Naabufer nach Gerichtsurteil “gesperrt”

Neustadt/WN. Spaziergänger dürften es in Neustadt schon gesehen haben: Ausgerechnet zur größten Hitze sind jetzt die Zugänge zur Waldnaab in der Freizeitanlage gesperrt. „Wir können nicht anders“, ärgert sich Bürgermeister Sebastian Dippold.

Naab Ufer Neustadt Waldnaab Sperre Schranke Symbol Symbolbild
Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2017 hat für die Stadt Neustadt/WN Folgen: Sie muss das Ufer zur Naab mit Pollern absperren – tut sie das nicht könnte es im Schadensfall sonst böse Konsequenzen geben. Bild: Stadt Neustadt/WN

Das Neustädter Stadtoberhaupt ist stinksauer: „In Störnstein war das ja bereits auch großes Thema. Und auf solche unsinnigen Gerichtsurteile musst du dann reagieren. Dabei haben wir wirklich versucht das so lange wie möglich hinauszuzögern.“

Hintergrund der Sperre ist ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017, wie es aus dem Neustädter Rathaus heißt. Die Auswirkungen werden aber erst nach und nach klar: „In diesem Urteil haben die Richter festgestellt, dass Anlagen – wie eben unsere Treppen an der Naab – den Anschein erwecken, wir wären ein Badebetrieb und wir müssen eine Aufsicht stellen. Tun wir das nicht, sind wir bei Unfällen in der Haftung”, erklärt es Dippold stellvertretend für die Stadt Neustadt in Kurzform.

„Wenn da Forderungen im Raum stehen von über 1.000, 10.000 oder 100.000 Euro – dann überlegst du halt“, sagt Dippold. Die Holzbohlen missfallen auch Dippold: Schließlich seien die Freizeitanlage und besonders die Treppen aus seiner Sicht beliebter Treffpunkt bei Jugendlichen. Kinder würden ihre Füße dort ins Wasser halten oder Hunde in den Fluss springen.

Baden nicht verboten

„So tragisch natürlich Badeunfälle sein können – das macht einfach keinen Spaß. Kinder sollen raus, sich bewegen, schwimmen, wir haben diese wunderbare Freizeitanlage vor der Haustür und müssen dann solche Holzpoller davorstellen, nur weil immer irgendwo ein Schuldiger gesucht wird”, poltert Dippold.

Aus Sicht des Bürgermeisters sei das Gesamte “völlig sinnbefreit“: Denn Verboten sei das Baden nicht.

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