600 illegale Böller bei Grenzkontrolle sichergestellt

Waidhaus. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Mittwoch nahe Waldsassen ein Auto gestoppt, das aus Tschechien einreiste. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen intensivierter Grenzkontrollen. Polizisten stellten dabei rund 600 illegale Feuerwerkskörper sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.

Foto: Foto Bundespolizei

Die Einsatzkräfte überprüften einen 43-Jährigen, der kurz zuvor aus Tschechien nach Deutschland gefahren war. Er gab an, in Tschechien Feuerwerkskörper gekauft zu haben. Im Fahrzeug fanden die Beamten eine Plastiktüte mit etwa 600 pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3 und F4. Eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis konnte der Mann nicht vorlegen, daher beschlagnahmten die Beamten alle Feuerwerkskörper und zeigten den Deutschen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz an.

Bundespolizei warnt vor Käufen in Tschechien

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt eindringlich davor, verbotene oder erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper in Tschechien zu erwerben. Der vermeintlich günstige Einkauf auf grenznahen Märkten endet immer wieder mit einer Strafanzeige. Im Jahr 2024 stellten die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus über 800 Kilogramm illegaler Pyrotechnik sicher. Darunter befanden sich Böller, Raketen, Tischfeuerwerke und Kugelbomben.

Rechtliche Vorgaben und Sicherheitskennzeichnungen

In Deutschland dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nur Feuerwerkskörper nutzen, die die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen hat. Zulässige Produkte tragen eine CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Registriernummer sowie Gebrauchshinweise in deutscher Sprache. Artikel ohne gültiges Prüfzeichen bergen erhebliche Risiken, da mangelhafte Verarbeitung und der Einsatz von Industriesprengstoff selbst bei sachgemäßer Nutzung zu schweren Verletzungen führen können. Immer wieder melden Einsatzkräfte Verletzungen bis hin zu abgerissenen Fingern oder Händen.

Kategorien F1 bis F4: Erlaubnis und Strafbarkeit

Pyrotechnische Gegenstände fallen in die Kategorien F1 bis F4. In die Kategorie F1 gehören Kleinstfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Knallerbsen oder Wunderkerzen, die erlaubnisfrei sind. Zur Kategorie F2 zählen Böller und Raketen mit BAM- und CE-Zulassung, die ebenfalls ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen. Unter F3 und F4 fallen Großfeuerwerke und besonders starke Knallkörper, die nur mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis zulässig sind. Die Einfuhr, Lagerung oder Nutzung von F3- und F4-Artikeln ohne Genehmigung erfüllt den Straftatbestand eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Gefälschte Prüfzeichen und Produktnamen

Auch bei Produkten der Kategorien F1 und F2 kursieren zunehmend gefälschte BAM- und CE-Kennzeichen, die Verbraucherinnen und Verbraucher oft nur schwer erkennen. In solchen Fällen droht ein Strafverfahren mit empfindlichen Geldstrafen von mehreren Tausend Euro. An tschechischen Marktständen finden sich zudem Böller mit Bezeichnungen wie „Salute“ oder „La Bomba“, die zu niedrigen Preisen angeboten werden. Viele dieser Artikel sind in Deutschland verboten und unterliegen den strengen Vorgaben des Sprengstoffgesetzes.

Die Bundespolizei rät, Feuerwerkskörper ausschließlich im legalen Handel in Deutschland zu kaufen. Nur der reguläre Verkauf garantiert geprüfte und sichere Produkte.

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