Bebauungsplan Steinfelser Straße: Was ist erlaubt, was verboten?

Grafenwöhr/Hütten. Der Stadtrat feilt an den Vorschriften für das neue Baugebiet in der Steinfelser Straße in Hütten. Bürgermeister Edgar Knobloch will weg von starren Vorgaben.

In der Steinfelser Straße in Hütten soll ein großes Neubaugebiet entstehen. Der Stadtrat hat über die Vorschriften im Bebauungsplan diskutiert. Bild: Stefan Neidl.

Ein großes Baugebiet soll an der Steinfelser Straße in Hütten entstehen. Für den Bebauungsplan hat das Planungsbüro dem Stadtrat einen ersten Entwurf vorgelegt, mit Vorschriften wie neugebaute Häuser dort auszusehen haben. Bürgermeister Edgar Knobloch (CSU) weiß jedoch aus Erfahrung: “Sobald die Vorgaben stehen, beschäftigt sich der erste Bauantrag auch schon mit einer Befreiung davon.” Er will weg von starren Vorgaben, gegen die Bürger erfahrungsgemäß Befreiungsanträge stellen, Festsetzungen lieber großzügig ausfallen lassen – den Entwurf hat er deshalb mit den Stadträten durchgesprochen.

Viele Dachvariationen für Hausbau: Welche darf sein?

Die empfohlenen Dachformen des Planungsbüros mit Sattel- und Pultdächern erweitert der Stadtrat um Walm- und alle Formen von Schleppdächern. Generell keine Dachform vorzugeben, sei aus Sicht von Stadtbaumeister Hans Rettinger nicht zulässig. Ein Bebauungsplan müsse eine Vorgabe enthalten. Dächer von Garagen und Nebenbaukörpern sollen in Form, Neigung und Deckungsmaterial dem Hauptgebäude angepasst sein oder als Flachdach auszubilden sein.

Die Planer sehen für die Dacheindeckungen ausschließlich rot, braun und anthrazit als Farbtöne vor. Die Stadträte haben über die Zulässigkeit von glasierten Ziegeln diskutiert – denn der Entwurf sollte ein Verbot von glänzenden Materialien vorsehen. Der Stadtrat entscheidet: Sie sollen ausdrücklich zugelassen sein oder das Verbot der glänzenden Materialien soll aufgehoben werden.

Dachgrün, Photovoltaikanlage, Anstrich

Auf den Dächern der Nebenbaukörper ist eine extensive Begrünung zugelassen. Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind außer auf Nebenbauten ohne Aufständerung zu errichten.

Außenwände sollen als verputzte Fassade oder mit Holzverkleidung errichtet werden. In dem Entwurf hieß es: “Für Anstriche sind nur Weißtöne und helle Farben mit Hellbezugswerten größer als 40 zulässig” – “nicht überprüfbar” wie Knobloch findet, deshalb wird die Vorgabe in eine Empfehlung und “Soll”-Vorschrift umgewandelt.

Als Einfriedungen sollen nur Zäune und Gabionen mit einer Höhe von bis zu 1,50 Metern errichtet werden, nicht aber Mauern. Auf Nachfrage von Lisa Brandl (FW) erklärt Knobloch warum: Das sei der Durchlässigkeit kleiner Tiere geschuldet. Beispiel: Ein Igel könnte so ungehindert herumkriechen und auch wieder aus einem Garten hinausfinden, wenn er sich einmal verlaufen habe.

Schotter- und Steingärten vs. Naturgarten

Abschließend diskutieren die Stadträte die Zulässigkeit von mineralischen Gärten: Vorschlag der Planer war diese zu verbieten. Gerald Morgenstern sieht dafür keine Notwendigkeit: “Den legen ohnehin nicht viele an”. Einzelne, die ihn haben wollen, sollten den auch machen dürfen. Auch aus Sicht von Knobloch geht der Trend zu traditionellen Naturgärten. Die Stadträte einigen sich deshalb auf eine reine Empfehlung gegen Steingärten.

Die Änderungswünsche des Stadtrats sollen die Planer jetzt in die Entwürfe für ihren Bebauungsplan einarbeiten.

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