Erneut Fall aus Psychiatrie vor Landgericht Weiden – 20-Jährige drosselt Patientinnen

Weiden/Wöllershof. Ein schwieriger Fall ist gerade abgeschlossen. Der nächste steht schon vor der Tür. Im Juli verhandelt das Landgericht Weiden erneut wegen Taten innerhalb des Bezirkskrankenhauses Wöllershof. Eine 20-jährige Frau soll versucht haben, ihre Mitpatientinnen zu erdrosseln.

Der Stuhl bleibt leer. Auch im Verfahren gegen eine Psychiatriepatientin wird ohne die Täterin verhandelt. Symbolfoto: Martin Stangl

Die Antragsschrift lautet auf versuchten Totschlag in zwei Fällen sowie eine gefährliche Körperverletzung. Verhandelt wird ab Mittwoch, 2. Juli – wie zuletzt im Sicherungsverfahren gegen einen 41-Jährigen – ohne die Täterin. Nach Auskunft von Landgerichtssprecher Florian Bauer ist die junge Frau verhandlungsunfähig. Ein Richter der Jugendkammer wird sie vorab besuchen. Die 20-Jährige befindet sich aktuell im Isar-Amper-Klinikum in Taufkirchen. Ihre Verteidigung hat Anwalt Rouven Colbatz übernommen.

Was ist passiert? Die 20-Jährige ist bereits seit Jahren in jugendpsychiatrischen Einrichtungen untergebracht. Seit ihrem 18. Geburtstag ist sie überwiegend bei der Medbo in Wöllershof. Sie zeigt laut Antragsschrift massive Selbst- und Fremdverletzungstendenzen. Aus diesem Grund werde sie nahezu durchgehend 5-Punkt-fixiert. Sie leidet an dem Drang, sich oder andere töten zu wollen. Auch im Klinikum Weiden kennt man sie: Als Jugendliche wurde sie an manchen Tagen mehrmals nach Selbstverletzungen eingeliefert.

Mitpatientin mit Pullover stranguliert

Trotz aller Maßnahmen und dem Wissen um ihre Gefährlichkeit soll sie in der Psychiatrie die wenigen Gelegenheiten für Straftaten genutzt haben. Einige der versuchten Körperverletzungen und Bedrohungen wurden im Vorfeld eingestellt. Für das Gerichtsverfahren hat die Staatsanwaltschaft drei gravierende Fälle ausgewählt. Im November 2023 soll die damals 18-Jährige eine Mitpatientin (58) mit einem Pullover stranguliert haben. Drei Pflegekräfte waren nötig, um sie vor einem weiteren Zuziehen abzuhalten.

Im Dezember 2023 soll es der Beschuldigten gelungen sein, auf der Krisenstation einen Türgummi aus einer Tür zu lösen. Diesen dicken Türgummi soll sie um den Hals einer Mitpatientin (59) gezogen haben. Auch hier mussten laut Staatsanwaltschaft drei Krankenschwestern zu Hilfe eilen, um sie von der Geschädigten zu lösen.

Auch Personal angegriffen

Trotz aller Schutzmaßnahmen blieb auch das Personal nicht unversehrt. Die Angriffe der jungen Frau erfolgen oft unvermittelt und von hinten. Im angeklagten Fall soll die Patientin einer Krankenschwester mit großer Wucht auf Kopf und Ohr geschlagen haben. Die Pflegerin erlitt einen Gehörsturz und eine Schädelprellung.

“Das sind schwierige Fälle”, sagt Landgerichtssprecher Florian Bauer. Er wird mit Vorsitzendem Richter Peter Werner und voraussichtlich Richterin Franziska Kleber die Jugendkammer bilden. Nach seinem Eindruck ist die Zahl der Sicherungsverfahren gestiegen. Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs sieht die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht. Die Situation wird regelmäßig von Gutachtern überprüft.

Erst im Mai hatte die Strafkammer am Landgericht Weiden über ein Sicherungsverfahren gegen einen 41-jährigen Patienten aus Wöllershof zu entscheiden.

Hochsicherheits-Patient: Staatsanwalt nicht zufrieden

Das gab es lange nicht mehr: Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Weiden eingelegt. Sie ist nicht damit einverstanden, dass der gefährliche Wöllershof-Patient auf zivilrechtlicher Basis untergebracht bleibt.

Wie berichtet, hatte die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Peter Werner im Mai eine Art “salomonisches Urteil” gesprochen. Die Richter entschieden, dass ein 41-Jähriger zivilrechtlich in Wöllershof bleiben kann, wo für ihn 2018 extra ein Isolationsbereich gebaut worden war. Es erteilte die Auflage, dass er die Klinik nur aus medizinischen Gründen verlassen kann. Zudem soll die Forensik aus Regensburg den Fall “ambulant” betreuen.

Vorteil: Der Patient kann da bleiben, wo er ist. Auf dem Gelände der Medbo in Regensburg, wo in der Psychiatrie untergebrachte Straftäter leben, gäbe es keine derart an ihn angepasste Unterbringungssituation. Laut Klinikchefin wäre dort eine 24-Stunden-Fixierung nötig. Die Bewährungszeit wurde vom Gericht auf fünf Jahre festgelegt.

Das genügt der Staatsanwaltschaft Weiden nicht. Mehrere Fragen wurden aufgeworfen: Was passiert, wenn der Patient innerhalb der fünf Jahren Bewährung wieder einen Pfleger, Polizeibeamten oder Security-Mitarbeiter angreift? Und: Was ist nach den fünf Jahren Bewährungszeit – dann wäre der 41-Jährige wieder “nur” zivilrechtlich untergebracht. “Dann stehen wir wieder genau da, wo wir jetzt sind”, sagt Matthias Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Er bestätigt gegenüber OberpfalzECHO die Revision zum Bundesgerichtshof, die in Abstimmung des Sachbearbeiters mit der Behördenleitung erfolgt sei. “Die Rechtslage muss eindeutig geklärt werden.”

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