Bundespolizei vollstreckt sieben Haftbefehle bei Grenzkontrollen in Waidhaus

Waidhaus. Bundespolizisten vollstreckten am verlängerten Wochenende bei Grenzkontrollen sieben Haftbefehle, wobei mehrere Betroffene Geldstrafen zahlten und zwei Männer in Haft kamen.

Symbolbild: OberpfalzECHO

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus vollstreckte vom 2. bis 5. Oktober sieben Haftbefehle bei Grenzkontrollen im Bereich Waidhaus. Mehrere gesuchte Personen beglichen ihre Justizschulden und setzten ihre Reisen fort. Zwei Männer verbrachten die Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Weiden.

Kontrollen von Donnerstag bis Sonntag

Am Donnerstag kontrollierten Einsatzkräfte bei Waidhaus einen Fernreisebus auf der Route Prag–München. Dabei stellten sie bei einem 30-jährigen Briten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Amberg fest. Das Amtsgericht Amberg verurteilte den Mann im Februar 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er zahlte die offene Geld- und Reststrafe inklusive Kosten in Höhe von 400 Euro und reiste weiter.

Ebenfalls am Donnerstag überprüften die Beamten einen 31-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg verfolgte ihn mit einem Vollstreckungshaftbefehl, nachdem das Amtsgericht Oldenburg im April 2024 wegen besonders schweren Diebstahls eine Geldstrafe verhängte. Ein Bekannter beglich Teile des Betrags bei der Polizei in Oldenburg. Daraufhin gestattete die Bundespolizei die Weiterreise.

Am Freitag hielten die Waidhauser Kräfte einen 41-jährigen polnischen Staatsangehörigen an. Die Staatsanwaltschaft Traunstein erließ zur Strafvollstreckung einen Haftbefehl, weil das Amtsgericht Traunstein den Mann im Mai 2024 wegen Unterschlagung verurteilte. Der Mann hatte Justizschulden von rund 4.500 Euro. Weil er den Betrag nicht aufbrachte, lieferten die Beamten ihn zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.

Drei Feststellungen am Samstag

Am Samstag registrierten die Bundespolizisten gleich drei Haftbefehle. Zunächst suchte die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach, nach einem 40-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Kräfte in die Justizvollzugsanstalt Weiden. Danach trafen die Beamten in einem Reisebus auf einen 29-jährigen Rumänen, der zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Kleve wegen Diebstahls und zusätzlich zur Vermögensabschöpfung durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld ausgeschrieben war.

Der 29-Jährige ließ sich in Weiden das benötigte Bargeld auszahlen und beglich seine Schulden von 1.400 Euro. Nach Entrichtung der Beträge gestattete die Bundespolizei ihm die Weiterreise am Sonntagvormittag. Außerdem stellten die Einsatzkräfte einen 23-jährigen Moldauer fest, gegen den die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen unerlaubter Einreise ohne Pass einen Vollstreckungshaftbefehl erließ. Er bezahlte 350 Euro einschließlich Kosten und setzte die Reise fort.

Weitere Feststellung am frühen Sonntag

Am frühen Sonntagmorgen kontrollierte die Bundespolizei einen 26-jährigen Rumänen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt suchte ihn aufgrund eines Haftbefehls, nachdem das Amtsgericht Lampertheim ihn im Februar 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilte. Der Mann beglich den offenen Gesamtbetrag von 2.600 Euro vor Ort. Zusätzlich lag ein Aufenthaltsermittlungsersuchen des Amtsgerichts Düsseldorf vor, dem die Beamten nachkamen, indem sie seine postalische Erreichbarkeit feststellten. Anschließend setzte der Mann seine Reise fort.

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