Herzlos: Hund in Ebnath angefahren und liegen gelassen

Ebnath. Verantwortungslos: Ein Autofahrer erfasst am Ortsrand von Ebnath einen Hund an und fährt einfach weiter. Das Tier erliegt seinen schweren Verletzungen. Um die Folgen des Unfalls müssen sich andere kümmern.

Wenn ein Tier unvermittelt vor das Auto läuft, kann man häufig nicht mehr rechtzeitig bremsen. Das ist aber noch lange kein Grund, sich nicht um das Unfallopfer zu kümmern, egal ob Tier oder Mensch. Symbolbild: Tibeo

Am Freitagnachmittag gegen 17 Uhr wurde in der Bahnhofstraße am Ortseingang von Ebnath ein angefahrener Hund aufgefunden. Das Tier, das von einem Fahrzeug erfasst wurde, verstarb aufgrund seiner schweren Verletzungen.

Zeugen gesucht

Der Fahrer setzte seine Fahrt fort. Ohne sich um das verletzte Tier zu kümmern, die Polizei zu verständigen und damit zumindest den Versuch zu unternehmen, den Hund von einem Tierarzt versorgen zu lassen. Die Polizeiinspektion Kemnath ermittelt wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Zeugen des Unfallhergangs werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Kemnath (09642/9203-0) in Verbindung zu setzen.

Hunde sind häufig ein wichtiges Mitglied der Familie – für einsame Senioren auch häufig das letzte. Daher ist die Angst groß, wenn der geliebte Ausreißer nach einem Alleingang nicht mehr nach Hause kommt. Und der Schock, wenn der beste Freund überfahren wird, sitzt tief. Besonders grausam ist es deshalb für die Tierhalter, wenn sie erfahren, dass das Tier in seinen letzten Stunden auch noch unnötigen Qualen ausgesetzt war, weil sich der Unfallverursacher nicht um das angefahrene Lebewesen kümmert.

Was tun, wenn ein Hund bei einem Unfall zu Schaden kommt?

Autofahrer sollten nach der Kollision mit einem Hund oder einem anderen Haustier unbedingt Ruhe bewahren und sich wie folgt verhalten:

  • An einer sicheren Stelle anhalten
  • Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anlegen
  • Unfallstelle absichern (Warndreieck aufstellen)
  • Unfall bei der Polizei melden (110)
  • Am Unfallort auf die Beamten warten.

Alle Beteiligten an einem Verkehrsunfall sind gemäß § 34 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu verpflichtet, sich nach dem Zusammenstoß über die Unfallfolgen zu vergewissern. Somit dürfen Sie nicht weiterfahren, wenn ein Hund angefahren wurde. Ob Fahrerflucht in einem solchen Fall vorliegt, ist allerdings bei Juristen umstritten.

Zwar besteht keine generelle Meldepflicht, dennoch sollten Sie, wird bei einem Autounfall ein Hund angefahren, immer die Polizei verständigen. Denn lassen Sie ein verletztes Tier zurück, kann dies gemäß Tierschutzgesetz als Tierquälerei gewertet werden.

Wie hoch für einen Autofahrer, der einen Hund überfahren hat, die Strafe ausfällt, hängt dabei von den individuellen Umständen ab. Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

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