Fischotter-Entnahmen in Bayern gestartet

München. Bayerns Jagdminister begrüßt die neuen Fischotter-Entnahmekulissen in Oberfranken und der Oberpfalz zur Schadensbegrenzung in der Teichwirtschaft. Anträge dafür können bei Naturschutzbehörden eingereicht werden.

"Süß" findet den Fischotter keiner der Teichwirte im Landkreis Tirschenreuth, die enorme Schäden beklagen. Symbolfoto: Pixabay

In Bayern werden Maßnahmen ergriffen, um die Konflikte zwischen dem Schutz des Fischotters und den Interessen der Teichwirtschaft zu lösen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat die Einführung von Fischotter-Entnahmekulissen in Oberfranken und der Oberpfalz bekannt gegeben. Diese Gebiete erlauben nun die regulierte Entnahme von Fischottern, um die dadurch entstandenen Schäden in der Teichwirtschaft zu begrenzen.

Kontroverser Schritt zur Schadensbegrenzung

Hubert Aiwanger, der unter anderem auch Jagdminister ist, betont die Dringlichkeit dieser Maßnahme: „Entnahmen von Fischottern sind dringend nötig. Nur so können wir die Schäden in der bayerischen Teichwirtschaft in Grenzen halten. Ab sofort können die Teichwirte Anträge bei den Naturschutzbehörden stellen.“

Durch diese Aktion soll großen Schäden vorgebeugt werden, die in den letzten Jahren einige Teichwirte zur Aufgabe ihrer Teiche zwangen. Dies führte nicht nur zum Verlust von Arbeitsplätzen in der regionalen Wirtschaft, sondern auch dazu, dass die Teiche als Ökosysteme verlandeten und verloren gingen.

Die Bedeutung für den Naturschutz

Die Zunahme der Fischotterpopulation hat neben wirtschaftlichen auch ökologische Folgen. „Otter sind insbesondere auch eine Bedrohung für autochthone Bachforellenbestände, den Huchen, Wasservögel oder Muschelvorkommen, die vom Otter mittlerweile gebietsweise schon vernichtet sind“, erklärt Aiwanger.

Daher wird die Entscheidung, in bestimmten Gebieten Entnahmen zu ermöglichen, als wichtiger Schritt auch aus Sicht des Artenschutzes betrachtet. Es handelt sich um einen ausgewogenen Weg, um langfristige Schäden zu verhindern und gleichzeitig die Akzeptanz für das Vorkommen des Fischotters zu fördern.

Flexible Regelungen für die Entnahme

Für die Durchführung der Entnahmen wurden von der Regierung flexible Regelungen geschaffen. Dies umfasst die ganzjährige Erlegung der Jungtiere mit der Schusswaffe, einschließlich der Nutzung von Nachtsichttechnik, sowie den Fang mit Lebendfallen unter Beachtung des Muttertierschutzes. Besonders betont wird dabei die Notwendigkeit eines schnellen Handelns und die Unterstützung der Jäger bei der Umsetzung der genehmigten Entnahmen.

Das Ministerium reagiert mit diesen Maßnahmen auf ein langjähriges Problem und sieht in der regulierten Entnahme von Fischottern einen Weg, die negativen Auswirkungen auf die Teichwirtschaft und die Ökosysteme zu mindern. Durch die Zusammenarbeit von Jägern, Teichwirten und Naturschutzbehörden sollen die Schäden begrenzt und ein ausgewogener Natur- und Artenschutz gefördert werden.

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