Jetzt ermittelt die Polizei gegen die Blockierer des Grünen-Aschermittwochs

Weiden. Ob sie das vorher bedacht haben? Gegen die Blockierer des politischen Aschermittwochs der Grünen in Weiden leitete die Polizei jetzt ein Ermittlungsverfahren ein.

MdL Laura Weber wurde am Aschermittwoch widerrechtlich am Betreten des Veranstaltungslokals in Weiden gehindert. Foto: Bündnis 90/Die Grünen

Die Bilder, als wütende Bauern Vizekanzler Robert Habeck in Schlüttsiel in Schleswig-Holstein am Verlassen einer Fähre gehindert hatten, werden auch einige Teilnehmer des Politischen Aschermittwochs der Grünen-Kreisverbände Weiden und Tirschenreuth (wir berichteten) im Kopf gehabt haben: Mehrere Personen hinderten die Teilnehmer der Grünen-Veranstaltung am Betreten des Lokals. Die Stadt hatte zwar eine Versammlung vor der Gaststätte Strehl, aber keine Blockade genehmigt. Deshalb ermittelt die Polizei jetzt gegen drei der circa ein Dutzend Blockierer wegen Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

„Ziemlich übergriffig“

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Laura Weber empfand das Verhalten damals als „ziemlich übergriffig“. Die Störer, die sie nicht gekannt habe, hätten sich angemaßt, zu entscheiden, wen sie passieren lassen. „Die haben jeden, der mit dem Fahrzeug zur Gaststätte kommen wollte, angehalten und gefragt, wer er sei und was er dort wolle.“ Dieses Hinwegsetzen über jede Autorität störe sie am meisten. „Die haben keinen Respekt vor dem Prozess, der so einer Versammlung vorausgeht“, nämlich einer Anmeldung, Genehmigung und auch Einhaltung der Auflagen. Gezwungenermaßen habe sie ihr Auto dann abgestellt und sei zu Fuß zum Lokal gegangen.

Doch damit nicht genug: Auch der Reporter und der Kameramann von Oberpfalz TV, der die Szene filmte, wurden von den Demonstranten daran gehindert, zur Gaststätte zu kommen.

Drei Personen im Fokus

Inzwischen hat die Polizei Zeugen vernommen und laut den Beamten stünden derzeit drei Personen im Fokus der Ermittlungen. Im Raum stehen Nötigung und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Laut einer Sprecherin der Stadt hatte das Ordnungsamt eine Versammlung genehmigt, eine Blockade aber nicht erlaubt. Die Gegendemonstration sei einen Tag vorher als Eilversammlung angemeldet worden. Die Auflage des Ordnungsamtes sei gewesen, nur eine Fahrbahnseite für die Versammlung zu nutzen. Eine Blockade der Zufahrtswege zu der politischen Veranstaltung sei laut Stadt untersagt gewesen.

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