Abstimmung per Briefwahl: Unterlagen kommen per Post

Weiden. Bis 14. Februar sollen die Weidener über die Zukunft von Weiden West IV entscheiden – in einem Bürgerentscheid per Briefwahl. Die Unterlagen flattern gerade bei allen Wahlberechtigten in Haus.

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Die Mitarbeiterinnen der Wahlabteilung bei der Kuvertierung von etwa 34200 Abstimmungsunterlagen. Foto: Stadt Weiden

Am 14.02.2021 finden in Weiden die Bürgerentscheide „Gewerbegebiet“ und „Walderhalt“ statt. Stimmberechtigt für die Bürgerentscheide ist grundsätzlich nur derjenige, der im Bürgerverzeichnis eingetragen ist. Die Stadt Weiden hat alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 10.01.2021 (Stichtag) als EU-Bürger seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnung in Weiden gemeldet waren und volljährig sind oder bis zum Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollenden, in das Bürgerverzeichnis aufgenommen.

Die bei Wahlen und Abstimmungen übliche Einzelbenachrichtigung der Stimmberechtigten entfällt. Alle im Bürgerverzeichnis aufgenommenen Stimmberechtigten erhalten die Briefabstimmungsunterlagen wegen des dynamischen und unklaren Infektionsgeschehens per Post zugesandt, das heißt ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Rücksendung per Post

Der Versand läuft bereits und erfolgt sukzessive im Verlauf der dritten und vierten Kalenderwoche. Die Stadt Weiden bittet in diesem Zusammenhang um Verständnis, dass die Zustellung von etwa 34.200 Briefabstimmungsunterlagen für das Stadtgebiet einige Tage in Anspruch nehmen wird.

Die Rücksendung der Abstimmungsbriefe ist problemlos über den Postweg möglich. Der Versand innerhalb Deutschlands erfolgt durch die Deutsche Post entgeltfrei. Abstimmungsbriefe können auch jederzeit in die Briefkästen am Zentral- und Hintereingang des Neuen Rathauses eingeworfen werden.

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