Arbeitsgericht bestätigt: Kündigung des Chefarztes ist rechtens

Weiden. Weil er sich nicht vorschriftsmäßig auf Corona testen ließ, stellten die Kliniken Nordoberpfalz dem leitenden Mediziner (58) den Stuhl vor die Türe. Eine Entscheidung, der sich jetzt auch das Arbeitsgericht anschloss.

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Das Justizgebäude in Weiden. Foto: OberpfalzECHO

Der Leiter der Unfallchirurgie ist nun endgültig seinen Chefarzt-Posten bei den Kliniken Nordoberpfalz los. Das Weidener Arbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung, die sein Arbeitgeber im Januar ausgesprochen hatte. Das berichtet Oberpfalz-Medien. Der 58-Jährige hatte sich über einen Zeitraum von einem Monat hinweg nicht vorschriftsmäßig auf Corona testen lassen. Außerdem hatte er sich im Oktober 2021 auch noch einen gefälschten Impfausweis besorgt.

Testpflicht für ungeimpfte Krankenhausmitarbeiter

Ab den 24. November 2021 mussten sich ungeimpfte Mitarbeiter des Krankenhauses im 24-stündigen Turnus entweder einen Antigentest oder alle 48 Stunden einen Nasenabstrich für den PCR-Test abnehmen lassen. Selbsttests, wie sie der Mediziner seit August 2021 vorgenommen hatte, zählen nicht. Auch wenn, wie er in der Verhandlung betonte, dritte Personen im Sekretariat die Auswertung vorgenommen haben.

Dass er sich nicht ordnungsgemäß auf den Weg zur Abstrichstelle gemacht hatte, hatte für ihn praktische Gründe. Ihm fehlte schlichtweg die Zeit. Ihm sei es aber wichtig gewesen, corona-negativ zu sein, betonte er. Seine persönliche Gesundheit und die der Patienten seien für ihn immer das höchste Gut gewesen. Sein Anwalt, Lars Reimer, forderte dazu auf, die Kirche im Dorf zu lassen. Anstatt, dass jeden Tag ein Mitarbeiter des Klinikums das Stäbchen dreimal in den Nasenlöchern seines Mandanten umgedreht hat, habe er es eben selbst in die Nase gesteckt, führte er aus.

Privatwohnung wurde durchsucht

Einen Tag vor Heilig Abend hatte die Kripo die Räume im Klinikum und die Privatwohnung des Chefarztes durchsucht. Dabei kam alles ans Tageslicht: der gefälschte Impfnachweis und das digitale Zertifikat, das eine Apotheke gutgläubig ausgestellt hatte und das der Mediziner angeblich nie benutzt hatte. Festgestellt wurde außerdem, dass der 58-Jährige sich über einen Zeitraum von einem Monat lang nicht vorschriftsmäßig hatte testen lassen. Ein Verhalten, das die Richterin Anna Maria Richter besonders kritisierte.

Die Kripo ermittelt noch

Ein gefälschtes Impfzertifikat hatte nicht nur der Chefarzt, sondern ein halbes Dutzend weiterer Personen aus seinem Umkreis, darunter auch seine Lebensgefährtin, die mittlerweile auch ihren Job als Krankenschwester los ist. Die Kripo ermittelt noch. Das bestätigt das Polizeipräsidium Oberpfalz auf Anfrage von OberpfalzECHO. Bis zum November war der bloße Besitz eines gefälschten Impfzertifikats allerdings nicht strafbar, nur dessen Verwendung. „Ob der Impfpass strafrechtlich relevant ist, ist noch nicht heraus“, betonte die Richterin. Den Wunsch des Mediziners, seinen Traumjob zu behalten und sein Lebenswerk weiterzuführen, den konnte und wollte die Kammer aber nicht erfüllen. „Sie haben sich damals bewusst gegen geltendes Gesetz entschieden“, sagte die Richterin.

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