Achtung: Sperrmüll erst am Vorabend abstellen

Neustadt/WN. Die Sperrmüllsammlungen im Landkreis sind in vollem Gange. Worauf man achten muss und welche Gegenstände nicht mitgenommen werden, darüber informiert das Landratsamt Neustadt/WN.

Das verfrühte Abstellen von Gegenständen auf Gehsteigen und Straßen stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar. Es muss für Schäden oder Unfälle gehaftet werden, die durch zu früh abgestellte Gegenstände entstehen.

Das Abstellen von Sperrmüll und anderen Abfällen auf fremden Grundstücken ahndet das Landratsamt als unerlaubte Abfallablagerung.

Was ist Sperrmüll?

Bei der Sperrmüllsammlung erfassen die Müllwerker alle sperrigen Gegenstände des Hausrats, die man gewöhnlich auch bei einem Umzug mitnimmt. Darunter fallen also alle Möbelstücke und größeren Haushaltsgeräte wie beispielsweise Fernseher, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde, Spülmaschinen.

Was ist kein Sperrmüll?

Nicht entsorgt werden kleine Gegenstände, Kleidung sowie Reifen, Waschbecken, Laminatfußböden, Zäune, Dachrinnen, Balkongeländer, Wandverkleidungen, Türen, Fenster oder Altfarben.

Weitere Informationen

Der mit der Sammlung beauftragte Abfuhrunternehmer braucht gemischte Abfallhaufen nicht sortieren und lässt diese komplett stehen. Dies war bei der bisherigen Sammlung in einzelnen Gemeinden bereits der Fall. Die Verursacher mussten sich dann selbst um die Entsorgung der Abfälle kümmern.

Bei Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises unter der Telefonnummer 09602 – 79 3530 gerne zur Verfügung.

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