeckender psychiatrischer Krisendienst normiert und damit auch finanziell abgesichert werde. Dies sei ein Meilenstein in der psychiatrischen Versorgung in Bayern und ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber den PsychKG anderer Bundesländer. Ebenso sei die Einführung einer Psychiatrieberichterstattung zu begrüßen. “Damit ist die nachhaltige Verbesserung der psychiatrischen, psychotherapeutischen, psychosomatischen und psychosozialen Versorgung in Bayern aber auch fast schon am Ende angelangt”, so der Sozialpädagoge.

Bessere Heilung durch Entstigmatisierung

Ein wichtiges Ziel war die Etablierung eines Gesetzes, das Aussagen zu verpflichtenden Hilfs- und präventiven Angeboten beinhalte, psychisch kranke Menschen entstigmatisiere und zur Senkung der Anzahl von zwangsweisen Unterbringungen führen sollte. Der vorliegende Gesetzentwurf erfülle aber in keinster Weise die Erwartungen, die an ihn gesetzt wurden.

Hier wurde im Wesentlichen ein Unterbringungsgesetz entworfen, das den Namen ‘Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes’ nicht verdient”,

kritisiert Weiß. Die umfangreichen Ergebnisse und aufwendigen Vorarbeiten der im Vorfeld an der Diskussion beteiligten Experten wurden weitgehend nicht berücksichtigt. Der vorliegende Gesetzentwurf vermischt in völlig unzutreffender Weise die Behandlung von in einer Krise befindlichen psychisch erkrankten Menschen in einer allgemeinpsychiatrischen Klinik mit der längerfristigen Unterbringung psychisch kranker Straftäter im Maßregelvollzug. “Die strikte Trennung zwischen Unterbringung in der Allgemeinpsychiatrie und dem Maßregelvollzug sehen wir als notwendig an, um der Stigmatisierung psychisch kranker Menschen entgegenzuwirken”, erklärt der Oase-Geschäftsführer. Dem sei der vorliegende Gesetzentwurf nicht gefolgt.

Nahezu alle Regelungen zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Unterbringung seien aus dem Maßregelvollzug übernommen und nur an wenigen Stellen in den Begrifflichkeiten verändert worden. Dafür seien diese Regelungen nicht mehr im Maßregelvollzugsgesetz enthalten.

Auch MdL Karl betonte, dass eine generelle Entstigmatisierung der Betroffenen notwendig sei und im Gesetz stärker betont werden müsse. Dies führe zu einer besseren Heilung der Kranken. Der erste Referentenentwurf des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes ist fertig. Die Anhörung im Landtag soll Ende April stattfinden. „Das Ziel ist es, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden“, erklärte Annette Karl.

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