Bauarbeiten am Nettomarkt laufen wieder

Weiden. Die Arbeiten beim Netto-Neubau in der Robert-Bosch-Straße gehen seit einigen Tagen weiter. Wie ist das möglich nach dem Baustopp im August?

Am neuen Netto-Markt in der Robert-Bosch-Straße in Weiden wird wieder gebaut. Foto: Sonja Popp

Geschäftiges Treiben herrscht auf der Baustelle des Neubaus des Netto-Marktes und des Fristo-Getränkemarkts – so, als hätte es nie einen Baustopp gegeben für das umstrittene Projekt.

“Genug Märkte”

Ein Rückblick: Im August hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in zweiter Instanz den Bau vorerst gestoppt. “Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist begründet”, teilte der VGH mit. “Beschwert” hatte sich Harald Eckl, der Eigentümer des alten Netto-Marktes gegenüber. Der Ex-Motorradsportler argumentierte, dass mit Norma, Netto, Lidl und Markgrafen-Getränke innerhalb eines kleinen Gebiets genug Märkte vorhanden seien. Trotz Eckls Bedenken genehmigte die Stadt im Herbst 2022 den Antrag eines Investors auf den Bau des Verbrauchermarktes gegenüber des alten Netto-Marktes.

Kleinere Verkaufsfläche

Der Investor, die Prebag Immobilien 32 GmbH & Co.KG aus Aschheim im Landkreis München, hat daraufhin reagiert und Ende August zwei neue Bauanträge für den Bau des Getränkemarktes und des Netto-Marktes eingereicht – nun mit einer verkleinerten Verkaufsfläche von unter 800 Quadratmetern und einer vergrößerten Lagerfläche. Im ersten Bauantrag war noch eine Verkaufsfläche von 1200 Quadratmeter geplant. Vor wenigen Wochen genehmigte das Bauamt der Stadt den neuen Antrag.

Stadt genehmigte Bauantrag

Wie Stadt-Pressesprecherin Christina Geiger auf Anfrage von OberpfalzECHO mitteilte, habe das Bauamt daraufhin am 11. Oktober zwei Baugenehmigungsbescheide “mit einigen Änderungen (insbesondere verkleinerter Verkaufsfläche des Netto-Marktes und Änderungen an den Außenanlagen) neu genehmigt”. Nachbarklagen gegen die beiden neuen Baugenehmigungen seien bislang nicht eingereicht worden.

Baudezernent Oliver Seidel bezieht sich auf die Geschäftsordnung, die besage, dass es möglich sei, mehrere Bauanträge einzureichen. Der Baustopp gelte nach wie vor – “allerdings nur für das Vorhaben der ersten Baugenehmigung”.

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