Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen aus Privathaushalten

Eslarn. Die Möglichkeit zur Grüngutentsorgung beginnt in diesem Jahr schon früher. Ab dem 22. Februar kann der Container an der Kläranlage genutzt werden.

Der Grüngutcontainer am Standort “Kläranlage” kann ab dem 22. Februar für Entsorgungen genutzt werden. Foto: Gabriele Buchbinder

Auch wenn der Frühling noch ein wenig auf sich warten lässt, gibt es einiges für Gartenbesitzer zu tun. Mit dem frühen Beginn der Grüngutentsorgung können Baum-Hecken und Strauchschnitt, der nicht im eigenen Garten Verwendung findet, auch beizeiten am Containerstandort angeliefert werden.

Keine Nutzung bei Eigenkompostierung

In Eslarn ist die Grüngutanlieferung bereits ab Mittwoch, 22. Februar 2023 am Standort “Kläranlage” möglich. Wichtig zu wissen ist, dass Bürger, die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch nehmen, den Grüngutcontainer nicht in Anspruch nehmen dürfen. Ausnahmen sind hier sperrige Gartenabfälle. Nachdem in der letzten Saison teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, behält sich das Landratsamt vor, Grüngutanlieferungen stichprobenhaltig zu überprüfen.

Bußgelder möglich

Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung, beispielsweise bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub oder ähnlichem, obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Fragen oder weiteren Informationsbedarf erteilt das Landratsamt, Kommunale Abfallwirtschaft, Telefonnummer 09602/79-3500. Um die Einhaltung der Hygieneregeln beim Anliefern von Gartenabfällen wird gebeten.

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