[Update] Corona-Gegnerin lehnt Richter ab – Anklage deutlich reduziert

Weiden. Im Berufungsverfahren gegen eine 61-jährige Gegnerin von Corona-Maßnahmen sind fast alle Anklagevorwürfe eingestellt worden. Übrig blieb nach dem ersten Verhandlungstag nur eine Grenzkontrolle bei Bärnau, wo die Unternehmerin auf einen Beamten zugefahren sein soll.

Einer von mehreren Auftritten der Angeklagten in der Fußgängerzone. Foto: Roland Wellenhöfer

Alles andere ist vom Tisch. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Weiden unter Vorsitz von Richter Dr. Marco Heß stellte mehrere angeklagte Beleidigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstöße gegen die Vertraulichkeit des Wortes nach Paragraph 154 Strafprozessordnung ein. Sprich: Weil die zu erwartende Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde. Staatsanwalt Thomas Wosch stellte die nötigen Anträge.

Die inzwischen 61-Jährige war im August 2022 am Amtsgericht Weiden zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Dieses Urteil akzeptierte sie nicht. Seit Dienstag steht daher ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Weiden an. Nächster Verhandlungstag ist erst der nächste Dienstag, weil die Zeugen für Freitag abgeladen werden konnten.

Befangenheitsantrag gegen Gericht

Am ersten Verhandlungstag vernahm die Strafkammer zwei Polizisten aus Bärnau, die bei der Grenzkontrolle vor Ort waren. Der hauptsächlich betroffene Polizist ist für Dienstag als Zeuge vorgesehen. Die Angeklagte vertritt sich selbst, sie hat keinen Anwalt an ihrer Seite. Die 61-Jährige stellte mehrmals vergeblich einen Antrag auf Ablehnung von Richter Heß „wegen Rechtsbeugung“. Aus ihrer Sicht müsste er ihr vor Verhandlungsbeginn zunächst seinen Amtsausweis und die Bestallungsurkunde vorlegen. Die Frau bestand zudem darauf, nicht als Beschuldigte geführt zu werden: Sie sei „autorisierter Repräsentant“ ihrer natürlichen Person.

Der Grenzkontrolle im März 2021 habe sie sich widersetzt, weil diese rechtswidrig gewesen sei. „Die Schengen-Statuten untersagen ganz klar stationäre Grenzkontrollen.“ Zur Zeit der Pandemie galten spezielle Einreiseverordnungen (nur Kernfamilie im Auto, Testpflicht). Allerdings habe sie sich auf der Ausreise nach Tschechien und nicht auf der Einreise befunden. „Ich habe das Land verlassen.“

Im Gespräch mit OberpfalzECHO erneuerte die 61-Jährige ihren Vorwurf, 2021 zu Unrecht für fünf Tage in der JVA Nürnberg eingesperrt worden zu sein, davon zwei Tage „splitterfasernackt“ in einem speziellen Haftraum im Männertrakt. Sie spricht von Folter und sieht Parallelen zum aktuellen Skandal um die JVA Augsburg.

Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen

Das Landgericht hat für den Berufungsprozess die Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Zuhörer dürfen keine Rucksäcke, Taschen, Transparente, Smartphones und ähnliches mit sich führen. Vor dem Gerichtssaal fand eine zweite Personenkontrolle statt. Die Angeklagte war nicht allein: Ein halbes Dutzend Freunde begleitete sie.

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3 Kommentare

Anonym - 21.11.2024

Ich kenne diese Dame leider persönlich. Sie hält sich generell nicht an deutsche Gesetze, da Sie in der Tschechischen Republik wohnt. Die Richter hätten knallhart bei ihr durchgreifen müssen. Sie mag eine gute Rednerin sein, aber leider fehlt die Intelligenz dahinter. Ihr eigenes Wohl hat immer Vorrang und aus Erfahrung kann ich leider sagen, dass diese Frau zu extremen Mitteln und Drohungen greift.

Jürgen - 19.11.2024

Ich find’s ja cool dass der Amtsrichter eine „Bestallungsurkunde“ vorlegen soll… 😉

Joachim - 12.11.2024

Meine subjektive Meinung. Es geht schon in der unsachlichen Überschrift los. „corona Gegner“. Warum übernimmt Oberpfalzecho dieses Diffamierungsvokabular, bzw wird es endlich los. Ich lese va nicht mehr die Konkurrenz weil ich das Gefühl hatte Oberpfalzecho wäre sachlicher. „ohne Maske gegen die Maskenpflicht in der Fußgängerzone“. Hier wäre doch journalistisch eine Einordnung mittels den gerichtsfesten RKI Leaks notwendig , die zeigten dass die „corona Gegnerin “ laut RKI Experten bzgl Maske im Freien absolut recht hatte oder etwa nicht ? „Die Rentnerin wehrte sich gegen Corona-Schutzmaßnahmen und die Staatsgewalt, die diese durchsetzte.“ Auch hier wäre doch eine journalistische Einordnung der „corona Schutzmaßnahmen“ mit den Erkenntnissen des RKI Leaks notwendig! Warum bleibt das aus ? Passt es nicht, dass diese Frau dann recht gehabt hätte ? Viele fordern Aufarbeitung. Solange selbst bei solchen Berichten über lokale Prozesse aus meiner Sicht noch immer unkritisch auf die staatlichen Maßnahmen (trotz Ua RKI Erkenntnissen !) geblickt wird , während in anderen Ländern die Aufarbeitung längst begonnen hat , werden die Rufe nach Aufklärung sicher nicht geringer werden. Freundliche Grüße Joachim S.