Gewerkschaft NGG zur Euro-Schere zwischen Männern und Frauen

Nordoberpfalz. Bei Lohn für Arbeit muss mehr Fairness her. Die Lohnschere zwischen Männern und Frauen muss geschlossen werden, das fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

NGG zur Euro-Schere zwischen Frauen und Männern. Foto: NGG

Die 520-Euro-Arbeit ist weiblich: Von den rund 7.900 Minijobs im Landkreis Neustadt/WN sind 60 Prozent in Frauenhand. In Weiden liegt dieser Anteil bei einer Anzahl von rund 7.500 Minijobs bei 62 Prozent, in Tirschenreuth mit rund 6.000 Minijobs bei 63 Prozent. Im Hotel- und Gaststättengewerbe liegt der Anteil in Neustadt/WN sogar bei 77 Prozent, in Weiden bei 61 Prozent und in Tirschenreuth bei 80 Prozent.

Auch in der Teilzeitarbeit liegen die Frauen vorne. Die rund 8.400 Teilzeitstellen im Kreis Neustadt/WN werden zu 83 Prozent von Frauen gemacht. In Weiden beträgt der Anteil bei rund 10.200 Teilzeitstellen 85 Prozent und in Tirschenreuth bei rund 7.300 Teilzeitstellen 84 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Oberpfalz beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur. Ein Großteil der Vollzeitstellen würden in vielen Branchen nicht von Frauen besetzt.

Lohn- und Renten-Falle bei Teilzeitarbeit und Minijobs

Rainer Reißfelder (Geschäftsführer der NGG-Region Oberpfalz) und Michael Grundl (Geschäftsführer der NGG-Region Oberfranken) sprechen von einer Lohn- und Renten-Falle: Teilzeitarbeit bedeutet immer ein schmaleres Portemonnaie und auch eine kleinere Rente. Und Minijobs bedeuten Mini-Renten. Hinzu komme, dass Frauen im Bundesdurchschnitt sieben Prozent weniger pro Stunde verdienten als Männer. Und das bei einer vergleichbaren Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiografie, so die NGG Oberpfalz. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

Es sei daher wichtig, mit einem Tabu zu brechen: Über Geld redet man nicht. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Beim Lohn sollte man in den Betrieben wie im Kreis Neustadt/WN und Tirschenreuth aber mal eine Ausnahme machen, so Reißfelder und Grundl. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, könne der auch die Lohn-Kommunikation im Unternehmen beleben. Ansonsten gebe es zwar auch noch einen Rechtsanspruch darauf, zu erfahren, was ein männlicher Kollege in ähnlicher Position verdient. Doch das Entgelttransparenzgesetz gilt lediglich in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. Eine Köchin im Restaurant oder eine Verkäuferin in der Bäckerei haben davon allerdings nichts, so NGG-Geschäftsführer Reißfelder. Hier solle die Bundesregierung dringend nachbessern.

Forderung eines neuen Lohn-Fair-Play

Ziel müsse es sein, die Lohnscheren zwischen Männern und Frauen zu schließen. Wie dick die Lohntüte ist, das darf nicht vom Geschlecht abhängen. Aber auch nicht davon, wie gut jemand das Lohnpokern beherrscht. Beim Lohn für Arbeit muss mehr Fairness her: Wir brauchen ein neues Lohn-Fair-Play, so Rainer Reißfelder. Dafür setzt sich die NGG auch bei Tarifverhandlungen ein. In der Süßwarenindustrie beklagt die Gewerkschaft beispielsweise eine systematische Diskriminierung von Frauen, die in den untersten Lohngruppen der Branche die Mehrheit darstellen. Grund dafür sei ein überholter Tarifvertrag. Hier fordert die Gewerkschaft 500 Euro mehr für die unteren Tarifgruppen sowie faire Eingruppierungsregeln.

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