Gegendarstellung zum Bericht: „Ohne Mund-Nasen-Schutz in der Fußgängerzone: Frau landet in Haftzelle“

Weiden. Silvia Loew meldet sich mit einer Gegendarstellung zum Polizeibericht "Ohne Mund-Nasen-Schutz in der Fußgängerzone: Frau landet in Haftzelle" von 14. März zu Wort. Ihr Schreiben im Wortlaut:

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Bilder: NEWS5 / Wellenhöfer

Gegendarstellung zur Berichterstattung in ONetz, Oberpfalzecho und weiteren Medien.

Am Samstag den 13.03.2021 um 10 Uhr, nahm ich mein Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art 5 Abs. 1 GG wahr und stellte mich mit einem Plakat in die Fußgängerzone, um gegen die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Weiden, bezüglich der angeordneten Maskenpflicht in der Fußgängerzone Weiden zu protestieren.

Gegen 10:30 Uhr wurde durch eine Streifenbesatzung der Polizei Weiden, wegen meiner fehlenden MNB ein Platzverweis gegen mich ausgesprochen. Ich meldete daraufhin sofort eine Spontan-Versammlung mit dem Thema „Polizei-Willkür“, am gleichem Ort an. Ich berief mich dabei auf das geltende Gesetz gemäß BVersG Art 13.

Die Polizei kann ab dieser Anmeldung lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wegen fehlender MNB gegen mich erlassen, mir aber nicht verbieten, meine Spontan-Versammlung an dem Ort abzuhalten, an dem es zu der unangemessenen polizeilichen Maßnahme kam.

Die Beamten hielten, trotz mehrmaliger Bitte meinerseits, keinen ausreichenden Mindestabstand ein und drängten mich in die Untere Bachgasse. Da mich die Polizei unter Gewaltanwendung aus der Fußgängerzone entfernen wollte, nahm ich mein Recht auf passiven Widerstand gemäß Art 20 Abs. 4 GG, gegen eine unangemessene Polizeimassnahme, wahr. Ich wurde rechtswidrig, unter Gewaltanwendung, in Gewahrsam genommen.

Nach einer Stunde in Polizeigewahrsam wurde ich entlassen. Mehrere polizeiliche Verfehlungen werden von mir zur Anzeige gebracht. Ich befinde mich in ärztlicher Behandlung und habe auch eine Körperverletzung zur Anzeige gebracht. Meine Anwälte prüfen aktuell Schmerzensgeld- und Schadenersatz-Ansprüche gegen die Polizei Weiden.

Ob eine angeblich von mir, gegen einen Beamten erfolgte Beleidigung, als solche zu werten ist, wird vor Gericht geprüft werden.

Gegendarstellung eingesendet von Silvia Loew.

Original-Beitrag: Ohne Mund-Nasen-Schutz in der Fußgängerzone: Frau landet in Haftzelle

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