Hilfen und Beratung durch die Bezirksverwaltung

Neustadt/WN. Die Seniorenbeauftragte der Stadt, Gabi Fröhlich, hatte am Montag zu einem Vortrag mit dem Referenten Ekkehard Gauglitz eingeladen. Im Mittelpunkt standen dabei die finanziellen Hilfen der Sozialverwaltung des Bezirks.

Bürgermeister Sebastian Dippold begrüßte den Referenten vom Bezirk Oberpfalz sowie die Anwesenden und freute sich über das Interesse an diesen Vortrag. Ekkehard Gaulitz stellte die Aufgaben der Beratung der Sozialverwaltung des Bezirks vor.

Ambulante Pflege zuhause steht vor stationärer Pflege

Gauglitz besprach die Anrechnungen des eigenen Einkommens, eigenes Vermögen, vertragliche Absprachen, Schenkungen und Unterhaltsverpflichtungen. Alle Daten werden bei der Beratung streng vertraulich behandelt. Es wurde besprochen, wie sich das Einkommen bei Beantragung von Leistungen zusammensetzt. Das Schonvermögen beträgt bei einer Personen 5.000 Euro, bei zwei Personen 10.000 Euro. Frühzeitig abgeschlossene Bestattungsvorsorge und Grabpflege – über ein Treuhandkonto des Bestatters wird dabei nicht als Einkommen angerechnet (für eine Person 3.500 Euro, bei zwei Personen 7.000 Euro).

Schenkungen als Lösung?

Besprochen wurde ebenfalls die Zehnjahresfrist bei Schenkungen. Falls der Pflegebedürftige
und Mittellose innerhalb der letzten zehn Jahre Gelder an Kinder, Enkel, Verwandte und Bekannte verschenkt hat, muss die Schenkung, wegen Bedürftigkeit, zurückgezahlt werden.

Gauglitz stand für Fragen der anwesenden Besucher gerne zur Verfügung. Gabi Fröhlich bedankte sich abschließend für die Ausführungen von Ekkehard Gauglitz und dankte für den zahlreichen Besuch.

Die Bezirksberatungsstelle

Schwerpunkte der Bezirksberatungsstelle sind Menschen mit Behinderungen, Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf bei ambulanter und ambulanter Hilfe, Hilfe in Vorschule, Schule und Ausbildung, Arbeit und Beruf, sowie Hilfe zur Pflege wie beispielsweise Pflegeheim, Tages- und Kurzzeitpflege, sowie ambulante Pflege. Die Beratungsstelle hilft und unterstützt bei Antragstellungen.

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