Keine Garagenprobleme mehr im “Kapellenberg”

Flossenbürg. Bei der Sitzung des Gemeinderats stand die erste Änderung des Bebauungsplan für das Baugebiet „Kapellenberg“ im Mittelpunkt. Eine rein praktische Sache, denn es hat sich gezeigt, dass nach den bisherigen Vorgaben mancher Bauherr keine normal hohe Garage mehr bauen konnte.

Der noch junge Bebauungsplan für das Baugebiet „Kapellenberg“ ist zum ersten Mal geändert worden. Die bisherige Regelung zur Wandhöhe von Nebengebäuden hätte in einigen Fällen keine normal hohe Garage erlaubt. Foto: Eichl

Die Hanglage des Baugebietes „Kapellenberg“ veranlasst verschiedene Bauherren zu Aufschüttungen. Gemäß Bebauungsplan ist eine mittlere Wandhöhe von maximal vier Metern zulässig für Bebauungen ohne eigene Abstandsflächen oder in bestehenden Abstandsflächen der vorhandenen Bebauung, also Nebengebäude und Garagen.

Ausschlaggebendes Kriterium war bisher die ursprüngliche Grundfläche, so dass zum Beispiel beim Bau einer Garage oder eines Carports die Höhe der Aufschüttung abgezogen werden musste, was zu viel zu niedrigen Abstellmöglichkeiten geführt hätte.

Neue Berechnungsmethode

Das hat sich laut Bürgermeister Thomas Meiler erst in der Praxis gezeigt, der Gemeinderat schafft nun Abhilfe durch eine erste Änderung des Bebauungsplans. Neu wird nun der Bezugspunkt für die Wandhöhe zum bestehenden Gelände errechnet aus dem Mittelwert des
Geländeverlaufs an der Außenwand beziehungsweise an der Grundstücksgrenze.

Vor der Garage müssen fünf Meter frei bleiben

Bestehen bleibt die Vorgabe, wonach vor Garagen ein mindestens fünf Meter tiefer Stauraum freizuhalten ist, der zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin nicht eingezäunt werden darf. Wegen dieser Regelung hatte der Gemeinderat in der Sitzung im Mai den Bauantrag für ein
Carport abgelehnt, das vor eine Garage gebaut werden sollte. Durch das Carport wären keine fünf Meter mehr bis zur Straße hin frei geblieben. Außerdem hätte das Carport den Abstand zur Grenze der Nachbarn nicht eingehalten, weshalb diese ihre Zustimmung verweigert hatten.

Teures Lüften: Schule bekommt Lüftungsgeräte

Die Grundschule bekommt fest verbaute Lüftungsgeräte, nachdem die Gemeinde im Winter durch das von der Pandemie erzwungene Lüften laut Meiler zehn Tonnen Holzpellets im Monat verbraucht hat.

Die Geräte könnten im Unterricht leise laufen und gewährleisteten während der Pausen mittels „Push“ einen Frischluftaustausch im gesamten Klassenzimmer. Die Kosten in Höhe von knapp 97.000 Euro werden mit 80 Prozent bezuschusst.

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