Flucht von Mörder Rachid C.: Polizei und Justiz erklären sich

Weiden. Anfang Januar war dem verurteilten Mörder Rachid C. die Flucht aus dem Amtsgericht Regensburg gelungen. Jetzt kündigen Polizei und Justiz Änderungen an.

Polizei Regensburg
Aus diesem Fenster des Amtsgerichts Regensburg sprang Rachid C. Foto: Christine Ascherl

Der flüchtige Angeklagte war vier Tage auf der Flucht, ehe er auf französischem Gebiet gefasst werden konnte. Seither befindet er sich in einer französischen Haftanstalt, die Staatsanwaltschaft bemüht sich um seine Überstellung. Hinter den Kulissen bemühen sich Polizei und Justiz um Aufklärung, wie es zu dieser Panne kommen konnte.

Am Montagnachmittag wurde eine erste Erklärung veröffentlicht: “Das Geschehen im
Zusammenhang mit der Entweichung ist seither Anlass für eine intensive
Prüfung und Nachbereitung durch Polizei und Justiz.” Unterzeichnet ist sie von Richter Thomas Schug (Sprecher des Amtsgerichts Regensburg), Polizeihauptkommissar Martin Kuhn (Präsidium Unterfranken) und Polizeihauptkommissar Florian Beck (Präsidium Oberpfalz).

Bewertung des Geschehens

Demnach traf man sich am Mittwoch, 18. Januar, zur Krisensitzung. Am Tisch saßen: Vertreter von Polizeipräsidien Unterfranken und Oberpfalz, Land- und Amtsgericht
Regensburg, Staatsanwaltschaft Regensburg und Nürnberg/Fürth. Eine abschließende Bewertung des Gesamtgeschehens und die dienstrechtliche Würdigung stehen noch aus. Aber man habe bereits folgende Aspekte herausgearbeitet:

• Punkt 1: Es folgt eine Überprüfung. Die Regelungen zum Transport von Gefangenen und die Sicherungsmaßnahmen in Gerichtsgebäuden werden von der Polizei in enger
Abstimmung mit der Justiz überprüft.

• Punkt 2: Es scheiterte nicht an mangelnder Information. Der Angeklagte war ein verurteilter Mörder, der 2011 eine Kioskbesitzerin in Nürnberg getötet hatte. Jetzt sollte er zu einer Verhandlung zum Amtsgericht Regensburg gebracht werden, weil er in der Haft in Straubing gewalttätig gegenüber Vollzugsbeamten geworden war. Er saß inzwischen in der JVA Würzburg ein. Damit war für die Vorführung die örtliche Polizei zuständig. Im Vorführersuchen des Amtsgerichts Regensburg seien ergänzende Erkenntnisse der Justizvollzugsanstalt Würzburg enthalten gewesen. Die beteiligte Polizeidienststelle in Unterfranken holte sich zusätzliche personenbezogene Informationen ein.

• Punkt 3: Die Abläufe, die Kräfteeinteilung und die Bewachung stehen jetzt “im Mittelpunkt der Analyse” und werden “hinsichtlich erforderlicher Änderungen weiterhin intensiv geprüft”.

• Punkt 4: Rachid C. trug keinerlei Fesselung. Nach Auskunft des Gerichtssprechers war vom Richter angeordnet worden, im Sitzungssaal die Handfesseln abzunehmen. Dem Angeklagten sollte so ein Mitschreiben ermöglicht werden.

• Punkt 5: Einig sei man sich, dass die Flucht verhindert worden wäre, wenn der Angeklagte nach Verlassen des Sitzungssaals gefesselt worden wäre. Dies wiederum lag in der Verantwortung der Polizei. Dies und die lückenlose Überwachung des Fensters hätte die Flucht “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert”. Zur Erinnerung: Der zweite Beamte hatte die Straße noch nicht erreicht, er war noch auf dem Weg. Der Polizist hatte sich unten am Fenster postieren wollen.

• Punkt 6: Das betreffende Anwaltszimmer ist nicht gesichert. Es diene vor allem den auswärtigen Rechtsanwälten als Aufenthaltsort für Sitzungspausen. Für Besprechungen mit inhaftierten Angeklagten sei der nicht überwachte Raum nicht konzipiert. Die Regensburger Landgerichtspräsidentin habe inzwischen – am 9. Januar – darauf noch einmal gerichtsintern hingewiesen. Bauliche Maßnahmen sind nicht geplant. Das Zimmer wird für solche Gespräche künftig nicht mehr genutzt.

• Punkt 7: Begünstigt wurde der Fluchtplan, weil sich die Vorführbeamten mit den örtlichen Gegebenheiten in Regensburg nicht auskannten. Künftig soll die Zusammenarbeit zwischen den ortsfremden Polizeikräften und dem örtlichen Sicherheitspersonal verstärkt werden.

• Punkt 8: Der Vorfall sei Anlass, die bisherigen Standardabläufe zu überprüfen. Künftig werde der Einzelfall geprüft. Besondere Aufmerksamkeit gelte der “noch konsequenteren Umsetzung der Fesselung”.

Das gemeinsame Aufarbeiten von Polizei und Justiz hat zum Ziel, potenzielle Schwachstellen der Abläufe zu erkennen und eine derartige Flucht in Zukunft zu verhindern. Richter Thomas Schug, Sprecher des Amtsgerichts


Die strafrechtlichen Ermittlungen gehen indessen parallel “intensiv” weiter, so der Sprecher des Gerichts. Durchleuchtet werden Vorbereitungshandlungen des Gefangenen und mögliche Fluchthelfer.

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