Landräte fordern Erdverkabelung beim Ostbayernring

Neustadt/Weiden/Tirschenreuth. Die Landkreise Neustadt/WN, Tirschenreuth, Kronach, Kulmbach, Hof, Schwandorf, Wunsiedel  und die Stadt Weiden haben eine gemeinsame Position zum Energieleitungsausbaugesetz veröffentlicht. 

„Auch beim Ostbayernring muss eine Erdverkabelung möglich sein!“ Diese Forderung haben die Landräte und der Oberbürgermeister der Stadt Weiden gegenüber den Bundestagsabgeordneten der Region erhoben.

Landrat Andreas Meier unterstreicht zudem, dass vor allem der geänderte Endpunkt der Hochleistungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ) in Landshut (anstelle vormals Gundremmingen bzw. Meitingen) seiner Meinung nach weder energie- oder netztechnisch noch wirtschaftlich begründbar sei.

Ich bin nicht bereit, eine Betroffenheit unserer gesamten Region hinzunehmen, die auf einer  fachlich nicht begründbaren Entscheidung beruht.

Der Landkreis Neustadt/WN prüfe deshalb auch die Möglichkeit, einen etwaigen Planfeststellungsbeschluss für eine solche Trasse mit Endpunkt Landshut notfalls zu beklagen.

Info: Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Ostbayernring 

Hintergrund: In den vergangenen Wochen wurden die Formulierungen eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktion im Deutschen Bundestag zum Energieleitungsausbaugesetz bekannt. Dabei geht es nicht nur um die Rahmenbedingungen für den Ausbau der HGÜ-Leitungen, sondern auch um die der Hochleistungs-Drehstrom-Übertragungsleitungen (HDÜ), wie zum Beispiel den Ostbayernring. Nach Einschätzung der Landräte sind insbesondere die Möglichkeiten zur Erdverkabelung für beide Leitungstypen in diesem Verfahren nicht ausreichend weit gefasst.

Nur nach Absprache

Insbesondere eine Regelung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG), nach der die Bundesnetzagentur verlangen kann, dass Teilabschnitte als Freileitung errichtet werden müssen, was derzeit für den Ostbayernring gilt, stößt auf Widerstand.

Besonders wichtig ist den politischen Spitzen der Region, dass die Errichtung eines Freileitungsabschnitts nur in Absprache mit der zuständigen Gebietskörperschaft möglich sein soll. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Interessen der betroffenen Bevölkerung ausreichend berücksichtigt werden. Dort, wo erhöhtes Konfliktpotential besteht, muss auch bei HDÜ-Leitungen eine Erdverkabelung zulässig sein. Angesichts der gebotenen zeitnahen Realisierung des Netzausbaus sollten diese Möglichkeiten umgehend eröffnet werden.

“Das sind die Netzbetreiber den Bürgern schuldig”

„Die Netzbetreiber sind es unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, diese Leitungen so weit wie möglich in der Erde zu führen. Es kann nicht sein, dass die Region entlang der bayerisch-tschechischen Grenze in einem höheren Maß in Anspruch genommen wird, als andere Regionen.“, so die beiden hochfränkischen Landräte Dr. Karl Döhler und Dr. Oliver Bär.

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