Corona-Soforthilfe: Kommt jetzt die große Abrechnung?

Weiden. Vater Staat wollte mit den Corona-Soforthilfen kleineren Betrieben unter die Arme greifen. Viele klammerten sich an den rettenden Strohhalm. Die meisten müssen aber das Geld wieder zurückzahlen.

Schnell und unbürokratisch konnten sich Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen 2020 die Soforthilfen sichern. Foto: Pixabay/hkama

Geschäfte dicht, keine Umsätze. Für manchen Solo-Selbstständigen und kleineren Unternehmer stand während des Lockdowns die Existenz auf dem Spiel. Doch Hilfe nahte. Vater Staat warf 2020 den Rettungsanker aus. Schnell und unbürokratisch sollten die Corona-Soforthilfe-Euros rollen. Taten sie mehr oder minder auch. Die Pandemie ist jetzt vorbei, das sagen viele Gesundheitsexperten. Doch nun kommt das böse Post-Covid-Erwachen. Fast 90 Prozent aller Soforthilfe-Empfänger werden jetzt das Geld zum Teil oder sogar ganz komplett wieder zurückzahlen müssen. Das befürchtet der Weidener Steuerberater Norbert Ziegler.

Frist bis zum 30. Juni

Alle Bezieher sind im November 2022 von der Regierung der Oberpfalz angeschrieben, und daran “erinnert” worden, für diese drei Unterstützungs-Monate unverzüglich Bilanz zu ziehen. Die Regensburger wollen es jetzt genau wissen. Ist bei den Empfängern tatsächlich ein sogenannter Liquiditätsengpass entstanden? Der ist für jeden einzelnen leicht zu ermitteln. Man addiert jeweils die Einnahmen und die Ausgaben in den drei Bezugsmonaten und stellt sie gegenüber. Das Defizit, soweit vorhanden, gleicht die Soforthilfe aus. Bis allerspätestens 30. Juni 2023 müssen diese Angaben unter einem personalisierten Link abgegeben werden.

Steuerberater Norbert Ziegler rechnet damit, dass 90 Prozent der Bezieher von Corona-Selbsthilfen das Geld zum Teil oder komplett zurückzahlen müssen. Foto: Theo Kurtz

Personalkosten sind keine Ausgaben

Das große Problem dabei: Ausgerechnet Personalkosten dürfen nicht als Ausgaben deklariert werden. Doch wohl die wenigsten Antragsteller dürften diese Ausnahme tatsächlich auf dem Schirm gehabt haben, beziehungsweise im „Kleingedruckten“ nachgelesen haben. Ziegler kann das nachvollziehen: „Viele haben aus Sorge um ihre Existenz einfach ganz schnell nach dem rettenden Strohhalm gegriffen.“ Zumal ja auch die Politik nie müde wurde, geradezu marktschreierisch auf diese besonders unbürokratische Form der Hilfe hinzuweisen.

Weltfremde Regelung

Wer mit einem sogenannten Liquiditätsengpass rechnen musste, konnte damals schnell online einen Antrag stellen. Betriebe bis zu fünf Vollzeitkräften konnten für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu 9.000 Euro abrufen, Unternehmen mit bis zu 15 Belegschaftsmitgliedern sogar bis zu 15.000 Euro. Dass aber ausgerechnet Löhne und Gehälter nicht angesetzt werden können, löst bei Ziegler nur Kopfschütteln aus. „Gerade Personalkosten sind doch der größte Ausgabenfaktor in einem Betrieb.“ Er nimmt die Antragsteller in Schutz. „Welcher Unternehmer kommt auf die Idee, dass bei einem möglichen Liquiditätsengpass Personalkosten keine Rolle spielen dürfen?“ Für ihn ist diese Regelung nicht nur weltfremd, sondern sogar „idiotisch“.

90 Prozent der Empfänger müssen zurückzahlen

Natürlich haben sich auch schon Gerichte mit diesem Thema beschäftigt. Doch die haben an dieser Regelung tatsächlich nichts auszusetzen. Der großzügige Gönner, also Vater Staat, könne die Richtlinien nach eigenem Ermessen festlegen, finden die Juristen. Dabei ist das mit dem Gönnerhaften ohnehin so eine Sache. Die Soforthilfe muss als Einnahme ja versteuert werden. Die aber umgekehrt, sollte diese Stütze wieder zurückbezahlt werden, als Ausgaben wieder deklariert werden kann. Ziegler rechnet damit, dass fast 90 Prozent aller Empfänger das Geld komplett oder zum Teil wieder zurücküberweisen müssen.

Betriebe haben ohnehin zu kämpfen

Das kann aber ausgerechnet jetzt in einer Zeit, in der die horrenden Energiepreise die Betriebe ohnehin immens belasten, problematisch werden. Und auch Unternehmen, die trotz der Soforthilfe die Corona-Pandemie wirtschaftlich nicht überlebt haben, werden zur Kasse gebeten. Doch Ziegler rät, der jetzt verschickten Erinnerung unbedingt Folge zu leisten. Wer sich nicht bis zum 30. Juni rührt, wird danach nochmals angeschrieben. Dann muss er verbindlich und detailliert Angaben zu den Ausgaben und Einnahmen während des beantragten Soforthilfe-Zeitraums machen. Stellt sich dann aber raus, dass er sich zu viel Unterstützungs-Euros gegönnt hat, muss er sich wegen Subventionsbetrugs verantworten.

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