Landkreis Tirschenreuth verschärft Corona-Maßnahmen

Der Landkreis Tirschenreuth hat bayernweit gesehen immer noch den höchsten Inzidenzwert (333,1 Stand: 11.02.2021). Jetzt gilt eine neue Allgemeinverfügung für Grenzgänger, Pendler und Betriebe.

Wie angekündigt verschärft der Landkreis Tirschenreuth die Corona-Maßnahmen vor allem für Grenzgänger und die Betriebe. Landrat Roland Grillmeier appelliert, dass die Eindämmung der Pandemie unter Einfluss der scheinbar ansteckenderen Mutation nur gelingen werde, “wenn sich alle im privaten Bereich und am Arbeitsplatz an die Schutz- und Hygienemaßnahmen halten.”

Enger Kontakt zu Firmen 

Vorgaben für den Arbeitsplatz wurden durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 21.01.2021 nochmals angepasst. “Hygienkonzepte, die bisher scheinbar in vielen Betrieben funktioniert haben, reichen aktuell wohl nicht mehr aus. Diese Entwicklung stellen wir seit knapp zwei Wochen fest, dies wurde auch von den Experten des LGL bestätigt”, heißt es aus dem Landratsamt. Deswegen bestehe enger Kontakt mit Firmen, um sie noch stärker als bisher in die Maßnahmen einzubinden. 

In Abstimmung mit den Landesbehörden wie dem Gewerbeaufsichtsamt finden hier auch vermehrt Kontrollen statt. Weiter werden mit konsequenter Kontaktnachverfolgung und Reihentests in Firmen mit Mutationsverdachtsfällen die Maßnahmen verstärkt. Wichtig ist dabei auch das einheitliche Vorgehen im Grenzraum, da in allen Grenzlandkreisen eine ähnliche Entwicklung feststellbar ist und Mutationen durch Ein- und Auspendler, auch aus den Nachbarlandkreisen, an Landkreisgrenzen nicht halt machen. So soll eine weitere Ausbreitung vermieden werden. Abgestimmt ist die Allgemeinverfügung mit an Tschechien angrenzenden Landkreisen, den drei zuständigen Regierungen und dem Gesundheitsministerium.

Hohe Testbereitschaft – Positivrate sinkt 

Auch der Kontrolldruck der Polizei sei weiterhin hoch: “Durch diese Maßnahme soll es keine Schlupflöcher mehr geben”, erklärt ein Sprecher aus dem Landratsamt. Die Testbereitschaft der Grenzpendler sei sehr hoch, die Positivrate sinkt weiter.

Die Wirtschaftsförderung sei ebenfalls eng in die Maßnahmen eingebunden und in Kontakt mit den Firmen. “Ähnlich wie in den Nachbarlandkreisen sollen Firmen auch mit Schnelltests ausgestattet werden, die mit entsprechenden medizinisch geschulten Personal in den Firmen sowohl für deutsche als auch tschechische Mitarbeiter selbst durchgeführt werden können. Auch dies wird in den nächsten Wochen ein Bestandteil der Strategie sein, um die Ausbreitung weiter einzudämmen”, teilt das Landratsamt mit. 

Beschränkungen für Grenzgänger und Grenzpendler

Grenzgänger (Personen, die ihren Wohnsitz in einem Hochinzidenzgebiet, z. B. Tschechien, haben und im Landkreis Tirschenreuth arbeiten) müssen sich nach ihrer Einreise in den Landkreis auf direktem Weg an ihre Arbeitsstätte begeben. Nach der Berufsausübung sind diese verpflichtet, auf dem direkten Weg den Landkreis wieder zu verlassen. Während des Arbeitsaufenthalts im Landkreis ist ein Verlassen der Arbeitsstätte nur für zwingend betriebliche Belange und für die notwendigen Testungen gestattet.

Grenzpendler (Personen, die im Landkreis Tirschenreuth ihren Wohnsitz haben und in einem Hochinzidenzgebiet, z. B. Tschechien, arbeiten) müssen sich nach jeder Einreise in den Landkreis auf direkten Weg in ihre Wohnung begeben. Ein Verlassen ist nur aus triftigen bzw. unabweisbaren Gründen möglich.

Beschränkungen für Betriebe 

Alle Betriebe, die mehr als fünf Personen aus einem Hochinzidenzgebiet (zum Beispiel Tschechien) beschäftigt haben, sind verpflichtet, eine betriebliches Schutz- und Hygienekonzept mit Regelungen zum Mindestabstand, Maskenpflicht, Lüftung und Arbeitstätigkeit in gleichbleibenden Arbeitsgruppen zu erstellen und umzusetzen. Notwendig ist insbesondere auch ein Testkonzept für alle Arbeitnehmer, das auf Verlangen dem Landratsamt vorzulegen ist. Bereits vorhandene Schutz- und Hygienekonzepte sind von den Betrieben entsprechend anzupassen.

Betriebe, die Grenzgänger beschäftigt haben, werden beauftragt, die erforderlichen Testnachweise für das Landratsamt entgegenzunehmen und zu kontrollieren. Detaillierte Allgemeinverfügung hier lesen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag (11.01.2021) bis auf weiteres. “Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann”, heißt es in der Verfügung. 

Was ist mit Kindergarten- und Schulöffnungen im Landkreis Tirschenreuth? 

“Aufgrund der aktuellen Situation ist davon auszugehen, dass auch nächste Woche die Kindergärten und Schulen in unserem Landkreis geschlossen bleiben”, erklärt ein Sprecher aus dem Landratsamt. Für das weitere Vorgehen warten die Verantwortlichen die aktuellen Vereinbarungen auf Bundes- und Landesebene ab.

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