Haushaltsplan 2020 steht: Diese Neuerungen sind fällig

Krummennaab. Der Krummennaaber Gemeinderat verabschiedet den Haushaltsplan für 2020. Wo wird investiert? Welche Beschlüsse gab’s im Planungsrecht? 

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Der Krummennaaber Gemeinderat verabschiedet seinen Haushalt 2020 – ein umfassendes und detailliertes Zahlenwerk. Bild: Simon Ertl

Der Krummennaaber Gemeinderat tagte erstmals in der neugewählten Besetzung. Unter Leitung von Bürgermeisterin Marion Höcht fand die Sitzung aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen in der Schulturnhalle statt.

Dabei gab der Geschäftsstellenleiter Bernhard Frummet einen Einblick in den Haushaltsplan für 2020, der vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet wurde. Dieser umfasst 2,719 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt sowie im Vermögenshaushalt 1,151 Millionen Euro, was einem Gesamtvolumen von 3,87 Millionen Euro entspricht.

Feuerwehrhaus, Spielplätze und Campingplatz werden saniert

Für den Vermögenshaushalt sind unter anderem die Sanierung des Krummennaaber Feuerwehrhauses (75.000 Euro), Investitionen für Bürgerpark und Betriebsgebäude in Höhe von 300.000 Euro und Restarbeiten an der Lehener- und J.-B.-Lehner-Straße (200.000 Euro) eingeplant. Für den ersten Abschnitt der Kanalsanierung sind 200.000 Euro kalkuliert. Außerdem sind Erneuerungen an den Spielplätzen (12.000 Euro) und dem Campingplatz (10.000 Euro) Euro vorgesehen.

Wichtigste Einnahmen in 2020 sind laut Frummet die Zuschüsse für den Kindergarten (230.000 Euro), der Einkommensteueranteil (713.000 Euro), sowie die Schlüsselzuweisung in Höhe von 793.000 Euro.

Des Weiteren gab Frummet an, dass die voraussichtlichen Rücklagen zum 31.12.2020 bei 686.000 Euro liegen werden. Im Gegensatz zum Vorjahr waren dies 520.000 Euro. Bei einer planmäßigen Tilgung von 80.000 Euro liegen die Schulden am Jahresende bei 1,277 Millionen Euro.

Vorfahrtsänderung beschlossen

Der Gemeinderat beschloss, dass es seitens der Gemeinde Krummennaab als Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplans „Misch- und Gewerbegebiet Premenreuth“ sowie zur erneuten Beteiligung zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr.1 „Dietersdorf“ keine Einwendungen oder Bedenken gibt. Des Weiteren gingen bei der Gemeinde ein Bauantrag sowie eine Bauvoranfrage ein. In beiden Fällen gab der Gemeinderat einvernehmlich seine Zustimmung.

Am Ende der Gemeinderatssitzung teilte Bauamtsleiter Gerhard Streibelt als Ergebnis einer Verkehrsschau mit, dass sich die Vorfahrtsregelung im Bereich Lehener Straße und Sonnenstraße ändern werde. Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit wird die Beschilderung angepasst, so dass aus der Lehener Straße kommende Verkehrsteilnehmer Vorfahrt erhalten, während für die Sonnenstraße „Vorfahrt gewähren“ gilt.

Die Sitzungen des Krummennaaber Gemeinderats werden bis zum Jahresende immer am zweiten Dienstag jedes Monats stattfinden.

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