Hirnloser Versand von Kinderporno-Bild

Weiden. Seine selbst attestierte „Hirnlosigkeit“ brachte einen jungen Mann aus dem Landkreis Neustadt/WN vor das Schöffengericht in Weiden. Als Quittung dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Deshalb gilt der bisher Unbescholtene nun als vorbestraft.

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Kinderpornographie war Gegenstand einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Weiden. Symbolfoto: Ann-Marie Zell

Was eigentlich harmlos begann, endete jetzt in Weiden vor dem Schöffengericht. Bei einem Urlaub in Tschechien wurde von mehreren jungen Deutschen eine Whatsapp-Gruppe mit dem Namen „Zeltln“ gegründet. Nach eigenen Angaben wurden aus „Langeweile“ während der Coronazeit verschiedene belanglose Inhalte hin- und hergeschickt.


Um die Gruppenmitglieder zu beeindrucken, wurden jedoch die geteilten Inhalte immer derber. Die Grenze des guten Geschmacks überschritt der Angeklagte, indem er ein Bild mit einer absolut widerlichen kinderpornografischen Darstellung verschickte.

Ein Zufall brachte die Straftat ans Tageslicht

Als Zeugen rief Richter Hubert Windisch einen Beamten der Polizeiinspektion Amberg auf die Zeugenbank. Dieser berichtete, dass im Raum Amberg bei einem anderen Mann ein Handy sichergestellt wurde, auf dem kinderpornografisches Material gespeichert war. Auf diesem Mobiltelefon fand die Kripo auch die Handynummer des Angeklagten.


Es folgte eine Sicherstellung der beiden Handys des jungen Landkreisbewohners. Die kriminaltechnische Auswertung ergab, dass auf beiden Handys jeweils ein Bild eines schwer sexuell misshandelten Mädchens abgespeichert war. Auch der Versand dieses Bildes konnte nachgewiesen werden.

Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material

In der Anklageschrift von Staatsanwalt Peter Frischholz wurde dem Beschuldigten deshalb sowohl der Besitz als auch die Weitergabe von kinderpornografischem Material nach § 184b StGB und § 184c StGB zur Last gelegt.


Auf die Frage des stellvertretenden Direktors am Amtsgericht Weiden Hubert Windisch nach den Gründen für die Verbreitung dieser “Schweinerei” räumte der geständige Angeklagte “völlige Hirnlosigkeit und Langeweile” ein.

Schockierend ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass nach Angaben von Staatsanwalt Frischholz genau dieses Misshandlungsfoto seit mehreren Jahren gerade auf Schulhöfen große Verbreitung findet.

Verschärftes Strafrecht seit 2021

In seinem Plädoyer hielt der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, für angemessen. In seinen Erläuterungen ging er davon aus, dass die vorliegende Tat einen minderschweren Fall bedeutet, die vor 2021 mit einer Geldstrafe geahndet worden wäre. Durch die Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16. Juni 2021 wird jedoch der Besitz von Kinderpornografie nun mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Angeklagter räumt Straftat ein

Nachdem der Angeklagte die Straftat einräumte, schloss sich auch Verteidiger Andreas Schätzler der Strafforderung der Staatsanwaltschaft an.
Dem Gericht blieb aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Vorgaben keinerlei Spielraum. Es sprach deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr aus, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch wenn zukünftig mit einer Lockerung der einschlägigen Rechtssprechung zu rechnen ist, setzte das Gericht damit ein deutliches Warnzeichen an alle, die auch nur aus “Hirnlosigkeit” derartiges Material besitzen und verbreiten.

Der junge Mann war sichtlich mit der Bedeutung des Urteilsspruchs überfordert. Um dem nun Vorbestraften die Strafe und die Auswirkung einer Bewährungsverletzung zu erläutern, wurde im Gerichtssaal vorläufig von der Strafverteidigung keine Rechtskräftigkeit des Urteils attestiert.
Dagegen wurde dem Einzug und der Vernichtung der beiden teueren Handys bereits zugestimmt.



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