3G im Landkreis wieder aufgehoben

Tirschenreuth. Gute Nachrichten aus dem Landkreis: Die Corona-Inzidenz ist wieder gesunken. Die 3G-Regel gilt nicht mehr.

Im Landkreis Tirschenreuth wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten.

Damit gelten ab Dienstag, 12. Oktober 2021, 00:00 Uhr inzidenzabhängige Erleichterungen (unabhängig davon, welcher Inzidenzwert am Montag oder Dienstag vorliegt). Das heißt die 3G-Regel ist vorerst wieder aufgehoben und man braucht beispielsweise für den Restaurantbesuch keinen Test oder Impfnachweis mehr.

Die Einzelheiten sind im heutigen Amtsblatt des Landkreises Tirschenreuth einsehbar.

Überschreitet der Landkreis Tirschenreuth an drei aufeinanderfolgenden Tagen (Tag 1 – 3) die 7-Tages-Inzidenz von 35 wieder, erfolgt eine erneute Bekanntmachung des Landkreises Tirschenreuth. Die Einschränkungen treten dann am übernächsten darauf folgenden Tag (Tag 5) wieder außer Kraft.

Ende der kostenlosen Tests

Wie das Landratsamt weiter mitteilt, gilt seit dem 11.10.2021 die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Damit gibt es ab diesem Zeitpunkt keinen kostenlosen Bürgertest mehr. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle.

“Hintergrund dieser Entscheidungen ist, dass mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, sofern nicht im Einzelfall eine Impfung aus medizinischen Gründen ausscheidet”, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. [Mehr dazu siehe unten]

Das mobile Impfteam des Landkreises ist auch in der kommenden Woche wieder im Landkreis unterwegs. [Termine siehe unten]

Impfaktionen im Landkreis Tirschenreuth

  • 12.10. 09:30 – 15:30 Uhr Kastl b. Kemnath Mehrzweckhalle
  • 13.10. 09:30 – 15:30 Uhr Friedenfels Steinwaldhalle und 10:00 – 13:00 Uhr Pechbrunn Sporthalle Grundschule
  • 14.10. 09:30 – 15:30 Uhr Immenreuth Mehrzweckhalle und 09:30 – 15:30 Uhr Bärnau Feuerwehrhaus
  • 15.10. 09:00 – 12:00 Uhr Waldershof Mehrzweckhalle
  • 16.10. 09:30 – 15:30 Uhr Kemnath Mehrzweckhalle
  • 17.10. 09:30 – 15:30 Uhr Erbendorf Mehrzweckhalle
  • 19.10. 09:30 – 15:30 Uhr Premenreuth Kirche
  • 20.10. 09:30 – 15:30 Uhr Tirschenreuth Besucherparkplatz Hamm AG
  • 21.10. 09:30 – 15:30 Uhr Wiesau Berufsschule
  • 22.10. 09:00 – 12:00 Uhr Plößberg Horn AG
  • 23.10. 09:30 – 15:30 Uhr Kemnath Mehrzweckhalle
  • 24.10. 09:30 – 15:30 Uhr Neualbenreuth Sibyllenbad

Außerdem:

  • 15.10. und 22.10. 12:00 – 15:30 Uhr und 16:30 – 20:00 Uhr Feierabend-Impfen in der Impfbasis Waldsassen
  • Jeden Samstag 10:00 – 11:00 Uhr Impfberatung in der Impfbasis Waldsassen

Keine kostenlosen Tests: Ausnahmen und Regelungen

Folgende Personen haben nach den bisherigen Informationen auch nach dem Ende der allgemeinen kostenlosen Bürgertestung am 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest in den kommunalen Testzentren testen zu lassen:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind. Nachweis: Ausweis
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war. Nachweis: Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses im Original, Mutterpass
  • Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig (zwischen 12 und 18 Jahre) sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Für Stillende und „vormals Schwangere“ gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 10.12.2021. Nachweis: Ausweis, Mutterpass oder ärztliches Attest im Original
  • Auch Studierende, die mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos testen lassen. Nachweis: Immatrikulationsbescheinigung und Impfnachweis
  • Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen. Nachweis: Teilnahmebestätigung der Studien-Verantwortlichen
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 selbst in Quarantäne begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist. Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamtes
  • Besucher, Patienten, Bewohner und Betreute von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie für Besucher und Bewohner von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung
  • Beschäftigte von z.B. Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen oder ambulante Pflegediensten, ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe Nachweis: Bescheinigung des Arbeitgebers, Beschäftigtenausweis
  • Schnupfenkinder (leicht symptomatische Kinder)

Folgende Personen haben nach den bisherigen Informationen die Möglichkeit sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest oder PCR-Test in den kommunalen Testzentren testen zu lassen:

  • Kontaktpersonen, bei einem Warnhinweis der Corona-Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen und PCR-Bestätigungstestungen. (nach einem positiven Schnelltest) Nachweis: Schreiben vom Gesundheitsamt oder Warnhinweis der Corona Warn-App, Nachweis über positiven Testbefund
  • Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
  • Nachweis: Bescheinigung des Arbeitgebers, Beschäftigtenausweis
  • Personen, die in einem Krankenhaus stationär oder ambulant behandelt werden sollen oder in eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen.Nachweis: Nachweis der Einrichtung über die Aufnahme
  • Personen mit Corona-Symptomen müssen sich wegen einer Testung an einen niedergelassenen Arzt wenden!
  • Fällt ein Selbsttest daheim positiv aus, besteht ein Anspruch auf einen PCR-Test. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, in einem solchen Fall einen Termin beim Hausarzt zu machen oder sich unter der Telefonnummer 116117 zu melden.

Sofern keiner der vorgenannten Fälle zutrifft, besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test. Die Betroffenen müssen hier ab 11.10.2021 auf kostenpflichtige Testangebote zurückgreifen, z.B. bei den teilnehmenden Apotheken, niedergelassenen Ärzten, SYNLAB Weiden oder dem BRK Kreisverband Tirschenreuth. Über die Testangebote und Preise kann man sich online informieren. In den kommunalen Testzentren gibt es keine kostenpflichtigen Tests!

Ab 11.10.2021 haben folgende kommunale Testzentren des Landratsamtes Tirschenreuth zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Tirschenreuth: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Samstag und Sonntag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Waldsassen: Montag, Mittwoch, Freitag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Erbendorf: Dienstag, Donnerstag, 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Kemnath: Montag, Mittwoch, Freitag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mehr dazu unter www.kreis-tir.de/testen

* Diese Felder sind erforderlich.