Mehr als jeder dritte Vater nimmt Elternzeit

Neustadt/WN. Insgesamt 253 Väter im Landkreis Neustadt/WN, deren Kind im Jahr 2013 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder lag der Anteil damit bei 37,4 Prozent. Somit nutzte also mehr als jeder dritte Vater dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern.

Damit liegen die männlichen Elterngeldbezieher des Landkreis laut aktueller Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes knapp unter dem bayerischen Schnitt (39,9 Prozent), aber klar über dem Anteil in der Stadt Weiden. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei den Vätern im Landkreis bei 2,6 Monaten, die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Elterngeldes bei 1.118 Euro.

Beantragung des Elterngeldes und zuständige Stellen

Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Für die Region Oberpfalz ist dies das Servicezentrum in Regensburg, Landshuter Strasse 55, 93053 Regensburg. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden; rückwirkend werden Zahlungen allerdings nur für die letzten drei Monate vor dem Monatsbeginn geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Außerdem gilt: „Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche anderen Einnahmen“, so Josef S. Mirbeth, Regionalgeschäftsführer der Krankenkasse IKK classic. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in jedem Fall beraten lassen.

ElterngeldPlus könnte sich lohnen

Für Eltern, die Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren möchten, lohnt sich ElterngeldPlus. Mit den Regelungen können Mütter und Väter länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten. Sie erhalten ElterngeldPlus in maximal halber Höhe des Elterngeldes, das dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde, dafür aber doppelt so lange. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern haben damit auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem einen Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Weitere Informationen rund um das Thema Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Interessierte auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de.

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