Fang von Fischottern in der Nordoberpfalz ab sofort erlaubt
Regensburg. In der Oberpfalz wurden Maßnahmengebiete gegen den Fischotter festgelegt, um deren Fang zu erlauben. Ziel ist der Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft. Jährlich dürfen bis zu 23 Tiere entnommen werden.

In der Oberpfalz wurden nun Maßnahmengebiete gegen den Fischotter festgelegt. Die Regierung der Oberpfalz, als Höhere Naturschutzbehörde, hat diese Gebiete definiert, um ernste fischereiwirtschaftliche Schäden zu verhindern. Ab dem 14. Februar ist es in diesen Zonen erlaubt, Fischotter zu fangen, zu vergrämen oder im äußersten Fall zu entnehmen. Ziel ist es, die Teich- und Fischereiwirtschaft zu schützen.
Maßnahmengebiete in der Oberpfalz
Die festgelegten Maßnahmengebiete umfassen die Landkreise bzw. kreisfreien Städte Amberg-Sulzbach, Amberg, Cham, Neustadt, Weiden, Schwandorf und Tirschenreuth. Laut Bayerischem Umweltministerium dürfen jährlich bis zu 23 Tiere in der Oberpfalz entnommen werden. Diese Maßnahme kommt gerade der nördlichen Oberpfalz zugute, wo bedeutsame Gebiete der Teichwirtschaft existieren, die von der Ausbreitung des Fischotters bedroht sind. Die bayerische Karpfenteichwirtschaft, ein wichtiger Bestandteil der regionalen Kultur und Wirtschaft, wurde am 19. März 2021 sogar in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen.
Fischottermanagement als Lösungsansatz
Die Einführung der Maßnahmengebiete ist Teil des Fischottermanagementplans, der ursprünglich 2013 mit drei Säulen erstellt wurde: Beratung, Prävention und freiwillige Ausgleichszahlungen. Im April 2018 erweiterte die Bayerische Staatsregierung diesen Plan um eine vierte Säule, die die Entnahme der Tiere unter bestimmten Umständen ermöglicht. Diese Ergänzung erfolgte auf Aufforderung des Bayerischen Landtags, um Situationen zu adressieren, in denen an Erwerbsteichanlagen keine Präventions- und Abwehrmaßnahmen möglich sind. Die im vergangenen Jahr erlassene sogenannte Fischotterverordnung schafft die rechtliche Grundlage für die nun festgelegten Maßnahmen.
Für Interessierte und Betroffene sind Allgemeinverfügung, Detailkarten und weitere Informationen zur Thematik auf der Website der Regierung der Oberpfalz verfügbar. Dort finden sich tiefergehende Einblicke in das Fischottermanagement und die spezifisch festgelegten Maßnahmengebiete.
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